miro17 Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Hallo , hat das einer von euch gemacht?Habe eben bei uns einen Artikel in der ZEitung gelesen,hat wer von euch evtl so einen Widerspruch beim Finanzamt eingelegt?? Wie sollte man den Widerspruch formulieren,oder gibts irgendwo ne Vorlage?? Gruss Miro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Hi, ja wir haben das gemacht, ne Vorlage dazu gibts auch, muss nachher mein Dad fragen wo er die im Netz gefunden hat. Ist en Pdf.. Die Härte war allerdings das wir nun arge Probs mit der Stadt haben, obwohl der Bescheid anfangs ans Finanzamt ging. Ergo, nur nicht locker lassen. Der Staat kassiert eh schon genug!! MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miro17 Geschrieben 25. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Hi Norax, kannste den Link nachher hiermal posten? Danke dir !!! Gruss Miro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Norax Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Hier ist der Musterbrief MFG & Viel Erfolg, lasst euch nicht unterkriegen!! Musterbiref.zip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miro17 Geschrieben 25. Januar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Dank dir!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast LNB Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Schaut mal hier Grundsteuer Gruß LNB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast joshua0999 Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 (bearbeitet) macht aber nur wirklich sinn, wenn die Immobilie von Euch selber genutzt wird. Also nicht vermietet ist. bearbeitet 25. Januar 2006 von joshua0999 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Jahudi Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Und wie schauts aus, wenn ich mir erst in kürze ein Häuschen zulege ?? ( Steht nämlich bei mir an ) Direkt beim ersten Steuerbescheid wiedersprechen ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast joshua0999 Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Und wie schauts aus, wenn ich mir erst in kürze ein Häuschen zulege ?? ( Steht nämlich bei mir an ) Direkt beim ersten Steuerbescheid wiedersprechen ?? Solange das Urteil beim BVG in der Schwebe ist, kannst Du das jederzeit nach Erhalt des Steuerbescheids tun (innerhalb 4 Wochen nach Erhalt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast joshua0999 Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 (bearbeitet) ... Und wenn Ihr noch ältere Bescheide habt, auch da könnt ihr noch etwas ausrichten. Stellt einfach einen Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbescheides oder eine Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf Null. Über diesen Antrag muss die zuständige Behörde nämlich zwingend entscheiden. Hier ist nämlich unser POSITIVER Haken (grins) Lehnt sie den Antrag jetzt ab, kann man jetzt den nötigen Einspruch geltend machen und lässt dann das Verfahren ruhen, bis das Bundesverfassungsgericht entgültig entschieden hat. Oder die Behörde führt die Antragsbearbeitung überhaupt erst nach der Gerichtsentscheidung durch und muss dann mit dem Bundesverfassungsgericht konform gehen. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis. Also, viel Spass. Josh bearbeitet 25. Januar 2006 von joshua0999 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Jahudi Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 Ok. Allerdings entnehme ich deinem Statement, das der Bescheid logischerweise nur ruht, aber (ganz klar) nich aufgehoben ist. Sollte sich das BVG dafür entscheiden das die Grundsteuer doch konform mit dem Grundgesetz ist, müßte ich alle bis dahin anhängigen Bescheide rückwirkend bezahlen, oder ?? Ich meine das wird ja dann nen ganz fetter Batzen auf einen Sttreich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast joshua0999 Geschrieben 25. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2006 ja, genau so ist es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast drjv Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 warum muss man denn eigentlich einspruch erheben? wenn das gericht eine entscheidung zugunsten der eigentümer trifft, dann gilt das doch eh für alle. oder ist mit der entscheidung erst in zig jahren zu rechnen und man setzt für sich nun eine marke bis zu der rückwirkend zurückgerechnet wird? jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RäuberHotzenplotz Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 Du musst auf keinen Fall einen ganzen batzen nachzahlen. Die werden nämlich munter weiter Grundsteuer erheben bis zur Entscheidung. Du wirst in diesem Fall keine Aussetzung der Vollziehung kriegen. Nur das Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren ruht vorerst. Ach ja und ihr wisst ja hoffentlich auch alle, dass ihr gegen eure Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen müsst oder? Wegen nichtanerkennen der Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten. Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags und wegen dem Begrenzten Abzug der Krankenversicherungsbeiträge. Gegen all diese Punkte sind momentan Verfahren vor diversen Gerichten anhängig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Reactive Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 und warum soll man schon jetzt dagegen angehen ? kann man das nich am besten erst denn machen, wenns soweit ist ? oder hat man dann nichts mehr davon ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RäuberHotzenplotz Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 wenn du keinen Einspruch einlegst wird der Bescheid bestandskräftig ud du hast keine chance mehr von den Entscheidungen zu profitieren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast heiko1078 Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 hi!ist damit das schreiben"bescheid über grundbesitzabgaben" gemeint?habe dieses schreiben auch diese tage bekommen.hab da noch nicht so die ahnung von!Wir haben ein haus bei meinen schwiegereltern umgebaut,und das haus besteht jetzt aus 2 wohnungen die wir und meine schwiegereltern nutzen.muss ich denn dafür dann selbst grundsteuer abgeben,wenn ich es mit meiner frau und meinem kind selber nutze? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Speckmaus Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 (bearbeitet) Das hatte ich schon im Dezember gepostet Link Auf meinen Einspruch habe ich allerdings bis heute nichts gehört!!!! bearbeitet 26. Januar 2006 von Speckmaus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast proffalken Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 Also ich habe 1999 gebaut, und diesen Widerspruch auch eingelegt! Bis das Verfahrne beendet wird, gibts erstmal nix :-(( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Green Eagle Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 Hab eauch schon hin und her überlegt, ob ich dies mache, aber was Erfinden Sie dann für ne Steuer, fakt ist, die brauchen Gelld ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast heiko1078 Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 kann mir vielleicht jemand sagen ob es "der bescheid über grundbesitzabgaben "ist?Wäre nett! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Jahudi Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 Jap. Das ist er. Wenn du bei deinen Schwiegereltern wohnst, und das Haus quasi in zwei Wohnungen unterteilt hast, dir diese Wohnung auch gehört, und du da nicht nur zur Miete wohnst, müßte ja auch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung für diese Wohnungen vorliegen. Ergo mußt du dich als Mit-Hausbesetzer ( ähhh ich meine Besitzer ) auch an der Grundsteuer beteiligen. Ansonnsten ist das ganze in den Nebenkosetn der Miete enthalten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast heiko1078 Geschrieben 26. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2006 Jap. Das ist er. Wenn du bei deinen Schwiegereltern wohnst, und das Haus quasi in zwei Wohnungen unterteilt hast, dir diese Wohnung auch gehört, und du da nicht nur zur Miete wohnst, müßte ja auch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung für diese Wohnungen vorliegen. Ergo mußt du dich als Mit-Hausbesetzer ( ähhh ich meine Besitzer ) auch an der Grundsteuer beteiligen. Ansonnsten ist das ganze in den Nebenkosetn der Miete enthalten... EHH???das heisst also das dies bei mir rechtens wäre??meine schwiegereltern bezahlen ja für ihren teil auch extra!kann ich also keinen einspruch einlegen??Unser teilgehört ja uns,und die rechte grundstückshälfte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Jahudi Geschrieben 27. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2006 (bearbeitet) Na so Paragraphenfest bin ich leider auch nicht. Ich weiß nur, das sich alle im Grundbuch als Besitzer eingetragene Bewohner üblicherweise die Grundsteuer teilen, das ist ja bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamieleienhaus ( sagen wir mal z.B.) 6 Parteien auch so... bearbeitet 27. Januar 2006 von Jahudi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dr.alzheimer Geschrieben 27. Januar 2006 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2006 @ all, ich habe dieser tage ebenfalls einen grundsteuer( b ) veranlagungsbescheid für 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 für meine eigentumsgarge, welche sich auf fremden grund und boden befindet, bekommen!!! ich bezahle jährlich diesbezüglich eine pacht, jetzt noch die grundsteuer, ich kanns nicht glauben!!! <<Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von Ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und berufen sich auf den 1995 ergangenen Vermögenssteuerbeschluß.>> kann ich diesen widerspruch nun auch für meine garage einreichen, weil ich wohne ja nun nicht gerade darin, aber es ist ja ein wirtschaftsgut des persönlichen gebrauchsvermögens???? wer kann helfen???!!! der doc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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