Gast KORSAN Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) Hi leute, Ich weis jetzt nicht wer von euch diese erfahrung schon mal gemacht hat aber mir wurde am Freitag der Schein gezwickt. Blasen am gerät 0,57 diesen wert mal 2 ergibt 1,14. Und dann haben die mir blut abgezapft. Weis irgend jemand von euch wie lange der schein weck sein könnte. Und bezahlt die rechtschutz Versicherung solche fälle. MfG KORSAN bearbeitet 17. Mai 2005 von KORSAN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2005 Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung verliert man den Führerschein auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille. Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU. Ich denk mal 6 Monate wird er wohl weg sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Honda-Civic Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) Ich denke mal es können schon ein paar Monate dabei herauskommen , jenachdem ob man auffällig ist oder nicht !! Ich finde es sowieso blöd wie es hier in Deutschland mit den Promillegrenzen gehandhabt wird ! Man sollte generell ein Alkoholverbot aussprechen ! Da wissen die Autofahrer wenigstens was sie dürfen und was nicht ! Und die Starfen würde ich drastisch erhöhen denn es passieren zuviele Unfälle unter Alkoholeinfluß ! In der alten DDR war der Lappen für 2Jahre weg gewesen ! Aber ich will hier ja Dich nicht verurteilen , denn jeder muß wissen was er tut und ob er andere und sich in Gefahr bringen will ! bearbeitet 17. Mai 2005 von Honda-Civic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dnarnold84 Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Alkohol & Auto fahren .... dass scheint nicht die richtige Mischung zu sein Da kann ich nur froh sein, dass ich noch gar keinen Führerschein besitze @ KORSAN: Wie bist du denn auf die "SchnappsIdee" gekommen???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Phelbes Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) Alkohol am Steuer, das sollte man lieber lassen, bei den vielen Schlaglöchern verschüttet man sowieso alles. Ansonsten gilt: Alkohol am Steuer, Nein Danke. Ist ja wohl genug passiert. bearbeitet 17. Mai 2005 von Phelbes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis aua..... da wirst du bestimmt noch ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 ich seh noch jamanden bei Gericht sitzen ...heulend und bärmeln ...ich wollte das doch nicht !!! ( hat jemanden im Suff tot gefahren ) .. der Richter hat gesagt das er das stark hoffen will sonst wäre es mord gewesen... Alk am Steuer halt ich für völlig verwerflich und die Strafen noch für viel zu gering... darauf müsste knast stehen. wieviele Menschen mussten schon wegen angetrunkene Leute die mir einer Waffe ( Auto ) unterwegs waren und " natürlich " das nicht wollten ... sterben... jeder hat ein Gehirn und sollte wissen was passieren kann ich glaube würd mich vergessen wenn so einer mein Kind anfährt !! für mich ist fahren unter Alk schon vorsatz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast cyber_rest Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 1,1promil aua also meiner meinung nach sollte man eh die 0,0 promil grenze einführen! ab 0,5 promil wie hier scon erwähnt 4 wochen mein bruder wurde mit 1,2 promill angehalten und hat seionen lappen 6 monate enzogen bekommen, den der ausschlag gebende wert ist nicht was du bläst , sondern der blut alkohol wert der dürfte bei 1,1 pro mill im blut wert mit 1,8 in etwa ausschlagen! kannst dich ggf mit längerem fahrverbot einstellen. wichtig ist in der zeit des fahrverbot, du hast beschränkungen das du nicht mal fahradfahren darfst den auch ein fahrat unterligt der strasen verkehrs ortnung und somit ist beim führerschein enzug auch ein fahrverbot für fahräter oder jeglicher art fortbewegungs mittel die man selber stuert verboten. wirste z.b. bekommst führerschein enzug duch alkohol, und wirst mit gewissen alkohol im lut beim fahrat fahren erwicht ist der lappen entkültig weg 12 monate sperre, mpu und führerschein neu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast catman Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 ich glaub hier kann sich keiner davon freisprechen schonmal unter alk auto gefahren zu sein, denn da gehört auch der Restalkohol dazu. Soll aber jetzt nicht heissen, das ich sowas gut finde, denn mein Motto ist da ganz klar: Wer geld zum trinken hat, hat auch geld fürs Taxi!!! greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 ich schon....... wenn ich auf ne Party fahre und fahren muss trink ich nochnichtmal ein Krefelder! und das ist Wahr! ich wüsste auch nicht wieso ich meinen Lappen dafür riskieren sollte... den brauch ich um zur arbeit zu kommen ohne lappen keine arbeit ohne arbeit kein geld... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
EMU-Storch Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Und bezahlt die rechtschutz Versicherung solche fälle. Wenn Du ne Rechtschutzversicherung findest, die "solche Fälle" bezahlt, sag mir bitte unbedingt bescheid! Schick mir einfach den Vertrag und sag mir, wo ich unterschreiben soll... Gruß emu-storch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 da zahlt keine versicherung ..da vorsatz ... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurik Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 @pelzi muß dir leider widersprechen. Vorsatz bei §315c und § 316 StGB frühestens ab 1,5 Promille aufwärts. Rechtsschutz versagt erst bei Vorsatztat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 mag sein das dies so rechtlich richtig ist ... doch meistens schließen die doch schon im vertrag alles unter Alk aus ... find ich auch richtig so ... persönlich aber ... 1,4 auf den kessel ..und dann fährt einer noch auto ...und das ist kein vorsatz ??? na ich weis nicht .... da stinkt aber was gewaltig wenn dem so ist ... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Lack Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Wer geld zum trinken hat, hat auch geld fürs Taxi!!! Stimmt, außerdem wo bleibt der Spaßfaktor wenn man jeden Schluck abzählen muss. Entweder ich bleib ganz zu Hause oder ich gehe ohne Auto fort weil den Weg nach Hause finde ich ohne Taxi sowieso nicht mehr, und zu Fuß dauert das zu lange wenn man auf allen Vieren kriechen muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast michelDE Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 ich seh noch jamanden bei Gericht sitzen ...heulend und bärmeln ...ich wollte das doch nicht !!! ( hat jemanden im Suff tot gefahren ) .. der Richter hat gesagt das er das stark hoffen will sonst wäre es mord gewesen...Alk am Steuer halt ich für völlig verwerflich und die Strafen noch für viel zu gering... darauf müsste knast stehen. wieviele Menschen mussten schon wegen angetrunkene Leute die mir einer Waffe ( Auto ) unterwegs waren und " natürlich " das nicht wollten ... sterben... jeder hat ein Gehirn und sollte wissen was passieren kann ich glaube würd mich vergessen wenn so einer mein Kind anfährt !! für mich ist fahren unter Alk schon vorsatz so isses, genau meine meinung. stellt euch mal vor so eine besoffenes arschloch fährt eure kinder, frau, freundin oder sonst einen verwandten oder freund tot ich hau mir ja auch gerne mal einen in den stiefel, aber dann lass ich die finger vom autoschlüssel !! aber es ist ja leider so in der rechtsprechung: wenn du deine frau loswerden willst, besauf dich richtig, schlag die alte tot und du bist vermindert schuldfähig weil unter alkeinfuss. wenns nach mir ginge, gäbs dafür noch einige jährchen extra. gruß, michel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rattenkopp Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) da zahlt keine versicherung ..da vorsatz ...grüße Nicht ganz richtig! Wenn man den richtigen Anwalt hat, bezahlt die Rechtschutzversicherung die Hälfte der Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Ist zumindest bei mir so gewesen... Darauf bauen würde ich allerdings nicht. Dann nochmal zum Thema Alkohol am Steuer: Ich habe meinen Lappen damals auch durch Alkohol am Steuer verloren. Gott sei Dank endete die Fahrt im Auto meines Nachbarn und Gott sei Dank saß er nicht in dem Auto. Da ich einen Promillegehalt jenseits der 1,6 Promille hatte war der Führerschein sofort weg. Ich mußte nach Ablauf der Sperrfrist zur MPU und bin dort auch beim ersten Mal durchgekommen. Ich habe damals einen Fehler gemacht, den ich nicht mehr gut machen kann. Seit den 4 Jahren wo ich den Führerschein wieder habe und auch in Zukunft gilt für mich: Gar keinen Alkohol wenn ich Auto fahren muß!!! Ich bin weiß Gott nicht stolz auf die Geschichte, denn es war unverantwortlich. Nicht nur mir selbst gegenüber sondern vor allem gegenüber allen anderen Straßenteilnehmern. Denke immer daran, es hätte dein Kind,Vater, Mutter, Frau, etc. sein können, die unter dein Auto hätte kommen können. Viele können sich das nicht vorstellen. Ich konnte es auch nicht, aber es ist FAKT. Falls das als Argument gegen Alkohol am Steuer immer noch nicht ausreicht, dann überlegt Euch mal was der ganze Spaß kostet: Für das Geld was ich an Strafe, Regressforderung der Versicherung vom Nachbarauto, Gerichtskosten, Anwaltskosten, MPU, etc... bezahlt habe hätte ich 4 Jahre mit dem Taxi zur Arbeit fahren können und es wäre sogar noch Geld für einen zusätzlichen Kleinwagen drin gewesen. Lasst lieber den Alkohol aus m Kopf wenn ihr Auto fahrt. Edit: Ich bin auch für die Einführung der 0 Promille-Grenze, dann muß man auch nicht überlegen ob man ein oder 2 Bier trinken darf. 0 Promille ist ne klare Grenze, die jeder verstehen kann und für alle völlig ungefährlich ist. bearbeitet 17. Mai 2005 von Rattenkopp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Lack Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Also wenn schon 0 Promille dann mit zusätzlichem Inteligenztest, Altersgrenze, Verbot für Behinderte, Alte und Junge, Medikamentenüberprüfung, Psychotest,..... sonst hat das Ganze gar keinen Sinn!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast surferinkognito Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) ich muss Lack zustimmen. Keine Frage: Alk hat am Steuer nichts zu suchen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass jeder von uns schon mit Restalkohol gefahren ist. Denn es muss sich ja keiner einreden, dass man nach einem Saufabend schon den nächsten Tag mittags bei 0 Promille ist! Aber das ist nicht mein Punkt. Ich wollt nur sagen, dass ich dringend dafür wäre, ab 60 einen 2-jährigen "Eignungstest" (in Zuammenhang mit TÜV, AU) für den Führerschein durchzusetzen. Habe einen Bekannte, der hat das rechte Bein vom Knie an amputiert (Prothese) und fährt Auto (ein 12 Jahre alter Polo...OHNE JEGLICHE BEHINDERTENGERECHTE ANPASSUNG / UMRÜSTUNG) Ich gönn es ihm ja, aber er ist mindestens genauso gefährlich wie ein 30-Jähriger mit 0,5 Promille, der wahrscheinlich wesentlich sicherer am Steuer ist. Eine generelle Altersgrenze würde ich nicht einführen. Aber ein Gesundheits-Check ab 60 in Punkto Seh-, Hör-, und Reaktionsvermögen ist in meinen Augen unumgänglich. (Wir kennen alle die "alten Männer mit hut und Wackeldackel".....das ist kein Vorurteil, aber oft trifft es leider zu!) Grüße Surfer bearbeitet 17. Mai 2005 von surferinkognito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 http://daemlich.net/7907 Mich hats gerade verissen, sorry. Bin aber für 0,0000 Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast elvis-presley Geschrieben 18. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2005 @Korsan, hatte auch mal den fehler gemacht. Du solltest auf jeden fall jetzt schon mal mit dem trinken aufhören weil egal was der Richter Dir für ein Urteil aufbrummt das Strassenverkehrsamt Dich zum Arzt schicken wird wegen der Leberwerte. Ich weiss ja nicht ob Du auch auffällig warst beim fahren oder einen Unfall gebaut hast oder es nur ne Verkehrskontrolle war. Ich hatte damals 1,61Promille und habe meinen Lappen nach 9Monaten ohne MPU wieder bekommen.1500 waren auch noch zu zahlen. Gruß Elvis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast homer Geschrieben 18. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2005 @ Korsan Der Lappen ist auf jeden Fall min. 9 Monate weg. MPU oder ärztliche Untersuchung liegt an deiner Behörde. Geldstrafe ca. 1 Monatsnettogehalt. Bei Unfall zahlt die Versicherung natürlich nichts, da ab 1,1 Promille sowas als grobe Fahrlässigkeit durchgeht. Ansonsten nicht gleich vor Gericht gehen, nur wenn dir die Strafe zu hoch erscheint. Hatte schon mal bei einem Bekannten gehört, daß die Klage gegen den Strafbefehl am Ende schlimmer ausgefallen ist, muß aber nicht unbedingt so sein. Ganz mit dem trinken aufhören brauchst du eigentlich nicht, das glaubt dir auf den Behörden sowieso keiner, daß du seit dem Zwischefall nichts mehr getrunken hast. Hier und da mal ein Bierchen und das ehrlich zugeben, dann müsste auch alles glatt gehen(MPU). Gruß homer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ernie-c Geschrieben 18. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2005 Ich fahre extra nen Automatik weil wenn ich während der Fahrt Bier trinke mir daß Schalten zu lästig ist . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dabegga Geschrieben 18. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2005 So jetzt will ich auch mal meine Geschicht erzählen. Ich hatte damals 1,1 Promille im Blut. Lappen war für 1 jahr weg, das Ganze hat mich dann noch ~2000 DM gekostet. Rechtsschutz ist nicht eingesprungen. Achso 4Punkte noch dazu (die halten sich glaub ich 10 Jahre bei Drogen und Alkohol). Meine Arbeit war natürlich auch weg. Ich sage heute auch das es unverantwortlich war aber damals war mir das egal. Für alle die das hier verallgemeinern ihr müsst die einzelnen Fälle sehen. Ich war nämlich so blöd und wollte damals von einem Freund die freundin nur kurz heimfahren. Es war schon Nacht und bei uns kann man da keine Frau allein mehr rumlaufen lassen. Also hab ich sie heimgefahren. Hatte mir aber gerade 3 Flaschen Bier reingepumpt. Nunja die paar meter schaffst Du das bevor der alkohol wirkt. Um die Ecke standen dann die Grünen und haben mich pusten lassen. (drinkt mal einen kleinen Jägi und pustet mal danach, richtig er springt nach oben) Nachdem ich grün-weiss alles erzählt habe, hatten die es auf einmal gar nicht mehr so eilig in Krankenhaus wegn Blut abnehmen. Ist klar, der Alkohol muss erst ins Blut übergehen. So und daher kamen meine 1,1, von 3 Bier. Ihr müsst mal dem Arzt sagen, dass er eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt. Die zucken alle erstmal. Auf jedenfall hab ich gelernt, dass ich keinen Tropfen mehr trinke wenn ich Auto fahre. Viele Grüsse db Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast willnichtmehr Geschrieben 18. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2005 hi korsan, dein lappen dürfte somit wenigstens 6-12 monate weg sein. plus Geldstrafe! rechtsschutzversicherung gibts da keine gegen! ich vor 3 Jahren: gefahren mit 2,1 promille, lappen weg, gerichtsverhandlung etc. MPU ab 1,6 promille. die schule vom tüv ging alleine 9 monate und kostete damals im monat 370 DM. nach 23 monaten hatte ich den lappen wieder. alles in allem ca 15000DM dadurch in den sand gesetzt. gerichtskosten, kosten für sachverstängigen, anwalt, mpu knete und und und. Fahr einfach ohne alc innner birne. gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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