seppel18 Geschrieben 19. August 2008 Melden Share Geschrieben 19. August 2008 Moin Wie ist das eigentlich, wenn man seinen Kabelanschluss abmeldet, kommt da jemand vorbei und klemmt das ab? Der Anschlusskasten hängt draussen in Richtung Straße, ist ein einfamilienhaus. Wird der dann Verplombt, oder wird das im Straßenverteiler abgeklemmt? Bin bei Kabel-Deutschland Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HD-False Geschrieben 19. August 2008 Melden Share Geschrieben 19. August 2008 Hallo, da kommt keiner und es wird auch nichts abgeklemmt, das wird in den "Wohngebiets-Zentralen" abgeschaltet. Ob das manuell oder elektronisch erfolgt, würde mich auch interessieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kroatien Geschrieben 19. August 2008 Melden Share Geschrieben 19. August 2008 Moin, also ich habe vor 2 Jahren meinen Kabelanschluss (ISH NRW) abgemeldet, nach ca. 1 Jahr kam jemand zum Überprüfen ob ich wirklich eine Sat Anlage habe und wollte auch das Kabel für meine Wohnung abklemmen(3 Familien Haus) ging nur nicht so einfach weil das Kabel auch für die Dachgeschoss Wohnung war! Sonst hätte er es Abgeklemmt! Also geh davon aus das jemand vorbei kommt und es Verplombt! Gerade bei einem Einfamilienhaus! Gruß............ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
scorpy_63 Geschrieben 20. August 2008 Melden Share Geschrieben 20. August 2008 Ich bin seit ca. 1,5 Jahren "kabellos". Bei mir war noch niemand. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baerlienase Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Hallo. Unitymedia hat bei uns hier zum 01.10.08 die Gebühren um ca. 50% erhöht. Da ich in jedem Zimmer einen Sat.-Anschluß habe, außerdem von Bonn und Köln mit DVB-T versorgt werde, habe ich dieser Erhöhung widersprochen. Sie behalten sich für diesen Fall eine Kündigung vor, der ich gelassen entgegensehe. Falls mein Kabelanschluss (im EFH) "abgeklemmt" werden sollte, müssen aber die öffentlich rechtlichen Kanäle noch noch empfangbar sein, oder? Habe mal gehört, dass es Filter gibt, die auf den Übergabepunkt gesetzt werden. Besteht ein Anspruch auf den Empfang öff./rechtl. im Kabelnetz oder reicht die Möglichkeit des terr. Empfangs dieser Sender aus? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hapo6971 Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Hallo.Unitymedia hat bei uns hier zum 01.10.08 die Gebühren um ca. 50% erhöht. Da ich in jedem Zimmer einen Sat.-Anschluß habe, außerdem von Bonn und Köln mit DVB-T versorgt werde, habe ich dieser Erhöhung widersprochen. Sie behalten sich für diesen Fall eine Kündigung vor, der ich gelassen entgegensehe. Falls mein Kabelanschluss (im EFH) "abgeklemmt" werden sollte, müssen aber die öffentlich rechtlichen Kanäle noch noch empfangbar sein, oder? Habe mal gehört, dass es Filter gibt, die auf den Übergabepunkt gesetzt werden. Besteht ein Anspruch auf den Empfang öff./rechtl. im Kabelnetz oder reicht die Möglichkeit des terr. Empfangs dieser Sender aus? meiner meinung nach müssen auch bei kündigung die grundversorgung ( öffentl. rechtl. ) empfangbar sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rhabarber1848 Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 meiner meinung nach müssen auch bei kündigung die grundversorgung ( öffentl. rechtl. ) empfangbar sein Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass ein privater Kabelanbieter ohne Vertragsverhältnis mit dem Kunden diesem die öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos zur Verfügung stellen muss? Das klingt nicht sehr wahrscheinlich... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass ein privater Kabelanbieter ohneVertragsverhältnis mit dem Kunden diesem die öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos zur Verfügung stellen muss? Das klingt nicht sehr wahrscheinlich... So isses. Da geht nix mehr.Wer nur die Digitalversorgung der Privatkanäle kündigt,(3,9 Euro/Monat) kann weiterhin natürlich die ÖR digital empfangen. Wer den Anschluss komplett kündigt, kann gar nix mehr über Kabel gucken und hat natürlich auch keinen Analogempfang. Bei den Amigos die auf Satempfang umgestiegen sind und UM gekündigt hatten, kam nach Monaten ein von UM beauftragter Mensch und der hat das den Kabelausgang aus dem ÜP entfernt, den ÜP verplombt und zusätzlich versiegelt. Bei Mehrteilnehmeranlagen werden die Dosen der UM unwilligen Mieter verplombt, so das der Mietvertrag hergibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xerves Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 klar kommt jemand von UM und verblombt den anschluss. bei uns kam gestern auch einer und hat alles verblombt und versiegelt im keller an der hauptleitung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HD-False Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Gut dass ich nicht bei UM ("Uderground Mafia") bin, die in meinem eigenen Haus ein- und ausgehen wollen/können/dürfen und irgendwo etwas an- oder abklemmen und das auch noch verplomben. Und wenn dann steht das bestimmt im Kleingedruckten der AGBs und ihr habt es (ungelesen) unterschrieben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xerves Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 würde sie nichts verblomben könnte man ja schwarz schauen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Gut dass ich nicht bei UM ("Uderground Mafia") bin, die in meinem eigenen Haus ein- und ausgehen wollen/können/dürfen und irgendwo etwas an- oder abklemmen und das auch noch verplomben. <_>Und wenn dann steht das bestimmt im Kleingedruckten der AGBs und ihr habt es (ungelesen) unterschrieben. Jeder BK-Kabelnutzer musste das einst unter Zeiten der Post unterzeichnen. Nicht wann der Provider will, sondern generell muss Zugang zum ÜP (nach Terminabsprache, versteht sich) ermöglicht werden. Anderenfalls wäre der Anschluss gar nicht erst eingerichtet worden. (Fast) vergleichbar mit dem Strom/Wasser/Gas - Lieferanten.Der ÜP ist Eigentum des Providers. Wäre doch wohl nun völlig absurd, wenn man seinen Anschluss gekündigt hat und dennoch weiterhin umsonst den BK Anschluss nutzen will. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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