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Widerspruch gegen Grundsteuer B einlegen


miro17

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Hi, ja wir haben das gemacht, ne Vorlage dazu gibts auch, muss nachher mein

Dad fragen wo er die im Netz gefunden hat. Ist en Pdf..

 

Die Härte war allerdings das wir nun arge Probs mit der Stadt haben,

obwohl der Bescheid anfangs ans Finanzamt ging. Ergo, nur nicht locker

lassen. Der Staat kassiert eh schon genug!!

 

MFG

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Gast joshua0999
Und wie schauts aus, wenn ich mir erst in kürze ein Häuschen zulege ??

 

( Steht nämlich bei mir an )

 

Direkt beim ersten Steuerbescheid wiedersprechen ??

Solange das Urteil beim BVG in der Schwebe ist, kannst Du das jederzeit nach Erhalt des Steuerbescheids tun (innerhalb 4 Wochen nach Erhalt)

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Gast joshua0999

...

Und wenn Ihr noch ältere Bescheide habt, auch da könnt ihr noch etwas

ausrichten. Stellt einfach einen Antrag auf Aufhebung des

Grundsteuermessbescheides oder eine Festsetzung des

Grundsteuermessbetrages auf Null.

 

Über diesen Antrag muss die zuständige Behörde nämlich zwingend entscheiden. :lol:

 

Hier ist nämlich unser POSITIVER Haken (grins)

Lehnt sie den Antrag jetzt ab, kann man jetzt den nötigen Einspruch

geltend machen und lässt dann das Verfahren ruhen, bis das

Bundesverfassungsgericht entgültig entschieden hat.

 

Oder die Behörde führt die Antragsbearbeitung überhaupt erst nach der

Gerichtsentscheidung durch und muss dann mit dem

Bundesverfassungsgericht konform gehen.

Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis. Also, viel Spass.

 

Josh

bearbeitet von joshua0999
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Ok.

 

Allerdings entnehme ich deinem Statement, das der Bescheid logischerweise nur ruht, aber (ganz klar) nich aufgehoben ist. Sollte sich das BVG dafür entscheiden das die Grundsteuer doch konform mit dem Grundgesetz ist, müßte ich alle bis dahin anhängigen Bescheide rückwirkend bezahlen, oder ??

 

Ich meine das wird ja dann nen ganz fetter Batzen auf einen Sttreich...

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warum muss man denn eigentlich einspruch erheben?

wenn das gericht eine entscheidung zugunsten der eigentümer trifft, dann gilt das doch eh für alle.

oder ist mit der entscheidung erst in zig jahren zu rechnen und man setzt für sich nun eine marke bis zu der rückwirkend zurückgerechnet wird?

jürgen

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Du musst auf keinen Fall einen ganzen batzen nachzahlen. Die werden nämlich munter weiter Grundsteuer erheben bis zur Entscheidung. Du wirst in diesem Fall keine Aussetzung der Vollziehung kriegen. Nur das Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren ruht vorerst.

 

Ach ja und ihr wisst ja hoffentlich auch alle, dass ihr gegen eure Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen müsst oder?

 

Wegen nichtanerkennen der Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten.

 

Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags

 

und wegen dem Begrenzten Abzug der Krankenversicherungsbeiträge.

 

Gegen all diese Punkte sind momentan Verfahren vor diversen Gerichten anhängig.

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hi!ist damit das schreiben"bescheid über grundbesitzabgaben" gemeint?habe dieses schreiben auch diese tage bekommen.hab da noch nicht so die ahnung von!Wir haben ein haus bei meinen schwiegereltern umgebaut,und das haus besteht jetzt aus 2 wohnungen die wir und meine schwiegereltern nutzen.muss ich denn dafür dann selbst grundsteuer abgeben,wenn ich es mit meiner frau und meinem kind selber nutze?

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Jap. Das ist er.

 

Wenn du bei deinen Schwiegereltern wohnst, und das Haus quasi in zwei Wohnungen unterteilt hast, dir diese Wohnung auch gehört, und du da nicht nur zur Miete wohnst, müßte ja auch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung für diese Wohnungen vorliegen. Ergo mußt du dich als Mit-Hausbesetzer ( ähhh ich meine Besitzer :lol: ) auch an der Grundsteuer beteiligen. Ansonnsten ist das ganze in den Nebenkosetn der Miete enthalten...

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Jap. Das ist er.

 

Wenn du bei deinen Schwiegereltern wohnst, und das Haus quasi in zwei Wohnungen unterteilt hast, dir diese Wohnung auch gehört, und du da nicht nur zur Miete wohnst, müßte ja auch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung für diese Wohnungen vorliegen. Ergo mußt du dich als Mit-Hausbesetzer ( ähhh ich meine Besitzer :lol: ) auch an der Grundsteuer beteiligen. Ansonnsten ist das ganze in den Nebenkosetn der Miete enthalten...

EHH???das heisst also das dies bei mir rechtens wäre??meine schwiegereltern bezahlen ja für ihren teil auch extra!kann ich also keinen einspruch einlegen??Unser teilgehört ja uns,und die rechte grundstückshälfte! :lol:

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Na so Paragraphenfest bin ich leider auch nicht.

 

Ich weiß nur, das sich alle im Grundbuch als Besitzer eingetragene Bewohner üblicherweise die Grundsteuer teilen, das ist ja bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamieleienhaus ( sagen wir mal z.B.) 6 Parteien auch so...

bearbeitet von Jahudi
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Gast dr.alzheimer

@ all,

 

ich habe dieser tage ebenfalls einen grundsteuer( b ) veranlagungsbescheid für 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 für meine eigentumsgarge, welche sich auf fremden grund und boden befindet, bekommen!!!

ich bezahle jährlich diesbezüglich eine pacht, jetzt noch die grundsteuer, ich kanns nicht glauben!!!

 

<<Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von Ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und berufen sich auf den 1995 ergangenen Vermögenssteuerbeschluß.>>

 

kann ich diesen widerspruch nun auch für meine garage einreichen, weil ich wohne ja nun nicht gerade darin, aber es ist ja ein wirtschaftsgut des persönlichen gebrauchsvermögens????

wer kann helfen???!!!

 

 

der doc

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Gast
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