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Unfallschaden bei Steuererklärung absetzen


Didge2002

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Hallo,

 

ich habe einen Unfallschaden auf dem Arbeitsweg mit meinem PKW gehabt (nicht schuld und Fahrerflucht). Also habe ich keinen Unfallgegner, dessen Versicherung mir was gezahlt hätte.

 

Diesen Schaden habe ich nicht reparieren lassen. Man kann in der Steuererklärung die technische Wertminderung als Werbungskosten absetzen.

 

Nun meine Frage:

 

Wie muss die Wertminderung ermittelt werden?

 

Reicht ein Kostenvoranschlage einer Werkstatt? -> Reparaturkosten = Wertminderung?

 

Oder muss ein Gutachter das beurteilen?

 

Wäre nett, wenn jemand dazu entsprechende Links oder eigene Erfahrungen hätte.

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Hallo!

 

Meines Wissens nach kann eine Wertminderung bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von max. 5 Jahren in Anspruch genommen werden!

 

Hättest Du den Schaden reparieren lassen, könntest Du die Reparaturrechnung mit einreichen!

 

Gruß Aris

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Ich habe in einem ähnlichen Fall einfach beim Finanzamt angerufen, mir den zuständigen Sachbearbeiter geben lassen, ihm den Fall geschildert und gefragt, was ich an Unterlagen beibringen muss etc. Unbedingt den Namen notieren und bei der Steuererklärung z.B. reinschreiben: "Nach telefonischer Absprache mit Herrn xyz reiche ich hierzu die folgenden Unterlagen ein...".

 

Vieles ist halt Ermessenssache, Glaubhaftmachung usw.

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Also Aris hat Recht

 

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Kfz liegt bei 6 Jahren. Sollte das Fahrzeug älter als 6 Jahre sein solltest du eigentlich nur die Reparaturkosten geltend machen können aber keine Wertminderung, da aus Sicht der Finanzverwaltung das Kfz zu diesem Zeitpunkt bereits nichts mehr Wert ist. Ist zwar Weltfremd...aber das ist so einiges im Steuerrecht.

 

Ich würds aber trotzdem probieren da nicht jeder Beamte das beachtet.

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gibs da Tabellen ?? wieviel Wertminderung bei wieviel Schaden .. und alter ??

 

grüße

Das wollte ich ja gerade wissen ob es solche Tabellen gibt.

 

Zum Thema Alter des Wagens. Er ist noch keine 6 Jahre alt und somit auch noche eine Wertminderung vorhanden.

 

Naja, werde dann wohl mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen was ich dafür einreichen muss.

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Werde ich tun.

 

Hier schonmal vorab ein paar Information zu dem Thema die ich in Internet gefunden habe.

 

Wird das Fahrzeug nach dem Unfall nicht repariert, kann die sog. Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung AfaA als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichem Buchwert vor dem Unfall und dem Zeitwert nach dem Unfall (BFH vom 24.11.94 BStBl 95 II 318). Dabei wird der PKW in der Regel auf 6 Jahre abgeschrieben. Ist das Fahrzeug älter als 6 Jahre, kann man nichts mehr geltend machen (FG München vom 18.3.98, EFG 98 S. 1083). Bei Gebrauchtfahrzeuge ist die geschätzte Restnutzungsdauer zugrunde zu legen (BMF Schreiben vom 28.5.93, BStBl 1993 I 483).

 

Wird eine Reparatur durchgeführt, kann daneben noch eine AfaA geltend gemacht werden, wenn die Reparatur mangelhaft war (BFH vom 2.3.1962 BStBl 1962 III 192).

 

Ein merkantiler Minderwert =ein repariertes Fahrzeug wird bei einem späteren Verkauf geringer bewertet, ist nicht abzugsfähig (BFH vom 31.1.92 BStBl 1992 II 401).

 

Ersetzt die Versicherung im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Wagens voll, liegt dieser aber unter dem steuerlichen Buchwert, kann die Differenz zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (BFH vom 24.11.94 BStBl 95 II 318).

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So, habe gestern noch beim Finanzamt angerufen. Richtig Ahnung hatten die aber auch nicht von der Materie. Der Mitarbeiter meinte, dass ich einen Kostenvoranschlag mit einreichen sollte. Das müsste dann reichen. ;) Also ist die Summe auf dem Kostenvoranschlag die Wertminderung meines Wagens und kann in der Lohnsteuererklärung angesetzt werden.

 

@pelzi

 

Ich hoffe das hilft Dir auch weiter.

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Naja ist mal wieder ne typische Antwort vom Finanzamt!

 

Aber freu dich, dass ist nur günstig für dich!

 

Ein Beispiel zum verdeutlichen:

 

Dein Auto hat noch einen Wert von 5.000 Euro. Die Reparaturkosten betragen 6.000 Euro. Also Totalschaden. Nach Auffassung des Finanzbeamten wäre dann dein Auto trotzdem 6.000 Euro weniger Wert obwohl Wert nur noch 5.000 Euro.

 

Da du dein Auto nicht reparierst hätte er dich fragen müssen wie alt dein Auto ist. Ist es 5 Jahre alt und du hast es als Neufahrzeug erworben wäre die normale Abschreibungsdauer 6 Jahre gewesen. Also hätte das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls noch einen fiktiven Restwert (Buchwert) von 1/6 gehabt. Nehmen wir an der Kaufpreis betrug 30.000 Euro. Das wären also 5.000 Euro. Nehmen wir an dein Auto hätte noch einen Zeitwert von 2.000 Euro nach dem Unfall. Dann dürftest du 3.000 Euro geltend machen als Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung.

 

Im Zweifel müsstes du also ein Gutachten vorlegen über den Wert des Autos.

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  • 5 months later...

Mal kurz ein Update. Die Steuererklärung ist zurück und der nicht reparierte Unfallschaden wurde nicht anerkannt. :wacko:

 

Begründung:

 

Eingesparte Aufwendungen können nicht steuerlich mindernd berücksichtigt werden.

 

 

Jetzt habe ich nochmal ein bisschen geforscht. Das Urteil vom BFH ist IV R 25/94, worauf hin dann das BStBl 95 II 318 erstellt wurde.

 

Ich habe es nicht bestellt, aber im Urteil vom BFH steht wohl folgendes:

 

BFH-Urteil vom 24.11.1994 (IV R 25/94) BStBl. 1995 II S. 318

Wird ein im Privatvermögen gehaltenes Fahrzeug eines selbständig Tätigen bei einer beruflich veranlaßten Fahrt infolge eines Unfalls beschädigt und nicht repariert, so richtet sich die Höhe der AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG nach den Anschaffungskosten abzüglich der (normalen) AfA, die der Steuerpflichtige hätte in Anspruch nehmen können, wenn er das Fahrzeug im Betriebsvermögen gehalten hätte.

 

EStG § 7 Abs. 1 Satz 5.

 

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz

 

So wie es aussieht, kann man diesen nicht reparierten Schaden also nur absetzen, wenn man selbständig ist und den Privat-PKW auf einer beruflichen Fahrt genutzt hat.

 

Ich werde mein Glück trotzdem mit einem Einspruch versuchen. Aber viel Hoffnung mache ich mir nicht.

 

@pelzi

 

Sind bei Dir in der Sippe Bestrebungen zur Absetzung gelaufen? Wenn ja, dann kannst Du ja mal berichten. Gern auch per PM.

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Mit läuft noch, meinst Du das sie beim Finanzamt ist, oder wie?

 

Wenn ja, dann drück ich Dir die Daumen, dass es bei Dir klappt. Würde mich über eine Meldung freuen, sobald Du was Neues weißt.

 

Zum Alter des Autos: Die 6 Jahresgrenze hat meiner auch noch nicht überschritten. Ich denke es wurde abgelehnt, weil ich nicht selbstständig bin.

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