@ Norax,
wäre ja super aber was ist damit:
Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Lediglich bei älteren Mietverträgen, in denen ausdrücklich andere Kündigungsfristen, das heißt längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, könnten die noch gültig sein.
Die neuen Kündigungsfristen für Mieter gelten für alle Verträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden.
habe das so im Internet gefunden.