S_P_A_W_N Geschrieben 10. August 2006 Melden Share Geschrieben 10. August 2006 Hi Leute, ich bräuchte mal EURE Hilfe! Also die Kirche ist in meinem Fall Arbeitgeber und hat mich jetzt verkauft(klingt komisch ist aber so). Nun habe ich einen Änderungsvertrag erhalten, und um den geht es. Dort steht (Auszug): "Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sie bei einem Widerspruch mit kündigungsrechtlichen Folgen rechnen müssen." Der Rest liest sich genauso. Wer kann mir dazu helfen oder Tips geben? mfG S_P_A_W_N Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast adolf Geschrieben 10. August 2006 Melden Share Geschrieben 10. August 2006 Hallöle, schau mal hier,da wird dir vielleicht geholfen. mfG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bman Geschrieben 10. August 2006 Melden Share Geschrieben 10. August 2006 Deine Infos sind ja auch überaus detailreich... Betriebsübergang? Was wurde im einzelnen im Vertrag verändert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
S_P_A_W_N Geschrieben 11. August 2006 Autor Melden Share Geschrieben 11. August 2006 Wir bekommen einen neuen Träger, also die Kirche übergibt uns an eine Stiftung. Einen neuen Arbeitsvertrag gibt es noch nicht. Das Schreiben was ich bekommen habe ist eine art Vorvertrag von der Kirche(Pfarrer). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
frabel Geschrieben 11. August 2006 Melden Share Geschrieben 11. August 2006 So wie ich das sehe, handelt es sich hierbei rechtlich um einen Betriebsübergang. Geregelt wird dies im §613a BGB. Als Einstieg kannste ja mal hier bei Ver.di vorbeischauen. Nachtrag: "Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sie bei einem Widerspruch mit kündigungsrechtlichen Folgen rechnen müssen." Das stimmt leider. Wenn du dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprichst riskierst du eine betriebsbedingte Kündigung, weil es im "alten" Betrieb ja keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt. Die ganze Sache ist realtiv kompliziert, da es auch von Bedeutung ist, ob mit dem Betriebsübergang Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Ausgliederungen verbunden sind. Dann besteht nämlich ein Mitbestimmungsrecht und der Betriebsrat bzw. Personalrat ist mit im Boot. Ansonsten kann eine Personalvertretung gegen einen Betriebsübergang wenig machen, da es sich um eine unternehmerische Entscheidung handelt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zapt Geschrieben 11. August 2006 Melden Share Geschrieben 11. August 2006 Wozu gibt es Gewerkschaften? Die wissen am Besten Bescheid und man bekommt im Falle von solchen Dingen Arbeitsrechtsschutz... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
S_P_A_W_N Geschrieben 11. August 2006 Autor Melden Share Geschrieben 11. August 2006 Ich Danke euch für die Antworten und werde dann mal die Gewerkschaft mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
frabel Geschrieben 11. August 2006 Melden Share Geschrieben 11. August 2006 Ich Danke euch für die Antworten und werde dann mal die Gewerkschaft mal fragen. ... oder beim Personal- bzw. Betriebsrat - wenn ihr sowas habt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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