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Online DVD-Verleih bucht unrechtmäßig Monatsgebühr


dnarnold84

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so heute habe ich folgende email erhalten:

Sehr geehrter Herr xx,

 

nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung und nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens, bedauern wir sehr Ihnen mitteilen zu müssen, daß wir einer Erstattung von 20,90 Euro nicht zustimmen können.

 

Ihre Kündigung erreichte uns zwar rechtzeitig, jedoch haben Sie es versäumt die Filme rechtzeitig zurückzusenden.

 

Laut unseren AGB`s, welche Sie anerkannt haben, müssen bei Vertragskündigung alle DVD´s innerhalb von 7 Tagen nach Kündigung bei uns eingehen.

 

Ihre Rücksendungen erreichten uns am 03.01.2007 und somit leider zu spät.

 

Selbstverständlich bleiben Ihnen rechtliche Schritte vorbehalten.

 

Wir bedauern nochmals Ihnen keine positivere Entscheidung geben zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr LOVEFiLM Kundenservice

 

 

Mir fällt soeben ein, dass die mir NACH Kündigung noch DVD's geschickt haben ... die ich ja auch am selben Tag zurückgesandt habe.

Das ist doch nicht erlaubt, oder?

 

Vorallem haben die DVD's keine 13 Tage Versanddauer gehabt!! B)

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Kannste das beweisen?

 

Also bevor du dich da noch länger aufreibst:

 

Zahlen

 

Runterschlucken

 

Vergessen :wub:

klar ... hab alle schriftlichen Mitteilungen aufgehoben!

 

außerdem hab ich von denen eine mail am Tag der Kündigung erhalten, worin steht, dass ich noch DVD's hätte B)

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Also ich kann da wirklich nur Verleihshop empfehlen.

Kostet nur das was Du ausgeliehen hast. Kein Abo und die 7 Tage gelten auch 7 Tage. Das heißt Du bekommst am Dienstag die Mail das die Filme raus sind und bekommst sie erst Donnerstag, einfach ne Mail und dann einen Zettel mit rein in die Rücksendung (die schon vorbereitet ist) und alles ist Okay.

 

In der Sendung fehlt was? Kein Thema, sobald die Senung eingetroffen ist, ne Nachricht und alles ist Okay.

 

Ich bin da mittlerweile so guter Kunde, das ich Filme vorbestellen kann, obwohl sie erst in einer Woche erscheinen, oder auch mal aus einem Set eine DVD vergessen mit zuschicken, kein Nachporto.

 

Qualität hat seinen Preis.....

Da kann ich nur zustimmen. Ist ein super Verleih. Hatte noch nie Probleme mit denen. Die sind immer super kulant, wenn es irgendwelche Probleme gibt und letztes Jahr haben sie ihren Kunden auch noch Guthaben geschenkt!!

 

Vom Preis her etwas höher als die mit Abo, aber man zahlt nur das, was man bestellt.

 

hier mal der Link: www.verleihshop.de

 

MFG

dodonius2

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Kannste das beweisen?
Damit meinte ich wie lange die DVD´s unterwegs waren gibt es da ein Rückschein oder sowas?

 

Aber laß gut sein.........schont das Herz............

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Kannste das beweisen?
Damit meinte ich wie lange die DVD´s unterwegs waren gibt es da ein Rückschein oder sowas?

 

Aber laß gut sein.........schont das Herz............

bin jung ..... hab ausdauer!

 

nein natürlich nicht .... außer zeugen (umschläge werden ja mitgeliefert)

 

Dit:

Ich muss doch irgendeine Handhabe gegen die haben, oder?

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  • 1 month later...

Du bist ein Magier ;) Du kannst aus 20,90 --> 51,irgendwas machen. ;)

 

Durch deine Rückbuchaktion hast du dir das irgendwie selber zuzuschreiben, finde ich zumindest...; interessant wäre nur zu wissen, warum das Inkassobüro eine Bonitätsprüfung veranlasst, die du auch noch zu bezahlen hast?!?!

 

Wenn du es noch etwas in die Länge ziehen willst, dann fordere erstmal die Handlungsvollmacht von ilovefilm für das Inkassobüro an (Schliesslich sollst du die Forderung von ilovefilm an das Inkassobüro überweisen. Da könnte ja jeder kommen).

Außerdem fehlt auf dem Schreiben (was ja wohl ne Rechnung darstellen soll) die Steuernummer des Inkassobüros.

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Gast someone_01

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Nach den Informationen in unserem System wurden Ihnen 20,90 abgebucht, obwohl Sie fristgerecht gekündigt haben. Wir bitten Sie diesen Fehler zu entschuldigen und haben die Erstattung des Betrages angewiesen.

 

Um in diesem Fall eine zügige Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie Ihre Kontoauszüge zu überprüfen bzgl eines Zahlungseinganges.

 

Wir bitten die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind, zu entschuldigen.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-mail an service@lovefilm.de oder nutzen Sie die Hilfefunktion auf der Homepage www.lovefilm.de

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr LOVEFiLM Kundenservice

 

Ganz einfach, du faxt dem Inkassobüro dein zitiertes Schreiben und schreibst dazu, dass dir die Rückbuchung zu lange gedauert hat.

(Wenn Du natürlich rückgebucht UND Gutschrift erhalten hast...)

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@ KSM2002

 

Steht die Steuernummer nicht in der Fußzeile (2. Zeile v. o.)?

 

@ someone_01

 

Wie kommst du darauf? ... Ich habe doch nur das Geld zurückbuchen lassen, weil Sie meine schriftl. Kündigung nicht akzeptiert haben und behauptet haben, dass die ausgeliehenen DVD's zu spät ankamen (Versanddauer < 10 Tage)

 

Hinzu kommt, dass man mir mal eine Gutschrift zugesagt hat und dann wieder abgelehnt hat!!!

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Nach den Informationen in unserem System wurden Ihnen 20,90 abgebucht, obwohl Sie fristgerecht gekündigt haben.

Geh doch nur auf die mail ein, wo sie dir eine Gutschrift zugesagt hatten. Die schickst du als kompletten Quelltext( wo zu sehen ist von welchen Server die wann an dich abgeschickt worden ist), an die oben genannte Inkasso Firma. Widersprichst komplett den Forderungen vom Inkasounternehmen und wartest auf eine schnellstmögliche Bearbeitung. Du kannst Sie natürlich auch mal anrufen und denen vom Inkasso das schildern und sagen das dir das eben wie someone sagte zu langsam ging mit der Überweisung von denen. Auf die andren Briefe bzw. mails gar nicht eingehen bzw. ein bissel dumm stellen.

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@ KSM2002

 

Steht die Steuernummer nicht in der Fußzeile (2. Zeile v. o.)?

nö, das ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer. Was ganz anderes ;)

 

@edit: Ich ziehe das aber gleich wieder zurück. Ich war in der ursprünglich angedachten Version des Steuergesetzes; mittlerweile reicht wohl entwerder die Ust-ID oder aber die Steuernummer (müssen nicht beide)

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Gast someone_01
Hinzu kommt, dass man mir mal eine Gutschrift zugesagt hat und dann wieder abgelehnt hat!!!

Mit dem zitierten Gutschrift-Schreiben hast du einen "Persil-Schein" bekommen.

Fax´ den an das Inkassobüro!

(und ob Du später noch einen anderen Brief erhalten hast, mußt du mit deinem Gewissen vereinbaren, ein Einschreiben war es ja wohl nicht.)

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Hinzu kommt, dass man mir mal eine Gutschrift zugesagt hat und dann wieder abgelehnt hat!!!

Mit dem zitierten Gutschrift-Schreiben hast du einen "Persil-Schein" bekommen.

Fax´ den an das Inkassobüro!

(und ob Du später noch einen anderen Brief erhalten hast, mußt du mit deinem Gewissen vereinbaren, ein Einschreiben war es ja wohl nicht.)

nö ... die haben alles nur per mail geschickt.

 

Brauch ich denen nur die Mail zuschicken und dann ist essig? ;)

Was ist mit meiner Schufa eigentlich?

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Was ist mit meiner Schufa eigentlich?

Keine Ahnung, das musst du schon selbst wissen ( ;)). Aber das Inkassobüro hat Sie nicht anzufassen (tun es aber all zu oft ;) )

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Gast someone_01
nö ... die haben alles nur per mail geschickt.

 

Brauch ich denen nur die Mail zuschicken und dann ist essig? 

Moment!

 

Das liegt alles (Kündigung, Mahnung Gutschrift,...) nur als Mail vor ???

 

Ist nicht dein ERNST? ;)

 

Wenn ja, dann ist das ein Problem...

 

Macht solchen Kram IMMER schriftlich, oder als FAX, zur NOT als email, dann aber mit dem Spruch "Den Eingang dieser blablabla bestätigen sie mir bitte schriftlich." drunter und dann auch so zeitig, dass man ggf. noch ein Fax hinterher schicken kann.

 

Versuch es, druck´ die Mail, mit allen Headerdaten, aus, ruf die Sachbearbeiterin an, erkläre dein Unverständniss zu der Inkassoaufforderung, da ja die Gutschrift vorliegt, und faxe ihr den Ausdruck dann unverzüglich zu.

 

Viel Glück!

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hmm ... ich war der Meinung, dass eine eMail gesetzlich seit längerem als schriftlicher Brief anerkannt wird.

Lt. AGB ist eine Kündigung bei Lovefilm nur per Kündigungsformular (Website) oder Telefon möglich.

Da ich aber was "schriftliches" haben wollte habe ich rechtzeitig noch eine eMail zur Kündigung geschickt. (mit der Bitte einer schritflichen Bestätigung)

Die Bestätigung habe ich aber erst erhalten, als ich von denen schon DVD's wieder hier hatte. ;)

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Moin noch mal,

 

ich hoffe mal, Du hast den Inkasso-Geiern nix bezahlt, auch wenn heute ja Dein Stichtag gewesen wäre ;)

 

Falls Du denen was schreiben willst, sollte der Tenor ungefähr so lauten:

 

...weise ich die Hauptforderung sowie die Mahnkosten als unbegründet zurück, da...

 

...weise ich die Inkasso-Kosten zurück, da ich Sie nicht beauftragt habe. Stellen Sie diese bitte Ihrem Auftraggeber in Rechnung...

 

...im Übrigen weise ich darauf hin, daß eine weitere Kommunikation in dieser Angelegenheit ausschließlich über Lovefilm Deutschland AG erfolgen wird, auf weitere Schreiben Ihrerseits werde ich nicht reagieren...

 

Erst wieder auf GELBE Schreiben vom AMTSGERICHT reagieren & locker bleiben !!!

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Moin noch mal,

 

ich hoffe mal, Du hast den Inkasso-Geiern nix bezahlt, auch wenn heute ja Dein Stichtag gewesen wäre ;)

 

Falls Du denen was schreiben willst, sollte der Tenor ungefähr so lauten:

 

...weise ich die Hauptforderung sowie die Mahnkosten als unbegründet zurück, da...

 

...weise ich die Inkasso-Kosten zurück, da ich Sie nicht beauftragt habe. Stellen Sie diese bitte Ihrem Auftraggeber in Rechnung...

 

...im Übrigen weise ich darauf hin, daß eine weitere Kommunikation in dieser Angelegenheit ausschließlich über Lovefilm Deutschland AG erfolgen wird, auf weitere Schreiben Ihrerseits werde ich nicht reagieren...

 

Erst wieder auf GELBE Schreiben vom AMTSGERICHT reagieren & locker bleiben !!!

und dann hab ich schneller negative Schufa-Einträge als ich gucken kann, was? B)

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Häääää????

 

Was hat ein Mahnbescheid vom Gericht mit der Schufa zu tun ???

 

Aber ich seh schon: laß es lieber, zahle und sei glücklich.

 

Wenn Du nicht bereit bist, Dich gegen die Knallkörper zur Wehr zu setzen, dann frage ich mich, warum Du den Beitrag überhaupt hier rein gestellt hast.

Ein bisschen Risiko ist immer dabei - entscheide selbst, ob Du es eingehen willst oder nicht...

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Häääää????

 

Was hat ein Mahnbescheid vom Gericht mit der Schufa zu tun ???

 

Aber ich seh schon: laß es lieber, zahle und sei glücklich.

 

Wenn Du nicht bereit bist, Dich gegen die Knallkörper zur Wehr zu setzen, dann frage ich mich, warum Du den Beitrag überhaupt hier rein gestellt hast.

Ein bisschen Risiko ist immer dabei - entscheide selbst, ob Du es eingehen willst oder nicht...

sry, aber ich glaube du hast mich missverstanden ;)

 

natürlich will ich nicht (unberechtigt) denen das Geld in den Hals werfen ... nur möchte ich auch nicht einen Eintrag in meine Schufa riskieren ....

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...unberechtigte Negativ-Einträge bei der Schufa kannst Du löschen lassen.

 

Ansonsten gehe ich wie folgt vor:

 

- "Bittschreiben/Bettelbriefe" von Inkassobetrieben kommen bei unberechtigten Forderungen in die große runde Ablage

 

- Mahnschreiben vom Gericht ("Mahnbescheid") werden bei unberechtigten Forderungen widersprochen (vorgesehenes Feld ankreuzen und innerhalb der Frist zurück schicken)

 

- Mahnbescheiden bei berechtigten Forderungen zahle ich lieber, bevor es zur Vollstreckung kommt ;)

 

 

Entscheiden mußt DU letztendlich selbst ....

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