Jump to content

aurik

Full Member
  • Gesamte Inhalte

    48
  • Benutzer seit

Reputation in der Community

0 Neutral
  1. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es hier noch keine Halterhaftung. Park- oder Fahrzeugunzulänglichkeiten ( zB abgefahrene Reifen ) sind eine andere Geschichte. Bei Lichtbildvergleich ist die Unschuld schnell hergestellt. Da macht keine Bußgeldbehörde geschweige denn ein Gericht Probleme.
  2. Wenn es schnell gehen soll dann nimm Photocopier Pro. Bei hohem Qualitätsanspruch nimm Photoshop. Natürlich ginge auch Acrobat Pro oder Abby FineReader etc., ist dann aber umständlich und zeitaufwändig.
  3. Installation auf dem erwünschten Laufwerk C: erfolgreich. Auch der weitere Vorschlag von gena, danach wieder das Kartenlesegerät anzuschließen, war goldrichtig. Die Laufwerke werden jetzt buchstabenmäßig korrekt in nachrangiger Reihenfolge geführt.
  4. Urheberrecht mit Eintragungsnummer ??? Seit wann gibt es denn eintragungsfähiges Urheberrecht dieser Art und wo kann dieses eingetragen werden ?? Nach meiner Kenntnis sind eintragungsfähig nur Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken. Eingetragen werden diese Rechte beim Dt. Patentamt und können je nachdem, wie weit der Schutz ausgedehnt werden soll ( jedes weitere Land kostet extra ) Rechtsschutz für die BRD und / oder diese anderen Länder erfahren. Das Urheberrecht ist zwar auch rechtsschutzfähig - was genau in welchem Umfang geschützt ist und mit welchen Sanktionen Verletzungen geahndet werden, besagt das Urhebergesetz - von dessen Eintragungsfähigkeit habe ich erstmalig in diesem thread erfahren.
  5. Über 1und 1 kann ich ebenfalls nur schlechtes berichten. Die verfahren mit Bestandskunden unter aller Kanone. Wollte im August ein upgrade. Nach anfänglicher Zusage ( Hinhalten ) ließen die mich fast 3 Monate hängen. Ich hab daraufhin gekündigt. Plötzlich wollten die doch noch und belästigten mich mehrfach mit neuem Vertragsangebot. Nach der Enttäuschung wollte ich dann aber nicht mehr. Mein Vertrag läuft Gott sei Dank Ende Februar aus, dann ist Schluß mit meinem mittlerweile überteuerten Volumentarif. Mehrere Bekannte von mir wußten ähnliches zu berichten.
  6. Im Setup wurde jetzt entsprechend deiner vorgeschlagenen Verfahrensweise sofort das Laufwerk C: vorgeschlagen, läßt sich also gut an. Über den Fortschritt werde ich berichten. Danke nochmals
  7. Danke für deine Empfehlung. Werde ich gleich mal versuchen umzusetzen.
  8. aurik

    Laufwerke umbenennen

    Ich hab im Moment ein mir bislang nicht widerfahrenes Problem mit der Vergabe von Laufwerksbuchstaben. Ausgangssituation ist folgende: Der Problem-PC oder besser gesagt die Festplatte wurde mit einem disk erase in den jungfräulichen Zustand versetzt ( nur noch "Nullen" ). Sodann will ich nun winXp installieren mithilfe einer sog. Recovery-Cd. Anstatt mir aber das ganze auf Laufwerk C: zu installieren, will XP im Setup jedesmal ( ich hab schon 2 mißglückte Versuche hinter mir ) sogleich auf Laufwerk I: installieren. Der PC ist ein Fujitsu Siemens. Die eingebaute ( alleinige ) Festplatte ist eine WD. Außerdem sind noch ein DVD-Leselaufwerk, ein DVD-Brenner sowie eine Kiste ( die korrekte Bezeichnung hierfür weiß ich im Augenblick nicht ) eingebaut, mit der unterschiedliche Karten ( CF, MS, Md, SM ) gelesen werden können. Das letztgenannte Lesegerät beansprucht offenbar die Laufwerksbuchstaben C, D, E und F, während DVD-ROM und Brenner die Laufwerksbuchstaben G und H vereinnahmen. Die Festplatte hat bislang den Laufwerksbuchstaben I. Nach der erstmaligen XP-Installation glaubte ich über die dortige Datenträgerverwaltung einfach die Laufwerksbuchstaben so abändern zu können, daß die Festplatte anstelle von bisherigem I: zu künftig zu C: werden kann. Zwar ließen sich hiermit die Laufwerksbuchstaben für die anderen Gerätschaften problemlos ändern, für die Festplatte wurde die Abänderung aber versagt. Ehrlich gesagt, bin ich ziemlich ratlos. Weiß einer von euch den Lösungsansatz ? Kann es sein, daß hier schon im BIOS das Problem wurzelt ? Falls ja, welche Einstellung müßte ich dort verändern ( ist ein Award-Bios )?
  9. Ich versuche mich mal in der gebotenen Kürze zu fassen: 1. Der Verkäufer hat dir ( figurehead ) die Nacherfüllung mittels Ersatzlieferung angeboten. Er spricht von retoure ( Umtausch ); daß er dies im konkreten Fall in Abweichung zu deinem Käuferwunsch darf, ergibt sich aus § 439 Abs.3 BGB. 2. Im weiteren Gefolge kann der Verkäufer außer der Rückgabe der gebrauchten Ware auch den Nutzungsersatz von dir verlangen. Dies ergibt sich aus § 439 Abs.4 BGB iVm § 346 Abs.1 BGB. 3. Daß die Überlegung des Gesetzgebers ( und someone 01 ) für eine Nutzungsentschädigung in diesem Falle korrekt ist, läßt sich ganz einfach mit der Frage beantworten: Wo hättest du stattdessen während der letzten 2 Jahre deinen A**ch hingesetzt ? Offenbar hast du dir doch ein anderes geldwertes Sitzmöbel während dieser Zeit erspart. 4. @ snoopy22m Das kann wohl nicht dein Ernst sein, daß der Verkäufer der Erfüllungsgehilfe des Herstellers ist ?? Wer ist Vertragspartner des Käufers ? In wessen Pflichtenkreis des Herstellers sollte der Verkäufer tätig sein ? Nach alledem empfehle ich dir ( figurehead ), den angebotenen deal zu tätigen. Du kommst nach meiner Einschätzung auf andere Art nicht günstiger Weg.
  10. aurik

    Erben

    Die Chance vorab die Erbmasse einzusehen, hast Du definitiv nicht. Wurdest Du bzw. Deine Frau zum Erben auserkoren, hast Du jedoch 6 Wochen Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen. Aber bitte nicht zuerst die Annahmeerklärung abgeben, dann prüfen und dann erst ausschlagen. Lezteres ginge nicht. Also innerhalb der 6 Wochen soviel als möglich nachforschen. Grundbuchämter sind im Falle von ererbten Grundstücken mit in die Nachforschung miteinzubeziehen. An allererster Stelle müssen jedoch die Banken überprüft werden. Oftmals sind in den Grundbüchern noch Grundschulden und Hypotheken eingetragen, die längstwohl löschungsreif sind ( weil die Kredite allemal getilgt sind ), die Löschung jedoch vom Grundstücksinhaber versäumt wurde. Betreffend der Ausschlagung empfehle ich Dir die Lektüre der §§ 1942 ff. BGB, namentlich zur Ausschlagungsfrist § 1944 BGB. Abschließend vielleicht noch der Hinweis, daß, sofern man die Erbschaft angenommen hat, der Nachlaß aber überschuldet ist, noch nicht alles verloren ist. Man kann seine Erbenhaftung auf den Nachlaß beschränken, indem man die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Nachlaß beantragt.
  11. Nach meinem Dafürhalten kannst du nur über sog. Geschäftsführung ohne Auftrag ( GoA ), §§ 677 ff BGB, hier zu deiner Haftungsfreistellung kommen. Die Einschränkung hierbei ist, wie realistisch die Gefahrenlage einzuschätzen war, soll heißen ob Zuwarten auf autorisierte Ordnungskräfte ( Trachtengruppe darf dies bekanntlich iSd Gefahrenabwehr ) nicht zumutbar war. So wie du uns die Situation beschrieben hast, war dein Vorgehen meines Erachtens völlig rechtens. Wollte man im Falle lebensbedrohender Umstände immer erst den Staatsapparat auffordern müssen, ja dann goods night. Auch die Rechtsprechung hat dies in solchen Gefahrenlagen noch nie verlangt. Was den strafrechtlichen Vorwurf des Hausfriedensbruchs bzw. der Sachbeschädigung an der Tür anbetrifft, war dein Vorgehen ohnehin gerechtfertigt ( sog. agressiver Notstand, § 904 BGB ) Die Türe bezahlen müßte(n) nach der zu unterstellenden tatsächlichen (vermeintlichen ) Gefahrensituation für Leib oder Leben der Verstorbenen deren Erbe(n). Falls du selbst durch die Rettungsaktion noch Schäden erlitten hast ( an Kleidung, Körper oder Gesundheit ) könntest du überdies die besagten Ersatzpflichtigen hierfür zur Kasse bitten.
  12. Kann mich bau370 nur anschließen. Auf dem FSB tummeln sich ne große Menge kiddies. Auch ist nicht zu verkennen, daß dort zahlreiche Mitglieder häufig bei andrnet und diversen anderen englischen und russischen boards die downloads holen um sie anschließend ( natürlich unter Verschweigen der eigentlichen Herkunftsquelle ) anderen emsigen uploadern auf dem FSB zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Praxis wird dann offenbar um Anerkennung gebuhlt. Ich lach mich weg. Denn funktioniert die angebotene soft dann nicht so wie gewünscht, dann entlarven sich diese Helden häufig damit, daß sie keine probate Medizin zur Verfügung haben. Zwar hat FSB eine Vielzahl von unterschiedlichen Foren im Angebot, aber was dort thematisiert und besprochen wird, reicht in der Bandbreite mehrheitlich von jugendlichem Erfahrungswissen bis zu einfachem Gemüt. Man kann sich das natürlich dauerhaft antun. Ich für meine Person habe mich für anderes entschieden.
  13. @FliX80 Das spricht nicht unbedingt gegen meine Einschätzung. Denn aus dem was Du hier vermutest, läßt sich doch schlußfolgern, daß es gerade eben ein "hausgemachtes" Problem ist.
  14. Ich werde mich mit jedweden Kommentierungen zu Beiträgen hier zurückhalten. Zuweilen war bzw. bin ich aber dann doch überrascht, welche Äußerungen hier bislang im Weiteren getroffen wurden. Auch und gerade von Leuten, von denen man aufgrund anderweitiger Forenbeiträge etwas mehr Niveau erwarten durfte. Eines ist mir hier aber besonders aufgefallen : Bald jeder hier will die Anderen von der Richtigkeit seiner Ansicht oder politischen Gesinnung überzeugen. Daß dies aber nur über überzeugende Argumente geht, scheint hier noch nicht ganz durchgedrungen zu sein. Ich bleibe deshalb bei meiner heute Vormittag gestellten Frage, weshalb hier in Deutschland ausgerechnet der Spritpreis so unverhältnismäßig hoch ist verglichen mit den Anrainer-Staaten. Ein Argument gegen meine Einschätzung ( ich unterstelle die Verantwortung bei den politisch Verantwortlichen und den dahinter stehenden Wirtschaftspotentanten als den wahren Machthabern ), welches mich überzeugt hätte, habe ich hierzu noch nicht erfahren. Also bitte gebt mir ihr, die ihr die Ursächlichkeit wo anders seht, das Argument. Wenn der Chinese mehr fossilen Treibstoff braucht, hängt nicht nur der Deutsche sondern auch der Österreicher, der Holländer, Tschusche usw. am gleichen Tropf. Wenn Amiland und Arab weltweit die Kontingente kontrollieren, warum dann ausgerechnet zum Nachteil von Deutschland und nicht auch zum Nachteil der Luxemburger und der sonstigen Nationen, die noch über günstigern Treibstoff verfügen? Ich bitte um das erhoffte brainstorming.
  15. @latinoxxx Wie erklären sich dann die Preisunterschiede zu unseren Nachbarländern ? Du hast doch bestimmt schon vom Benzintourismus etwas mitbekommen ? Fahr einfach mal nach Lindau, Trier, Frankfurt/Oder oder anderes Grenzgebiet. Unterhalte dich mit den dortigen Tankstellenpächtern. Berichte uns dann von deinen Erfahrungen.
×
×
  • Neu erstellen...