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Kabelfernsehen abmelden / Kommt jemand gucken?


seppel18

Empfohlene Beiträge

Moin

 

Wie ist das eigentlich, wenn man seinen Kabelanschluss abmeldet, kommt da jemand vorbei und klemmt das ab?

 

Der Anschlusskasten hängt draussen in Richtung Straße, ist ein einfamilienhaus.

 

Wird der dann Verplombt, oder wird das im Straßenverteiler abgeklemmt?

 

Bin bei Kabel-Deutschland

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Moin,

 

also ich habe vor 2 Jahren meinen Kabelanschluss (ISH NRW) abgemeldet,

nach ca. 1 Jahr kam jemand zum Überprüfen ob ich wirklich eine

Sat Anlage habe und wollte auch das Kabel für meine Wohnung

abklemmen(3 Familien Haus) ging nur nicht so einfach weil das

Kabel auch für die Dachgeschoss Wohnung war! Sonst hätte er es

Abgeklemmt! Also geh davon aus das jemand vorbei kommt

und es Verplombt! Gerade bei einem Einfamilienhaus!

 

Gruß............

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Hallo.

Unitymedia hat bei uns hier zum 01.10.08 die Gebühren um ca. 50% erhöht.

Da ich in jedem Zimmer einen Sat.-Anschluß habe, außerdem von Bonn und Köln mit DVB-T versorgt werde, habe ich dieser Erhöhung widersprochen.

Sie behalten sich für diesen Fall eine Kündigung vor, der ich gelassen entgegensehe.

Falls mein Kabelanschluss (im EFH) "abgeklemmt" werden sollte, müssen aber die öffentlich rechtlichen Kanäle noch noch empfangbar sein, oder?

Habe mal gehört, dass es Filter gibt, die auf den Übergabepunkt gesetzt werden.

Besteht ein Anspruch auf den Empfang öff./rechtl. im Kabelnetz oder reicht die Möglichkeit des terr. Empfangs dieser Sender aus?

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Hallo.

Unitymedia hat bei uns hier zum 01.10.08 die Gebühren um ca. 50% erhöht.

Da ich in jedem Zimmer einen Sat.-Anschluß habe, außerdem von Bonn und Köln mit DVB-T versorgt werde, habe ich dieser Erhöhung widersprochen.

Sie behalten sich für diesen Fall eine Kündigung vor, der ich gelassen entgegensehe.

Falls mein Kabelanschluss (im EFH) "abgeklemmt" werden sollte, müssen aber die öffentlich rechtlichen Kanäle noch noch empfangbar sein, oder?

Habe mal gehört, dass es Filter gibt, die auf den Übergabepunkt gesetzt werden.

Besteht ein Anspruch auf den Empfang öff./rechtl. im Kabelnetz oder reicht die Möglichkeit des terr. Empfangs dieser Sender aus?

 

 

 

 

meiner meinung nach müssen auch bei kündigung die grundversorgung ( öffentl. rechtl. ) empfangbar sein

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meiner meinung nach müssen auch bei kündigung die grundversorgung ( öffentl. rechtl. ) empfangbar sein

Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass ein privater Kabelanbieter ohne

Vertragsverhältnis mit dem Kunden diesem die öffentlich-rechtlichen

Programme kostenlos zur Verfügung stellen muss?

Das klingt nicht sehr wahrscheinlich...

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Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass ein privater Kabelanbieter ohne

Vertragsverhältnis mit dem Kunden diesem die öffentlich-rechtlichen

Programme kostenlos zur Verfügung stellen muss?

Das klingt nicht sehr wahrscheinlich...

So isses. Da geht nix mehr.

Wer nur die Digitalversorgung der Privatkanäle kündigt,(3,9 Euro/Monat) kann weiterhin natürlich die ÖR digital empfangen.

 

Wer den Anschluss komplett kündigt, kann gar nix mehr über Kabel gucken und hat natürlich auch keinen Analogempfang.

 

Bei den Amigos die auf Satempfang umgestiegen sind und UM gekündigt hatten, kam nach Monaten ein von UM beauftragter Mensch und der hat das den Kabelausgang aus dem ÜP entfernt, den ÜP verplombt und zusätzlich versiegelt.

 

Bei Mehrteilnehmeranlagen werden die Dosen der UM unwilligen Mieter verplombt, so das der Mietvertrag hergibt.

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Gut dass ich nicht bei UM ("Uderground Mafia") bin, die in meinem eigenen Haus ein- und ausgehen wollen/können/dürfen und irgendwo etwas an- oder abklemmen und das auch noch verplomben. <_<

Und wenn dann steht das bestimmt im Kleingedruckten der AGBs und ihr habt es (ungelesen) unterschrieben.

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Gut dass ich nicht bei UM ("Uderground Mafia") bin, die in meinem eigenen Haus ein- und ausgehen wollen/können/dürfen und irgendwo etwas an- oder abklemmen und das auch noch verplomben. <_>

Und wenn dann steht das bestimmt im Kleingedruckten der AGBs und ihr habt es (ungelesen) unterschrieben.

Jeder BK-Kabelnutzer musste das einst unter Zeiten der Post unterzeichnen. Nicht wann der Provider will, sondern generell muss Zugang zum ÜP (nach Terminabsprache, versteht sich) ermöglicht werden. Anderenfalls wäre der Anschluss gar nicht erst eingerichtet worden. (Fast) vergleichbar mit dem Strom/Wasser/Gas - Lieferanten.

Der ÜP ist Eigentum des Providers.

 

Wäre doch wohl nun völlig absurd, wenn man seinen Anschluss gekündigt hat und dennoch weiterhin umsonst den BK Anschluss nutzen will.

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