hans_rossbach Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Also, da würde ich mich aber auch aufregen, das sind keine normalen Gebrauchsspuren, ich hasse die leute die keine eigenen Fotos machen sondern fremde Fotos einbringen. Ich mache immer von jeder Sache was ich verkaufen möchte von jeder Seite ein Foto. So weiss der gegenüber was er bekommt. Ich würde dir auch raten etwas dagegen zu unternehmen, denn das Handy sieht unter aller Sau aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zappzarapp Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Ganz genau, das tatsächlich erworbene Handy entspricht keinesfalls dem Foto der Artikelbeschreibung. Somit hat der Verkäufer Dich ganz klar gelinkt. Und wenn Du das Ebay klarmachst(in Mein Ebay Unstimmigkeiten online klären), wird Ebay sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten. Aber das kann sich ziehen. Bis Du da vorwärts kommst, vergehen Tage. Ich meine, Du mußt dem Verkäufer 3 Tage Zeit geben, sich zu melden. Und dann nochmal 10 Tage, bis Ebay sich einschaltet. Da heißt es Geduld bewahren. Und im Schlimmsten Fall bleibst Du auf den Kosten sitzen und der Verkäufer bekommt eine Abmahnung. Bei Ebay geht Verkäuferschutz vor Käuferschutz. Das habe ich auch so kennengelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 10. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Hallo und Dank für Eure rege Anteilnahme, gestern ging der Mailverkehr noch ein paar Male hin und her, Reaktion von Ihm: trotzig, überhaupt kein Einlenken, nada! Habe Ihm gestern eine letzte Frist zur "positiven" Klärung gegeben, leider ohne Erfolg, er meldet sich nun überhaupt nicht mehr! Unstimmigkeit online klären, geht erst ab 10 Tagen, kommt immer diese Meldung bei Ebay. In meinen Augen ist das ein Betrug, Ware zu verkaufen die nicht der Beschreibung entspricht, da sind sich wohl alle hier einig. Ich werde dieses Mal nicht klein beigeben, soweit sind wir noch nicht. Auch Ebay-Käufer müssen sich wehren, man kann so nicht mehr miteinander umgehen, es wurde ja in letzter Zeit immer schlimmer, da muss Einhalt geboten werden, ich bin ziemlich sauer....! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Naja, da würd ich aber wirklich was machen. das sind echt schon keine "normalen Gebrauchsspruren" mehr. Das Ding musste ja komplett neu lackieren ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast KSM2002 Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Sollte er sich nicht melden bzw. keine Einigkeit entstehen, schlag ihm vor, den Fall umgehend mit ebay zu klären und ruck zuck eine negative abzugeben. Mal langsam.......er hat es doch mit "normalen Gebrauchsspuren" verkauft....das ist deeeeehhhhhhnnnnnnbar Meiner Meinung nach gibt es hier überhaupt KEINE Handhabe an das Geld zu kommen, wenn der Verkäufer nicht mehr will. Warum muss man dann gleich "nen negativen" reinhauen?!?!? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hans_rossbach Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Meiner Meinung nach gibt es hier überhaupt KEINE Handhabe an das Geld zu kommen, wenn der Verkäufer nicht mehr will. Warum muss man dann gleich "nen negativen" reinhauen?!?!? das ist doch wohl ein witz? also den würde ich auf jedenfall negativ bewerten, ich habe bisher nur eine negative abgegeben, aber der hätte es verdient, das ist absichtliche Täuschung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
summermoon Geschrieben 10. März 2006 Melden Share Geschrieben 10. März 2006 @ ksm Hast du das Bild von der Auktion mit denen des Handys mal verglichen? Das ist arglistige Täuschung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 10. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. März 2006 Mal langsam.......er hat es doch mit "normalen Gebrauchsspuren" verkauft....das ist deeeeehhhhhhnnnnnnbar Wie "dehnbar" deiner Meinung nach ist denn der Begriff? Verkauft dir einer ein Auto mit "normalen" Gebrauchsspuren, dann bekommst Du die Karre, und stellst fest, überall fehlen Lackkomponenten! ...sind "normale" Gebrauchsspuren, dann möcht ich dich mal in Aktion sehen! (Auto-Beispiel!) Anwalt ist der Meinung: Angebotsbeschreibung ist irreführend! Ware entspricht nicht den in der Auktion angegeben Informationen, weiterhin ist die bildhafte Darstellung nicht die, welche das von mir gekaufte Handy im Original abbildet! Weiterhin wurde von normalen Gebrauchsspuren gesprochen, die hier vorbefindlichen Spuren gehen weit über eine normale Nutzung hinaus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast quassel Geschrieben 12. März 2006 Melden Share Geschrieben 12. März 2006 Also aus Erfahrung sag ich nur E-Bay Hilfe ist gleich Null.Beschwerden oder Anfragen werden mit nichts sagenden Standart Antworten abgetan,hab ich mehrfach jetzt am eigenen Leib erfahren.Letzte Konsequenz ist in der regel der Gang zum Anwalt.Ohne eine gute rechtsschutzversicherung die auch solche Internet geschäfte abwickelt,kann ich dir bei der Kaufsumme,nur abraten,wenn du Pech hast legst du am Ende ordentlich Geld für den Anwalt etc...drauf und hast dabei noch jede Menge Ärger und Stress. Habe eine fast Identischen Fall gehabt.Handy ersteigert und es war entgegen der Aussage im Angebot defekt.Verkäufer kontaktiert und reklamiert.Antwort dessen war...bei mir hat es aber noch funktioniert,ist bestimmt beim Transport kaputtgegangen.Nach 6 Monaten der Diskussion war immer noch nix geklärt,keiner kam für den Schaden auf,weder der Verkäufer noch das Versand Unternehmen.Fazit vor lauter Wut bin ich zum Anwalt,ohne Rechtsschutz.Ende der Geschichte,Prozess verloren,Kosten knapp 400 Euro+100 Euro für das Gerät. Dafür hätte ich mir ein Flammneues High End Gerät kaufen können. Sieh es als Lehrgeld an....bei solchen Transaktionen empfehle ich immer das Bewertungsprofil genau unter die Lupe zu nehmen.... Ware ohne ein echtes Photo der Ware niemals kaufen,und immer anfragen ob der Verkäufer bereit ist,den Treuhandservice zu benutzen.Wenn er ablehnt ist meistens was Faul an der Sache..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 12. März 2006 Melden Share Geschrieben 12. März 2006 Treuhandservice schützt auch nur den käufer .. ist auch nicht soo sicher .. was ist ,wenn der käufer lügt und sagt die sache ist defekt ?? dann ist der gegenstand des verkäufers wech und der Käufer bekommt auch noch sein Geld wieder .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 12. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2006 Antwort dessen war...bei mir hat es aber noch funktioniert,ist bestimmt beim Transport kaputtgegangen. dies trifft ja hier nicht zu, hier wurde ja offensichtlich betrogen, habe Frist bis Mittwoch zur Rücküberweisung gegeben, sonst Anzeige wegen Betrug, ausserdem kann der Mensch keine Texte lesen, wird ausfallend und wirft irre Behauptungen um sich, ich ärgere mich nun nicht mehr so wie anfangs, prinzipiell lasse ich es mir nun nicht mehr gefallen und handle dementsprechend, hier ist ein Ziel in Sicht, ausserdem hat er in der Auktion jegliche Hinweise wie Fernabsatz-Regelungen usw. vergessen, das kommt für Ihn recht hinderlich dazu, das man auf Ebay-Hilfe nicht grossartig setzen kann ist bekannt, nur bis heute konnte man darüber, jedenfalls unsererseits nicht klagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast joesilver Geschrieben 12. März 2006 Melden Share Geschrieben 12. März 2006 Naja, also wenn ich mir das Handy so anschaue: Sind doch normale Gebrauchsspuren. Also ich bin mit meinen Handys bisher immer sehr pfleglich umgegangen. Die sahen nach mehreren Jahren noch immer aus wie neu. Waren immer in einer Schutzhülle. Beim letzten Handy allerdings (K750i) hab ich keine Schutzhülle drum gemacht und habe das Handy immer in der Hosentasche, zusammen mit dem losen Kleingeld, getragen. Bereits nach einem halben Jahr sah das Handy ähnlich aus wie auf deinen Fotos. Also sind "normale Gebrauchsspuren" wirklich relativ. Allerdings würd ich das Handy auch nicht mehr verkaufen ohne explizit darauf hinzuweisen und schon gar nicht mit falschen Fotos. Hoffe du hast Glück und bekommst die Kohle wieder. Gruß joesilver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hans_rossbach Geschrieben 12. März 2006 Melden Share Geschrieben 12. März 2006 immer anfragen ob der Verkäufer bereit ist,den Treuhandservice zu benutzen.Wenn er ablehnt ist meistens was Faul an der Sache..... Also von den Treuhandservice halte ich mal gar nichts, die schützen wie schon gesagt nur den Käufer und der Verkäufer ist so erpressbar, denn egal was der Käufer behauptet er bekommt recht und ausserdem dauert es zu lange mit dem Geld Ich biete nie Treuhand an, wenn einer ein problem damit hat , dann brauch er nicht bieten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Snoopy22m Geschrieben 12. März 2006 Melden Share Geschrieben 12. März 2006 (bearbeitet) Das Handy sieht ja aus, als hätte er es einen halben kilometer über den Boden gerieben... Wenn das normale Gebrauchsspuren wären und mein Handy so aussehen täte, würde ich meinem Vodafonehandyberatungsmann das Teil um die Uhren hauen. Wünsch dir viel Glück bei dem Fall, aber erfahrungsgemäß wird das nix :-( bearbeitet 12. März 2006 von Snoopy22m Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 13. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. März 2006 So schlecht sieht die Lage für meine Kohle nicht aus.... Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde unter den Parteien nichts vereinbart, dann ist die Sache mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist, oder was der Käufer normalerweise erwarten konnte. Zu guter letzt liegt auch dann eine fehlerhafte Sache vor, wenn eine völlig andere Sache geliefert wurde, als die Parteien eigentlich vereinbart hatten (Äpfel anstatt Bananen). Ein Verkäufer muss auch für Eigenschaften geradestehen, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder eines Gehilfen - insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnungen über bestimmte Eigenschaften - erwarten kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Käufer sich sein Gewährleistungsrecht grundsätzlich aussuchen kann. Dabei geht aber die Nacherfüllung - soweit sie überhaupt möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. Bevor man also vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen. ................................................................................ .......................................... Bei Nacherfüllung hätte er alle Hände voll zu tun, neues Cover, Branding etc! Zumal er vergessen hat, Rücktritt auszuschliessen, sowie keine Garantie als Klausel in der Auktion anzugeben. Lässt immerhin einen Lichtblick zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast easytv Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Widerrufsrecht nach Fernabsatzvorschriften gilt nur für gewerbliche Verkäufer und Garantie ist eine freiwillige Leistung. Wenn niemand eine Garantiezusage abgibt, dann gibt es auch keine Garantie. Als privater Verkäufer braucht man solche Sachen nicht ausschliessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 13. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. März 2006 (bearbeitet) Da bist Du aber auf dem Holzweg, sollte ein Hinweis auf etwaige Rücknahme oder ein Garantieausschluss unter einer Auktion als Angabe fehlen, so kann der Kauf vom Kunden angefochten werden! Auch als Privatverkäufer hat man gewisse Klauseln zu beachten. passt eben so zum Thema Branding, dieser Hinweis fehlte hier auch: Grundsätzlich muss Branding wohl als Gerätemangel angesehen werden, wenn damit eine Einschränkung des vom Hersteller vorgesehenen Funktionsumfanges verbunden ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Käufer zuvor auf die Veränderungen am Handy hingewiesen worden ist. Denn dann weiß er vor dem Kauf, dass sein gebrandetes Gerät von dem Originalgerät des Herstellers abweicht. In diesem Falle ist das Handy nämlich mit dem Branding vertragsgemäß und kann nicht als mangelhaft angesehen werden. Maßgeblich ist also die Erkennbarkeit für den Käufer vor dem Kauf. Gleiches auch hier: Bei ebay-Verkäufen mit Verkaufsbildern müssen die Fotos also eindeutigen Aufschluss über vorhandene Fehler geben. Das Betrachten von Fotos durch den Bieter kann nicht einer Warenbesichtigung vor Ort gleichgesetzt werden. Will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen, dann muss er vorhandene Fehler im Verkaufsangebot zusätzlich beschreiben oder sie müssen ohne Weiteres, auch für den Laien, auf dem Foto erkennbar sein. Private Verkäufer haben dem Käufer gegenüber Pflichten: «Die Mängelgewährleistung gilt ohne anderweitige Vereinbarung zwei Jahre lang», laut Verbraucherrecht. Das heißt, dass der Verkäufer prinzipiell für Mängel aufkommen, also die Ware reparieren oder ersetzen muss. Verkauft man zum Beispiel auf dem Flohmarkt eine Lampe als funktionierend, die dann aber nicht leuchtet, muss der Verkäufer den Mangel beseitigen oder eine fehlerfreie Lampe liefern. bearbeitet 13. März 2006 von MoReNob Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Zwischen Privat und Geweblich gibbets eigendlich nur einen großen unterschied beim Verkaufen ( danke ihr Vollpfosten in Brüssel ) .. Gewerblich kann Garantie NICHT ausschließen ( immer lustig bei Ebay ) Privat schon .. grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 13. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. März 2006 ja, mir ging es vordergründig auch um die Gewährleistung bei der Auktion: speziell um die fehlende Klausel des Verkäufers. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf? Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast KSM2002 Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Mal langsam.......er hat es doch mit "normalen Gebrauchsspuren" verkauft....das ist deeeeehhhhhhnnnnnnbar Wie "dehnbar" deiner Meinung nach ist denn der Begriff? Verkauft dir einer ein Auto mit "normalen" Gebrauchsspuren, dann bekommst Du die Karre, und stellst fest, überall fehlen Lackkomponenten! ...sind "normale" Gebrauchsspuren, dann möcht ich dich mal in Aktion sehen! (Auto-Beispiel!) Anwalt ist der Meinung: Angebotsbeschreibung ist irreführend! Ware entspricht nicht den in der Auktion angegeben Informationen, weiterhin ist die bildhafte Darstellung nicht die, welche das von mir gekaufte Handy im Original abbildet! Weiterhin wurde von normalen Gebrauchsspuren gesprochen, die hier vorbefindlichen Spuren gehen weit über eine normale Nutzung hinaus! Sorry, sollte nicht böse gemeint sein. Mit Verlaub: Mir passiert sowas unter Garantie nicht, weil ich bei ebaY maximal neues Zeugs kaufe.... Mit dem Gebrauchtkrempel hat man offensichtlich mehr Ärger, als die Sache wert ist..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nexus.nexus Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 So schlecht sieht die Lage für meine Kohle nicht aus.... Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde unter den Parteien nichts vereinbart, dann ist die Sache mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist, oder was der Käufer normalerweise erwarten konnte. Zu guter letzt liegt auch dann eine fehlerhafte Sache vor, wenn eine völlig andere Sache geliefert wurde, als die Parteien eigentlich vereinbart hatten (Äpfel anstatt Bananen). Alles gedrechselte Anwaltsgülle..... Mag zwar stimmen, hilft dir aber überhaupt nich weiter....zumindest wenn du mich als Verkäufer hättest. Wenn ich dir das Handy verkauft hätte und du mir Worte wie "Betrug" oder dergleichen wie ober zitiert, schicken würdest, dann hättest du jetzt schon verloren. Der Anwalt, der lacht sich in jedem Fall einen Ast, ob du gewinnst oder verlierst. Er wäre dumm, wenn er dir keine Hoffnungen machen würde!! Und sacht mal, wo bleibt eigentlich euer gesunder Menschenverstand der offensichtlich immer wieder, wenn es ums Geld geht, ausgeschalten wird. Schick das Handy nach Absprache mit dem Verkäufer zurück, lass dir den Kaufpreis erstatten und gut is!! Im Zweifelsfall nimm eine kleine Entschädigung für den Verkäufer hin, d.h. ebay-Gebühren sollten schon rausspringen!! So einen Zirkus wegen 50 Onken, ich glaube du bist der Typ, der sich auch wg 1,- drischt......weil es ja ums Prinzip geht und weil du Recht hast und das dem Anderen um jeden Preis klar machen willst. Also wenn das so weiter geht, dann hat in ein paar Jahren jeder bei jedem einen Prozess laufen und der Richterjob ist der begehrteste auf dem Markt. Es wird dann Schwarzrichter geben, 1,- Richter und natürlich getürkte Richter... ...denk mal drüber nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 13. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Alles gedrechselte Anwaltsgülle..... aha, du wirst es ja wissen, also Anwälte abschaffen, ja? So einen Zirkus wegen 50 Onken, ich glaube du bist der Typ, der sich auch wg 1,- drischt......weil es ja ums Prinzip geht und weil du Recht hast und das dem Anderen um jeden Preis klar machen willst. Also wenn das so weiter geht, dann hat in ein paar Jahren jeder bei jedem einen Prozess laufen und der Richterjob ist der begehrteste auf dem Markt. Was für Sorgen machst Du dir eigentlich? Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen das Du Geld aus dem Fenster wirfst, selbst wenn es 10,- wären, das soll ja auch deine Meinung sein, natürlich geht es hier auch am Ende um das "sogenannte" Prinzip, wenn es nach deiner Ansicht laufen würde, dann gäbe es "en-gro" solche Probs, und alle würden sagen, na ja, wegen der paar Mücken mach ich mich nicht auf....! Und wenn Du glaubst zu wissen, welcher Typ ich denn bin, dann kauf dir eine Glaskugel und vermarkte dich! Solche persönliche Einschätzung kannst Du doch gar nicht abgeben! Zum Rest deines Textes bleibt ohnehin zu sagen: No Comment! Letzten Endes bekomme ich meine Kohle überwiesen, Fazit: es lohnt sich doch! Damit kann man hier schliessen, vielen Dank an die anderen Tips und Infos! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Damit kann man hier schliessen, vielen Dank an die anderen Tips und Infos! Also mich würde es schon noch interessieren, wie die ganze Sache ausgeht... Nexus Meinung ist ja auh nur eine von vielen, die man nicht unbedingt teilen muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 na eigendlich läuft es doch auf die sache hin Recht haben und recht bekommen .. .alles ohne Zeugen .sind halt zwei paar schuhe .. und .. der aufwand wird sich nicht lohnen ..wenn ein richter nicht gleich wegen " geringfügigkeit" schließt . stell dir nur mal vor ,der typ behaupte vor Gericht ,das wäre nicht das handy ,was er geschickt hat .. Beweise mal das gegenteil .. also lass es ..zähneknirschend .aber lass es .. versuch nur noch soviel wie möglich von deinem geld zu retten und schone lieber deine gesundheit ..dein Herz .. und deine Nerven .. Grüße .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast belgrad Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 also wenn einer von 9 bewertungen schon 2 negative hat, würde ich dem nichts abkaufen. zumal so ein fall schon vorkam. bisschen schuld hast du selber auch. trotzdem viel glück beim "nachkarten" gruss belgrad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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