Jump to content

Der nächste Winter kommt bestiimt


skyworker69

Empfohlene Beiträge

Von "Pflicht" kann wirklich keine Rede sein. Also keine Panikmache.

 

Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es seit den 1. Juni 2006:

 

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."

 

Offen ist dabei, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe interpretieren und handhaben werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.

 

Der ADAC schreibt: "Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen." und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.

 

Man darf also auch im Winter mit Sommerreifen fahren, nur bei winterlichen Strassenverhältnisse sollte man das Auto dann stehenlassen. Wenn´s zum Unfall kommt oder du andere behinderst gibt´s sonst eventuell Bussgeld und Diskussionen mit der Versicherung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...