Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Hallo, Habe mal eine Frage zu einer Kündigung von einer Mietswohnung, der Mietbeginn war der 1.1.2001 im Vertrag steht das nach 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten ist. Gab es da nicht mal ein Urteil das der Mieter jetzt immer 3 Monate hat ? (würde nämlich gerne morgen Kündigen) wer super wenn einer auch einen LINK dazu hätte. Gruß Galama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Gab es da nicht mal ein Urteil das der Mieter jetzt immer 3 Monate hat ? Hatte das Prob auch, aber wie du sagtest, haste voll recht! War beim Mietschutzbund, seit letztem Jahr hats da nen einheitliches Gesetz mit 3 monatiger Frist. Kündigen kannste aber immer erst zum Monatsbeginn, also gas geben Und am besten per Einwurf-Einschreiben weg schicken, dann zählt das Postdatum! MFG & Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 das habe ich gefunden Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Lediglich bei älteren Mietverträgen, in denen ausdrücklich andere Kündigungsfristen, das heißt längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, könnten die noch gültig sein. Die neuen Kündigungsfristen für Mieter gelten für alle Verträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden. Heist das im meine Fall (Mietbeginn 1.1.2001) das ich dann die 6 Monate habe ?? Gruß Galama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 ich lese das jetzt so das ich 6 Monate Frist habe . andere Meinungen ?? Gruß Galama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Jup andere Meinung! Einheitlich 3 Monate für alle Das sagte mir der Mann vom Mietschutzbund, oder war das nur nen Noob? MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 @ Norax, wäre ja super aber was ist damit: Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Lediglich bei älteren Mietverträgen, in denen ausdrücklich andere Kündigungsfristen, das heißt längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, könnten die noch gültig sein. Die neuen Kündigungsfristen für Mieter gelten für alle Verträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden. habe das so im Internet gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast retikulum Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Such dir doch nen Nachmieter! ;-) Bin auch in der Situation. Hab ne schöne neue Wohnung (110 qm) angeboten bekommen und muss jetzt so schnell wie möglich die hier (65 qm) los werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Ich bin jetzt noch nicht daheim, werd aber nachher den Paragraph raussuchen, den mir der Typ vom Mitschutzbund genannt hat. Den hab ich direkt auf die Kündigung und den Mietvertrag geschrieben. Der vom Mietschutzbund hat zudem den gesamten bestehenden Mietvertrag durchgestrichen und dick den Paragraph drauf geschrieben Hatte da nämlich auch arge Probs mit dem Vermieter! MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast retikulum Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 (bearbeitet) Mietschutzbund kostet doch Beiträge, oder? Wieviel ist das?? bearbeitet 29. Januar 2006 von retikulum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 So hier ist nun der Hinweis: BGH VIII ZR 391/04 - darauf sollte man sich berufen! MFG EDIT/ Mietschutzbund kostet doch Beiträge, oder? Wieviel ist das?? Jup, aber 30 und du hast 1 ganzes Jahr schutz, die kommen sogar zur Schlüssel- übergabe mit und erledigen dir das stressige zeugs, sollte es zu ner Verhandlung kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 @Norax, bist du dir mit BGH VIII ZR 391/04 sicher habe mal danach gegoogelt habe da aber nichts passendes gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 29. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 Das ist soweit ich weiss nen Präsidentsfall welcher anschliessend zur Gesetzeslage übernommen wurde.. Irgendwie so wurde mir das erklärt. Wenn man die römische zahl VIII, dezimal schreibt kommt man weiter, musste ich auch eben schnell testen EDIT/ link entfernt, hab nen falschen kopiert!!! So nen mist, und nu find ich das pdf nicht.. Ich suchs dir raus! MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galama Geschrieben 29. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2006 @Norax, Schau dir diesen Link bitte mal an da geht es um Pflegeeinrichtungen und nicht um eine Kündigungsfrist. Gruß Galama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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