Jump to content

Garantiefall (TV) Hilfe!


MoReNob

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

da hier immer einige sind die bestens mit Rat und Tat zur Seite stehen, meine Frage:

Wir haben letzte Woche ein TV-Gerät (gebraucht) gekauft, der Vorbesitzer hat auch angegeben das der alte Kassenbeleg vor einiger Zeit abhanden gekommen war, soweit auch kein Ding. Nun treten aber Fehler am TV auf, Garantiekarte (ohne Stempel) vorhanden, allerdings fehlender Beleg, FW vom 05-07-15 also liegt das Gerät in der Hersteller-seitigen Garantie von 24 Monaten, im Garantieklausel steht ebenfalls: Garantie Produkt-bezogen, nicht Erstkäufer. Ist es nun so das die Garantie möglicherweise verwehrt werden kann, oder besteht ein "Anrecht" darauf? Ich habe heute mal eine Service-Anfrage bei Samsung gestartet, allerdings wird deren Antwort wohl nicht vor Ablauf einiger Tage zu erwarten sein. Das Gerät selbst ist sonst in absolouter Topform, abgesehen vom Bildfehler natürlich, wie neu eben. Preislich war er für uns super-günstig, momentan liegt er im Neupreis noch bei ca. 600-800,-! Daher wäre es sicher sehr schade wenn man keine Chance hätte, eine Selbstzahler-Rep würde sicherlich den Rahmen sprengen. Über mögliche Ratschläge oder Tips würde ich mich freuen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird dir eigentlich gewährt, falls kein Kassenbeleg vorhanden nehmen Sie das Herstellungsdatum, so jedenfalls bei Festplatten ohne Beleg. Also das wird schon klappen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, Neuigkeiten! Ganz so easy ist der Fall jedenfalls nicht! Nach Mails hin und her heute Hotline-Gespräch! Nach meiner Schilderung wollte man uns sofort abwürgen, ohne O-Kassenbeleg-NIX! Nach langem Hin und Her versprach mir der zuständige Mitarbeiter morgen in der Früh mit seinem Chef zu sprechen, eventuell bedeutet dies, das der TV ausgetauscht, btw. von Samsung repariert werden könnte. Soweit, so gut. Es ist also keineswegs so einfach mit derartiger Garantie-Durchsetzung wie in unserem Fall, da zeigt sich letzten Endes nur die Kulanz wenn man grosses Glück hat, was ich hoffe! :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf das Gerät gibts 2 Jahre Garantie. Wenn du kein Beleg mehr hast wird ab Herstellungsdatum gerechnet (geklaut wirds ja nicht sein :wub: )und wenn se rumzucken einfach mal fragen wieso die überhaupt Garantie geben. Und da musste ein schlechten Hotline Mitarbeiter dran gehabt haben (vielleicht so wie Premiere). Und das hat nix mit Kulanz zu tun, die müssen das dingens reparieren schon wegen der Herstellerseitigen Garantie von 24 Monaten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hier Garantie und Gerwährleistung mal wieder komplett verwürxelt werden, einen Link dazu -> K L I C K

 

Daraus kann man auch entnehmen, dass der Vertragspartner, gegenüber dem Ansprüche geltend gemacht werden müssen, der Verkäufer der Sache ist, nicht der Hersteller. Erschwerend kommt noch dazu, dass das Gerät ja vermutlich älter als 1/2Jahr ist, und somit die "Umkehrung der Beweislast" nicht mehr greift, d.h. der Käufer muss ggf. dem Verkäufer BEWEISEN!, dass dieser Mangel schon bei Auslieferung bestand (was sich dann wieder mit der "unverzügliche Anzeigepflicht bei Sachmängeln" beisst...).

Wenn der Hersteller hier also einspringt, ist dies durchaus eine Kulanzgeschichte, es sei denn, dass der Hersteller von sich aus eine anderslautende Garantieerklärung abgegeben hat (Vorort-/Austauschservice etc. wie bei manchen Computerprodukten).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Daraus kann man auch entnehmen, dass der Vertragspartner, gegenüber dem Ansprüche geltend gemacht werden müssen, der Verkäufer der Sache ist, nicht der Hersteller. Erschwerend kommt noch dazu, dass das Gerät ja vermutlich älter als 1/2Jahr ist, und somit die "Umkehrung der Beweislast" nicht mehr greift, d.h. der Käufer muss ggf. dem Verkäufer BEWEISEN!, dass dieser Mangel schon bei Auslieferung bestand (was sich dann wieder mit der "unverzügliche Anzeigepflicht bei Sachmängeln" beisst...).

Wenn der Hersteller hier also einspringt, ist dies durchaus eine Kulanzgeschichte, es sei denn, dass der Hersteller von sich aus eine anderslautende Garantieerklärung abgegeben hat (Vorort-/Austauschservice etc. wie bei manchen Computerprodukten).

 

Das mit dem Alter des Gerätes stimmt nicht, diese Serie ist das Samsung-Patent auf die halbe-Bildröhre und diese TVs wurden erst -ab Juli/August 2005- in den Handel gebracht, der Bearbeiter bestätigte mir gestern auch das das Gerät gerade mal 1 Jahr alt ist, siehe Seriennummer! Bei Garantiefall gilt laut Garantie-Klausel: entweder ausgewiesen, Garantie bezieht sich auf Erstkäufer oder auf Gerät explizit, darauf sollte man achten beim Durchlesen! Es geht auch nicht darum das der gewisse Fehler schon bei Auslieferung bestand, dieser trat ja jetzt erst sporadisch auf, daher auch mein Gnatz...daher wurde dies ja auch dem Service nun von mir gemeldet! Die SN ist auch ok, das wurde mir gestern von Samsung bestätigt, also Ware sauber, daran liegts also nicht. Man tut sich halt schwer, warum das so ist, mir ein Rätsel, ich werde heute hoffentlich genauere Informationen bekommen, es wäre echt schade, zumal Garantie aufs Gerät ja noch 1 Jahr besteht, diese am Ende nicht nutzen zu können!

Samsung gibt Garantie auf die Geräte, nicht der Verkäufer!

 

Der Hersteller gibt ne GARANTIE und dazu ist auch die KARTE und die GARANTIE ist HERSTELLERBEZOGEN bei DEM TEIL 2 Jahre.
eben!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...