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Neues Rücknahmeverfahren bei Einwegpflaschen


dnarnold84

Empfohlene Beiträge

Das mit dem Getränkepfand ist mir sowas von Latte. Ich benutze mitlerweile nur noch meinen Sodastreamer. Gibt ja mitlerweile auch alles mögliche an Geschmäckern, mir schmeckt es und ist immer Frisch. Kein Theater mehr mit den scheiß Plastikflschen die eh immer nur umfallen, und unötig Platz verschwenden. Spart zeit und von den Kosten her nicht wirklich Teurer. Bier Trink ich eh net, also muß Ich auch nicht in einen Getränkemarkt. Und Vodka und Rum gibt es in Flaschen, und diese schmeiße Ich mit in den Hausmüll. Sache erledigt.

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Gast suicidecrew

Lies doch mal richtig ^^

 

ich rede hier die ganze Zeit von der UMSETZUNG! nicht vom Erfinder!

 

Also hat die CDU/CSU ein Gesetz gemacht, dass sie nie umsetzen wollte? Also nur so als Alibi?

 

das war kein Gesetz sondern eine Verordnung!!! des wegen ja auch VERPAKUNGSVERORDNUNG ;-)

 

Das Gesetz wurde es erst unter der Rot/grünen Regierung!

 

 

Zitat Wikipedia:

 

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde.

 

Das ist nur die Grundlage... das Gerüst sozusagen!---- Der Rest von dem Haus gehört dem Tritin !

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Gast Hexmaster

Du mußt nur das zurücknehmen was Du auch verkaufst.

 

Wenn Du keine Einwegflaschen im Verkauf hast dann mußt Du auch keine zurücknehmen.

 

Warum wohl hat der Lidl die Blechdosen aus dem Sortiment genommen ?

 

Bei den Pfandflaschen ist es was anderes, die sind einheitlich, ob auf der Flasche Köpi oder Öttinger drauf steht, die Flasche ist die gleiche.

 

In allen Geschäften lagen Infozettel aus. Wenn ich keine Einwegflaschen verkaufe brauche ich die auch nicht annehmen.

 

Sobald ich aber Einwegflaschen im Sortiment habe, dann bin ich verpflichtet diese auch anzunehmen, heißt aber nicht das ich Dosen nehmen muß wenn ich diese nicht habe.

 

 

Tankstellen die keine Dosen hatten nahmen die ja auch nicht zurück obwohl ein P drauf war.

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ich lese richtig, vielleicht du auch

 

ich habe geschrieben

 

Diese Sache mit dem Einwegpfand kommt von der CDU

 

du hast darauf geantwortet

 

?

 

ne das kommt von dem hier....

 

http://www.juergentrittin.de/

 

 

Der hat damit angefangen...

 

Das wird jetzt nur Erweitert ^^

 

und das ist nunmal falsch, der hat damit nicht angefangen, sondern die CDU

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Gast brischke

Also der kleine Kiosk besizter brauch definitiv nur das zurücknehmen was er verkauft. Ab Läden von 200qm Verkaufsfläche zieht das ganze. Steht auch ganz gross in der Verordnung.

Beibehalten wird die Beschränkung der Rücknahmepflichten für Verkaufsräume, die

kleiner als 200 Quadratmeter sind. So können z.B. Kioske und kleine Läden auch

zukünftig die Rücknahme von pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen auf

diejenigen Getränkemarken beschränken, die sie in ihrem Sortiment führen.

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