acbattery Geschrieben 31. März 2014 Melden Share Geschrieben 31. März 2014 Moin, mal angenommen man erteilt als Kunde den Stadtwerken eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren. Die Stadtwerke würden versuchen das Geld dann per Lastschrift einzuziehen, das Konto wäre aber zum Termin nicht ausreichend gedeckt. Für diesen Vorgang würden die Stadtwerke dann 12,20 Euro an den Kunden berechnen die sich wie folgt aufgliedern. Bearbeitungsgebühren 4,20 Euro Kosten Rücklastschrift 5,00 Euro Kosten Rücklastschrift "Drittbank" 3,00 Euro welche dieser Kosten wären`in einem solchen fiktiven Fall nicht rechtens und sollten vom Kunden zurückgefordert werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bellarama Geschrieben 31. März 2014 Melden Share Geschrieben 31. März 2014 Ich denke die sind alle rechtens, weil du ja dafür Sorge tragen musst, dass dein Konto gedeckt ist. Sicher bin ich mir aber nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 31. März 2014 Melden Share Geschrieben 31. März 2014 (bearbeitet) eigentlich nur die Kosten die die Bank auch sonst in Rechnung stellt, sind eigentlich 3 Euro untereinander, steht aber in den AGB deiner Bank. Gibt es auch letztinstanzliche Urteile beim BGH einfach googeln. siehe auch hier http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/#Ruecklastschriftgebuehren Drittbank klingt auch gut. ;-) Am Besten ein Schreiben an die Stadtwerke per Fax so in der Art wie oben, seit Umstellung auf SEPA haben eigentlich auch alle Banken gleich ihre AGB zu Ungunsten des Kunden geändert. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Aber manche sind halt sehr erfinderisch und die meisten zahlen ja auch. Und die Zusatzkosten sind halt nur die von der Bank in Rechnung gestellten, alles andere ist normale Buchhaltung und im Preis mit einzukalkulieren, auch von den Stadtwerken. edit: Achso und weil es grad aktuell ist, auch mal schauen ob die betreffende Forderung so eingezogen wurde wie im Vertrag fixiert. Anfang Februar kam es auch infolge der Umstellung (entweder SEPA oder der Zahlungssoftware) zu vorzeitigen Lastschriften einiger Anbieter. Also wenn da steht das die am 1. eines Monats einziehen und am 31. eingezogen haben, dann ist was bei denen schief gegangen. bearbeitet 31. März 2014 von leo67 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pathAuf Geschrieben 31. März 2014 Melden Share Geschrieben 31. März 2014 (bearbeitet) Genau. Lastschriftverfahren gehen immer zu Lasen des jenigen, der einzieht! Die versuchen das immer wieder, ist aber nicht erlaubt! edit http://www.finanztip.de/recht/bank/gebuehren-ungedeckte-lastschriften.htm bearbeitet 31. März 2014 von pathAuf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
acbattery Geschrieben 31. März 2014 Autor Melden Share Geschrieben 31. März 2014 Danke für die Antworten. Bei den entsprechenden Urteilen zu diesem Thema ist immer nur von unrechtmässigen Gebühren der Banken die Rede. In dem obigen Fall fordert aber der Gläubiger (Stadwerke) Gebühren in Höhe von 4,20 Euro. Wie sieht es damit aus? Befindet sich der Schuldner bei einer Lastschrift die nicht eingelöst werden kann schon im Zahlungsverzug? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dahner Geschrieben 1. April 2014 Melden Share Geschrieben 1. April 2014 Auszug aus den AGB meiner Bank: "Wird bei Ihrem Konto eine Lastschrift mangels Deckung nicht durchgeführt, fallen für Sie keine Kosten an. Eventuell anfallende Kosten beim Einzieher kann dieser Ihnen gegebenenfalls in Rechnung stellen..." eine geplatzte Lastschrift kann als Zahlungsverzug gewertet werden. In den meisten AGBs verpflichtest du dich mit deiner Unterschrift dazu das dein Konto die erforderliche Deckung zum Einzugstermin aufweist. Es kommt jetzt auf die Stadtwerke an ob Sie dir nur eine Zahlungserinnerung zusenden oder gleich eine Mahnung. Rechtlich gesehen dürfen Sie wohl direkt mahnen da du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist (So steht es auch in anderen Foren) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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