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Kündigung Mietverhältnis


Galama

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Hallo,

 

Habe mal eine Frage zu einer Kündigung von einer Mietswohnung,

 

der Mietbeginn war der 1.1.2001 im Vertrag steht das nach 5 Jahren

eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten ist.

 

Gab es da nicht mal ein Urteil das der Mieter jetzt immer 3 Monate hat ?

(würde nämlich gerne morgen Kündigen)

 

wer super wenn einer auch einen LINK dazu hätte.

 

Gruß

 

Galama

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Gab es da nicht mal ein Urteil das der Mieter jetzt immer 3 Monate hat ?

 

Hatte das Prob auch, aber wie du sagtest, haste voll recht!

War beim Mietschutzbund, seit letztem Jahr hats da nen

einheitliches Gesetz mit 3 monatiger Frist.

Kündigen kannste aber immer erst zum Monatsbeginn,

also gas geben :blink:

Und am besten per Einwurf-Einschreiben weg schicken,

dann zählt das Postdatum!

 

MFG & Viel Erfolg

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das habe ich gefunden

 

Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

 

Lediglich bei älteren Mietverträgen, in denen ausdrücklich andere Kündigungsfristen, das heißt längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, könnten die noch gültig sein.

 

Die neuen Kündigungsfristen für Mieter gelten für alle Verträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden.

 

 

Heist das im meine Fall (Mietbeginn 1.1.2001) das ich dann die 6 Monate habe ??

 

Gruß

Galama

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@ Norax,

 

wäre ja super aber was ist damit:

 

Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

 

Lediglich bei älteren Mietverträgen, in denen ausdrücklich andere Kündigungsfristen, das heißt längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, könnten die noch gültig sein.

 

Die neuen Kündigungsfristen für Mieter gelten für alle Verträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden.

 

habe das so im Internet gefunden.

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Such dir doch nen Nachmieter! ;-) Bin auch in der Situation. Hab ne schöne neue Wohnung (110 qm) angeboten bekommen und muss jetzt so schnell wie möglich die hier (65 qm) los werden...

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Ich bin jetzt noch nicht daheim, werd aber nachher den Paragraph

raussuchen, den mir der Typ vom Mitschutzbund genannt hat.

Den hab ich direkt auf die Kündigung und den Mietvertrag geschrieben.

 

Der vom Mietschutzbund hat zudem den gesamten bestehenden Mietvertrag

durchgestrichen und dick den Paragraph drauf geschrieben :blink:

Hatte da nämlich auch arge Probs mit dem Vermieter!

 

MFG

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So hier ist nun der Hinweis:

 

BGH VIII ZR 391/04 - darauf sollte man sich berufen!

 

MFG

 

EDIT/

 

Mietschutzbund kostet doch Beiträge, oder? Wieviel ist das??

 

Jup, aber 30€ und du hast 1 ganzes Jahr schutz, die kommen sogar zur Schlüssel-

übergabe mit und erledigen dir das stressige zeugs, sollte es zu ner Verhandlung

kommen.

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Das ist soweit ich weiss nen Präsidentsfall welcher

anschliessend zur Gesetzeslage übernommen wurde..

Irgendwie so wurde mir das erklärt.

 

Wenn man die römische zahl VIII, dezimal schreibt kommt man

weiter, musste ich auch eben schnell testen :blink:

 

EDIT/ link entfernt, hab nen falschen kopiert!!! So nen mist, und nu find ich das pdf nicht.. Ich suchs dir raus!

 

MFG

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