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Gebühr Lastschriftrückgabe


acbattery

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Moin,

 

mal angenommen man erteilt als Kunde den Stadtwerken eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren.

 

Die Stadtwerke würden versuchen das Geld dann per Lastschrift einzuziehen, das Konto wäre aber zum Termin nicht ausreichend gedeckt.

Für diesen Vorgang würden die Stadtwerke dann 12,20 Euro an den Kunden berechnen die sich wie folgt aufgliedern.

 

Bearbeitungsgebühren 4,20 Euro

Kosten Rücklastschrift 5,00 Euro

Kosten Rücklastschrift "Drittbank" 3,00 Euro

 

welche dieser Kosten wären`in einem solchen fiktiven Fall nicht rechtens und sollten vom Kunden zurückgefordert werden?

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eigentlich nur die Kosten die die Bank auch sonst in Rechnung stellt, sind eigentlich 3 Euro untereinander, steht aber in den AGB deiner Bank. Gibt es auch letztinstanzliche Urteile beim BGH einfach googeln.


 

Drittbank klingt auch gut. ;-) Am Besten ein Schreiben an die Stadtwerke per Fax so in der Art wie oben, seit Umstellung auf SEPA haben eigentlich auch alle Banken gleich ihre AGB zu Ungunsten des Kunden geändert. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Aber manche sind halt sehr erfinderisch und die meisten zahlen ja auch. Und die Zusatzkosten sind halt nur die von der Bank in Rechnung gestellten, alles andere ist normale Buchhaltung und im Preis mit einzukalkulieren, auch von den Stadtwerken.

 

edit: Achso und weil es grad aktuell ist, auch mal schauen ob die betreffende Forderung so eingezogen wurde wie im Vertrag fixiert. Anfang Februar kam es auch infolge der Umstellung (entweder SEPA oder der Zahlungssoftware) zu vorzeitigen Lastschriften einiger Anbieter. Also wenn da steht das die am 1. eines Monats einziehen und am 31. eingezogen haben, dann ist was bei denen schief gegangen.

bearbeitet von leo67
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Danke für die Antworten.

 

Bei den entsprechenden Urteilen zu diesem Thema ist immer nur von unrechtmässigen Gebühren der Banken die Rede.

In dem obigen Fall fordert aber der Gläubiger (Stadwerke) Gebühren in Höhe von 4,20 Euro.

Wie sieht es damit aus?

Befindet sich der Schuldner bei einer Lastschrift die nicht eingelöst werden kann schon im Zahlungsverzug?

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Auszug aus den AGB meiner Bank:

"Wird bei Ihrem Konto eine Lastschrift mangels Deckung nicht durchgeführt, fallen für Sie keine Kosten an. Eventuell anfallende Kosten beim Einzieher kann dieser Ihnen gegebenenfalls in Rechnung stellen..."

 

eine geplatzte Lastschrift kann als Zahlungsverzug gewertet werden. In den meisten AGBs verpflichtest du dich mit deiner Unterschrift dazu das dein Konto die erforderliche Deckung zum Einzugstermin aufweist. Es kommt jetzt auf die Stadtwerke an ob Sie dir nur eine Zahlungserinnerung zusenden oder gleich eine Mahnung.

 

Rechtlich gesehen dürfen Sie wohl direkt mahnen da du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist (So steht es auch in anderen Foren)

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