Gast timespirit1 Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 hi zuerst muss ich mal alle, welche mir nützliche tips bezüglich meines strafbefehls wegen hehlerei(das thema hatte ich vor ca 2 wochen gepostet, wurde aber leider wegen entgleisungen mancher mitglieder gelöscht) meinen dank aussprechen ich habe auf euer anraten den widerspruch zurückgenommen und akzeptiert.... heute war nun der gerichtstermin, und was soll ich sagen .....................SCHWEIN GEHABT......................... aufgrund meiner damaligen geständigkeit und der tatsache, dass ich noch nicht vorbestraft bin, wurde der strafbefehl geändert von 75 tagessätzen a 40 euro auf 60 tagessätze a 30 euro, also nochmal glück gehabt danke danke danke was ich nur im eifer des gefechtes vergessen habe, war zu fragen, ob das nun im pol. führungszeugnis steht..........ihr wisst das aber mit sicherheit danke und cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast masta blasta Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 moin wie alt bist du?? bist du rechtskräftig verurteilt worden?? wenn du um tatzeitpunkt unter 21 warst, dann fällt das unter das jugendstrafrecht und es steht nicht im führungszeugnis. wenn es "nur" ein strafbefehl ist, und kein rechtskräftiges urteil, stehts glaub auch nicht drin, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. gruß masta blasta Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast timespirit1 Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 hi nee nee ich bin schon weit über 30...........schnüff ich werde dann ja mal sehen was ich vom gericht geschrieben bekomme.. mal abwarten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cyberjunkie Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 Hallo timespirit1 Habe deine Geschichte damals gelesen. Ich muss sagen "Glück gehabt" gratuliere. Vielen Dank für die weitere Info Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mellowbase Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 im fürhrungszeugniss steht das wohl nicht. das fängt erst an bei bewährungsstrafen und höheren geldstarfen. und wenn doch was drinnen steht,dann nur solange bis die bewährung vorbei ist. haftstrafen sind schlimmer.die bleiben bestehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 soweit mir bekannt, zäht es erst ab 90 tagessätzen als vorstrafe. die tagessätze richten sich nach den einkünften. (91 tagessätze a 1 = Vorstrafe) (50 tagessätze a 100 = keine vorstrafe) ps. allerdings wird die zahl der tagessätze 5 jahre im bundeszentralregister gespeichert. b.s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mordhesse Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 Moin, da meld ich mich als Justiz geplagter User doch auch mal zu Wort: Also, Strafbefehle tauchen nicht im Führungszeugnis auf, die sind also gar kein Stress! Ist ja eigentlich auch logisch, der Staat hat kein Interesse daran, dass die Führungszeugnisse seiner Bürger 20 Seiten lang sind. Mit der Milderung des Strafbefehls haste ja echt nochma Schwein gehabt.. Meine Richter waren leider nie so fair. Nicht einmal Gruß Mordhesse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
realCOOLEY Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 soweit mir bekannt, zäht es erst ab 90 tagessätzen als vorstrafe.die tagessätze richten sich nach den einkünften. (91 tagessätze a 1 = Vorstrafe) (50 tagessätze a 100 = keine vorstraf ps. allerdings wird die zahl der tagessätze 5 jahre im bundeszentralregister gespeichert. b.s. irgendwie verstehe ich das gesetz mit den tagessätzen nach einkunft nicht...... wo bleiben da die menschenrechte oder die gleichheit nach dem grundgesetz? also wwenn ich ein penner ohne einkunft bin werde ich abgezockt und bin gleich vorbestraft, da ich die 91 tagessätze a 1 eure bekomme und wenn ich millionär bin zahle ich alles cash oder per KK und bin gleicher als das gesetz es erlaubt? irgendwie ein asozialer staat wenn das wirklich zutrifft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 Wo ist das nicht verständlich ??? die ANZAHL der Tagrssätze entspricht deinem Vergehen .. Die HÖHE der Tagessätze deines Einkommen .... sind versuche die Strafe für alle dem Amisystem entsprechend gleich zu machen ... heist ..bekommst du viel Kohle .. hohe tagessätze... bei wenig ebend kleinere Tagessätze.... die dir dann genau so weh tun sollen wie dem Geldsack die hohen... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurik Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ist das monatliche Einkommen maßgebend. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet, bei einem Einkommen von z.B. 1500,- EUR netto ergäbe dies einen Tagessatz von 50 EUR. So einfach ist das. Nachzulesen im übrigen in § 40 StGB. Meistens glauben die Richter den Angaben der Angeklagten ( der Beruf wird ja bekanntlich auch erfragt, so daß man ungefähre Schätzgrundlage hat ), man kann hier aber auch auf Risiko schummeln. Was das Vorbestraft sein anbetrifft, muß differenziert werden zwischen den sog. polizeilichen Führungszeugnissen ( finden zB Verwendung bei Bewerbungen ) und den sog. behördlichen Zeugnissen. Die letzteren werden unter anderem auch von den Gerichten und Staatsanwaltschaften verwendet. Im polizeilichen Führungszeugnis werden nur Strafen über 90 Tagessätze aufgenommen ( egal wie hoch der einzelne Tagessatz, ob also 1 EUR oder 5.000 EUR und völlig gleichgültig ob Verurteilung mittels Strafurteil oder durch Strafbefehl). Fundstelle für Wißbegierige § 32 Abs.2 Ziff.5 a Bundeszentral-registergesetz ( BZRG ). Für noch mehr Interessierte außerdem die Lektüre von § 53 BZRG empfehlenswert. In behördlichen Führungszeugnissen ( diese finden zB Verwendung bei Beamtenbeurteilungen, Prüfungen für Staatsexamina ... ) gilt man hingegen schon ab 1 Tagessatz als vorbestraft. Bei Strafrichtern ist man also im Falle neuerlicher Straffälligkeit auch schon mit Strafe von 5 Tagessätzen vorbestraft, was sich nachhaltig auf die neue Strafe auswirkt ( fehlende Reue, gesteigertes Unrechtsbewußtsein .... ). Erst mit der Tilgung der Vorstrafen im Register ( jeweilige Tilgungsfristen kann man ebenso dem BZRG entnehmen ) gilt man vor Gericht als "sauber". Bei der Polizei hingegen ist man trotz datenschutzrechtlichen Verstoßes auf Lebenszeit im Datenbestand. Auch nur einmal bei der Trachtengruppe aufgefallen - hierfür genügt schon der allergeringste Verstoß - ist man dort auf ewig gebrandmarkt. Die Polizei behauptet zwar immer wieder die Eintragungen von Zeit zu Zeit auf ihre Berechtigung zu prüfen und ggf. zu löschen. Das Gegenteil ist aber Fakt. Immerhin sind die eigentlich zu löschenden Eintragungen bei Rasterfahndungen dann doch plötzlich wieder existent , welch Wunder ?? ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast cyber_rest Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 also wie soll man das mit der tilgungsfrist verstehen? also z.b. wurde ich im jahr 2000 zu einer geldstraffe von 1000 DM wegen unterschlagung verurteilt, die verurteilung erfolgte in abwesenheit meiner seits, da ich zu dem zeitpunkt nicht im deutschemlande war! als ich dann aber im april 2002 wieder nach deutschland kahm, und micht beim melderegister angemeldet habe, standen am 13.5.02 die grün weisen trachtenvögel mit 6 man vor meiner tür und das an einem heiligen sontag um 8 uhr morgens, naja da ich keine ec karte, bzw. konto in dem augenblick in deutschland hatte, habe ich meinen schwigervater angepumpt der aber erst am nächsten tag das geld zu auslösung herbeibrachte. so das ich 24 stunden im knast sahs, so da ich aber die zahlung geleistet hatte muss ich das nun so sehen, das ich nix mehr drin stehen habe? also die frage stelle ich mir schon eine ganze weile. mfg cyber_rest! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 14. Dezember 2004 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2004 also wie soll man das mit der tilgungsfrist verstehen? also z.b. wurde ich im jahr 2000 zu einer geldstraffe von 1000 DM wegen unterschlagung verurteilt, die verurteilung erfolgte in abwesenheit meiner seits, da ich zu dem zeitpunkt nicht im deutschemlande war! als ich dann aber im april 2002 wieder nach deutschland kahm, und micht beim melderegister angemeldet habe, standen am 13.5.02 die grün weisen trachtenvögel mit 6 man vor meiner tür und das an einem heiligen sontag um 8 uhr morgens, naja da ich keine ec karte, bzw. konto in dem augenblick in deutschland hatte, habe ich meinen schwigervater angepumpt der aber erst am nächsten tag das geld zu auslösung herbeibrachte. so das ich 24 stunden im knast sahs, so da ich aber die zahlung geleistet hatte muss ich das nun so sehen, das ich nix mehr drin stehen habe? also die frage stelle ich mir schon eine ganze weile. mfg cyber_rest! http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/...ht/bzrg.htm#p45 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.