Didge2002 Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 @bobic Such mal hier oder auch im tuxbox Forum danach, wann und wie das Display initialisiert wird. Habe da vor kurzem gerade was zu gelesen, dass das Display am Anfang zwar kurz angeht aber erst später richtig angesteuert wird. Die DBox funktioniert ja sonst vernünftig, oder? Also Fernseh gucken funktioniert, ja? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bobic Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 (bearbeitet) Hi Didge2002, danke das Du Dir so viel Mühre gibst!!! Habe die Box eben nochmal angestöpselt!!! Box funtkioniert nun auch nicht mehr! Wenn ich die box nun einstecke, leuchtet das Display gelblich aber das mein Fernseher bleibt schwarz! Box bootet anscheinend nicht mehr! Wenn ich mit der Fernbedienung umschalten möchte, blinkt die Lampe gelb, also Signale kann sie noch empfangen!!!Ist die Box nun ganz tod? bearbeitet 1. Februar 2006 von bobic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Didge2002 Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 (bearbeitet) Also wenn sie ganz am Anfang wo Du sie bekommen hast wenigstens noch gebootet hat, und Du fernsehen konntest, dann macht das jetzt keinen guten Eindruck. Hast Du ein Nullmodem und Cross-Over-Kabel um mal ein Log mit dem Bootmanager auszulesen? Vielleicht kommt ja noch was. Aber große Hoffnungen gebe ich der Box nicht mehr. Hier und hier sind übrigens die Beiträge aus dem tuxbox Forum die ich meinte. Da steht im Prinzip, dass es einige wenige Boxen gibt wo der Bootloader es nicht schafft das Display zu initialisieren. Das passiert dann erst später durch die ucodes. Daher kann es sein, dass eine Box am Anfang beim Einstecken nichts anzeigt aber dann doch komplett bootet und das Display funktioniert. Enstpricht nur leider nicht Deinem Fehlerbild. Hatte nicht mehr ganz auf dem Schirm was es damit auf sich hatte. Hätte ja passen können. bearbeitet 1. Februar 2006 von Didge2002 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bobic Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 Hab leider kein Nullmodemkabel zu Hand, habe ich ausgeliehen! Werde die Box wegschmeißen! Habe so die Sch....Nase voll! Mache ich eben kein CS! Na ja der Verkäufer wird sich freuen. und ich bin zum ersten mal bei ebay eingegangen, und das gleich mit fast 100. Trotzdem Euch allen vielen Dank für Eure Hilfe (vor allem Didge2002)! Gruß Bobic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Didge2002 Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 Die war aber auch verdammt teuer für eine Kabelbox. Aber bevor Du sie wegschmeißt erbame ich mich als Abnehmer. Wenn das also ernst gemeint war, dann melde Dich mal per PM. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bobic Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 hast eine pm didge2002 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Didge2002 Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 @bobic Habe Dir geantwortet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 1. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2006 Hallo, ohne "selbst Hand anlegen" nach dem Kauf hätte dies hier wahrscheinlich nützlich sein können: --------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach §433 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Sachmangel ist in §434 BGB ausführlich definiert. Die Mangelfreiheit der Kaufsache bei der Übergabe ist eine Hauptleistungspflicht des Verkäufers. Sie gehört zum Erfüllungsanspruch des Käufers. Wird diese Pflicht vom Verkäufer nicht erfüllt, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Regelungen für Pflichtverletzungen finden sich in den Vorschriften der §§280ff. BGB, auf die §437 BGB verweist. Bei Pflichtverletzungen entsteht für den Käufer ein Schadensersatzanspruch. --------------------------------------------------------------------------------------------------- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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