Jump to content

Seite vom Netz nehmen?


motzkopf

Empfohlene Beiträge

Hallo,

eine Bekannte macht nebenbei die Webseitenbetreuung für eine Firma. Für die Erstellung wurde ein Betrag ausgehandelt, welcher auch bezahlt wurde. Für die weitere Betreuung, incl. Wartung eines umfangreichen Online-Shop's, wurde ein monatlicher Betrag (mündlich) vereibart, der, trotz ausgeführter Arbeit, unregelmäßig kam. Seit 2 Monaten kommt nun gar nichts mehr, auf mehrmaliges Mahnen wurde immer gesagt, Geld sei unterwegs. Was ist jetzt, wenn von meiner Bekannten, bis zur Bezahlung, die Seite vom Netz genommen wird, ist dann mit Konsequenzen zu rechnen?

 

motzkopf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast luigihausen

Das würde ich mal lieber lassen, denn als Inhaber ist doch bestimmt die Firma eigentragen, oder?

 

Da wird er wohl einen Anwalt dazuziehen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann Sie schon machen, aber ich denke Sie muss dann mit Schadenserstzklage wegen nicht erreichbarkeit des shops, mit diesen werden ja wohl Geschäfte getätigtigt, rechnen!

 

Arbeitsleistung einstellen, getätigte Leistung einklagen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

eine Bekannte macht nebenbei die Webseitenbetreuung für eine Firma. Für die Erstellung wurde ein Betrag ausgehandelt, welcher auch bezahlt wurde. Für die weitere Betreuung, incl. Wartung eines umfangreichen Online-Shop's, wurde ein monatlicher Betrag (mündlich) vereibart, der, trotz ausgeführter Arbeit, unregelmäßig kam. Seit 2 Monaten kommt nun gar nichts mehr, auf mehrmaliges Mahnen wurde immer gesagt, Geld sei unterwegs. Was ist jetzt, wenn von meiner Bekannten, bis zur Bezahlung, die Seite vom Netz genommen wird, ist dann mit Konsequenzen zu rechnen?

 

motzkopf

Hi,

 

das ist ein übles Problem, aber bei Firmen gang und gebe,

die Zahlungsmoral geht immer mehr in den Keller..

 

Erst noch eine Gegenfrage, was wurde vertraglich vereinbart?

 

Es gibt gewisse Schutzrechte, egal ob Produkt oder Dienstleistung.

Prinzipiell gilt hier das Urheberrecht, dieses besagt:

 

"Beim Urheberrecht bedarf es keinerlei Schutzeintragung.

Der Schutz entsteht automatisch durch die persönlich-geistige

Schöpfung eines Werkes und seiner Veröffentlichung.

z.B. techn. Abhandlungen, Zeichnungen, Videos, Software,..

 

Nur der Urheber hat das Recht sein Werk zu vermarkten oder

Dritten das Copyright zur Vervielfältigung und zum Nutzen zu

erteilen."

 

 

Sollte deine Bekannte diese Abretung vertraglich fixiert haben, hat sie

keine Chance, ebenso verletzt sie die Vertragsvereinbarungen, da sie

die Webseite vom Server nimmt und damit den Wartungs-Verpflichtungen

nicht nach kommt. Dies könnte wiederrum für Sie Folgen haben und bei

einer möglichen Gerichtsverhandlung, bzw. Beschluss, für sie negativ

ausgelegt werden...

 

Empfehlen würde ich folgendes:

Da im Vertrag sicher die Zahlung zu fixen Terminen vereinbart wurde,

hat sie das Recht ein direktes Mahnverfahren einzuleiten. Das heisst Sie

muss keine Mahnungen schreiben, sondern kann das Geld direkt einklagen.

Diese Forderungen werden dann vom zuständigen Gericht veranlasst und

das Unternehmen bekommt Post vom Gericht. Danach wird sie sehen

wie schnell sie das Geld bekommt. Ebenso würde ich hier zusätzliche

Mahnkosten aufführen. Allerdings würde ich diesen Schritt nicht ohne einen

fähigen Anwalt gehen, gegebenenfals sogar mit einem Patentanwalt, der speziel

für Schutzrechtverletzungen geschult ist.

Anschließend würde ich den Vertrag, zwecks Vertragsverletzung, fristlos kündigen

und entsprechend die Website vom Server nehmen (sofern sie das Copyright hat).

 

MFG & Viel Erfolg im Gesetzes-Dschungel

 

EDIT/ Eins hab ich ganz vergessen, wenn die website bereits vorgefertigt war

und/oder sie nach fixen Vorlagen die Page anfertigte, handelte sie im Auftrag,

somit bleibt das Urheberrecht beim Auftraggeber.. :unsure:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die vielen Antworten, aber nochmal zur Ergänzung.

 

Bei der Erstellung gab es einen Vertrag, der ist erledigt. Die Page hat sie frei gestaltet und das Layout mit dem Kunden abgesprochen.

 

Was die Wartung und den Shop betrifft, besteht nur eine mündliche Vereinbarung, darüber gibt es nix schriftliches. Ich weiß, dumm gelaufen, aber so ist es leider nun mal.

 

motzkopf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die vielen Antworten, aber nochmal zur Ergänzung.

 

Bei der Erstellung gab es einen Vertrag, der ist erledigt. Die Page hat sie frei gestaltet und das Layout mit dem Kunden abgesprochen.

 

Was die Wartung und den Shop betrifft, besteht nur eine mündliche Vereinbarung, darüber gibt es nix schriftliches. Ich weiß, dumm gelaufen, aber so ist es leider nun mal.

 

motzkopf

Hi,

 

Geld einklagen, den Rest mit einem Anwalt besprechen.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet zwischen 40-100€,

was ich in dem Fall machen würde.

 

MFG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für sowas sollte man ne Rechtsschutzversicherung haben, dann kostet auch die Erstberatung nichts...

 

Kann ich nur jedem Empfehlen sowas abzuschließen, hat mir schon oft geholfen.

(EBay, Premiere, D2...)

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde in ihrer Stelle auch nochmal an der Seite "arbeiten" und den Support erstmal einstellen.

Achtung: bei z.B. FTP Programmen lässt sich nachvollziehen, wann eine Seite abgeändert wurde!

 

Läuft der Shop eigentlich auf eurem Server oder ist das komplett irgendwo bei 1&1 oder einem andernen Webspace/ Domainanbieter gelagert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

kannst Du nicht einfach etwas "Druck" machen?

 

Wenn "plötzlich" ein Bug auftritt, verbessert sich doch deine Verhandlungsposition :lol:

wäre sicherlich ne möglichkeit, aber die firma kommt mit sicherheit schnell auf die idee, dass sie da nachgeholfen hat, wenn sie kurz zuvor erst das geld gefordert hat, also ich würde auch nur empfehlen zum anwalt zu gehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass da viel bei rumkommt, nun denn, daraus lernt man ja nur... so einen vertrag wird sie sicherlich beim nächsten mal anders stellen, danach kann sie sich am besten beim anwalt gleich miterkundigen, was alles drinstehen muss.

 

viel erfolg :unsure:

 

und es wäre nett wenn du berichtest wie es ausgegangen ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast someone_01
Für sowas sollte man ne Rechtsschutzversicherung haben, dann kostet auch die Erstberatung nichts...

 

Kann ich nur jedem Empfehlen sowas abzuschließen, hat mir schon oft geholfen.

(EBay, Premiere, D2...)

 

Gruß

Eine private Rechtschutzversicherung und eine gewerbliche sind, vor allem von den Kosten ganz andere Dinge.... Ich gehe mal davon aus, dass KEINE gewerbliche RSV besteht und eine private wird hier nicht leisten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Sachverhalt ist relativ einfach.

Es besteht ein mündlicher Vertrag über die Wartung. Welcher ja aber auch nicht auf Dauer bindend ist. Letztlich sind bei solche mündlichen Vereinbarung keine Laufzeiten etc. fixiert. Stellt als die Fa. die Zahlung ein, stellt man auch seine Leistungen ein. Mahnt die 2 fehlenden Monate hin und wieder an...aber wird wohl drauf verzichten müssen. Ich gehe mal von einem recht kleinen Betrag aus, so daß sich der Rechtsweg hier nicht lohnt. Sollte bei der Fa wieder Bedarf an Wartung bestehen, dann wird sie schon zu Kreuze kriechen und ggf. einigt man sich ja dann auf einen Vorschuß, für zukünftige Problemchen.

Die bestehende Seite jetzt in irgendeiner Form anzupacken...."zu verändern" oder sonstwas...davon kann man nur dringend abraten. Das wäre auch unangemessen...wenn man als Handwerker für seine letzte Leistung kein Geld bekommt, kann man auch nicht hergehen und das ganze Haus unbewohnbar machen.

 

So eine Seitendeaktivierung mit dem Hinweis auf Zahlung kann unter Umständen strafrechlich schon mehr als eine Nötigung sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine private Rechtschutzversicherung und eine gewerbliche sind, vor allem von den Kosten ganz andere Dinge.... Ich gehe mal davon aus, dass KEINE gewerbliche RSV besteht und eine private wird hier nicht leisten.

 

Uuups, da hast du wohl recht... Soweit hab ich garnicht gedacht...

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat ja doch ne ganz schöne Diskussion mit ner Menge Meinungen entfacht, vielen Dank.

 

Also der Shop ist bei Strato, daß mit den Änderungen ist so eine Sache, klar kann man es nachverfolgen, ich habe ihr davon auch abgeraten. Gestern meinte die Firma, sie überweist jetzt, mal sehen wie das ausgeht.

 

motzkopf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast suicidecrew
Der Sachverhalt ist relativ einfach.

Es besteht ein mündlicher Vertrag über die Wartung. Welcher ja aber auch nicht auf Dauer bindend ist. Letztlich sind bei solche mündlichen Vereinbarung keine Laufzeiten etc. fixiert. Stellt als die Fa. die Zahlung ein, stellt man auch seine Leistungen ein.

 

 

So würde ich es auch machen....

 

Keine Kohle... Keine Leistung.... Ist ja nur mündlich vereinbart . Und die Firma hat da genausoviel in der Hand wie Du.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...