Best-Of-Me Geschrieben 9. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2014 Hallo zusammen, In wiefern kann es dem Verkäufer zum Verhängnis Werden, wenn er beim Autoverkauf KEIN Kaufvertrag aufsetzt? Zum Hintergrund (Filtiv): Ich möchte ein Auto verkaufen, der Käufer meint aufgrund des niedrigen Preises, kein Kaufvertrag zu benötigen. In wiefern kann es dem Verkäufer später zum Verhängnis Werden, wenn der Kaufvertrag nur mündlich vereinbart wird? Gruß Gesendet von meinem Nokia 3210 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 9. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2014 Moin ...... wenn der Kaufvertrag nur mündlich vereinbart wird?Ein mündlicher Vertrag hat `vor Gericht` den gleichen Stellenwert wie ein schriftlicher.`Fehlende` Angaben, Absprachen werden durch das BGB `ersetzt` Du solltest dir ggfs einen Zeugen dazuholen ...... oft sind die Käufer ja auch zu zweit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schrecki Geschrieben 9. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2014 (bearbeitet) Ich würde, egal wie der Preis ist, nicht auf was schriftliches verzichten. Schon alleine wegen dem ausschließen der Gewährleistung. (als Privatmann darf man das ja ). Wie Colt schon schrieb, wird alles was fehlt duch das BGB ersetzt. Und dort hätte dann der Käufer wieder ein Gewährleistungrecht dann. (Aber ich bin nur Laie und kein Rechtsanwalt ) Gruß Schrecki bearbeitet 9. Januar 2014 von schrecki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
robbierob Geschrieben 9. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2014 (bearbeitet) Das Auto könnte für Straftaten (Ausflug in ein Juwelier-Geschäft zum Beispiel ;-)) genutzt werden. Der Verkäufer wäre dann der erste Ansprechpartner für die Polente. Wie soll man da einen mündlich geschlossen Vertrag GLAUBHAFT beweisen?! Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrerflucht, Unfällen usw. kann man sich die Konsequenzen ausmalen, sollte das Fahrzeug noch auf den Verkäufer laufen. bearbeitet 9. Januar 2014 von robbierob 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Best-Of-Me Geschrieben 10. Januar 2014 Autor Melden Share Geschrieben 10. Januar 2014 Ok, ich habe einfach den ADAC Kaufvertrag ausgedruckt und es bei der Fahrzeugübergabe, zum unterschreiben vorgelegt! Ich meinte nur, dass es ja auch zu seinem Schutz ist, dass ich ihm nicht bewusst Schäden verschwiegen habe etc. Er war dann auch einsichtig und sein Hannes draufgesetzt! Die Theorie mit dem Juwelierladen ist mir so natürlich garnicht in den Sinn gekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 10. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 10. Januar 2014 Moin ..... Die Theorie mit dem Juwelierladen ist mir so natürlich garnicht in den Sinn gekommen... Na ja ....mann könnte Theorien ja `unendlich ` spinnen ..... Tatsache ist, daß auch ein schriftlicher Vertrag, vor Betrug o.Ä. nicht schützt Du hast doch wohl den Ausweis/Reispaß auf Echtheit überprüft und dir u.A. die Pass-Nr. aufgeschrieben .... . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Best-Of-Me Geschrieben 11. Januar 2014 Autor Melden Share Geschrieben 11. Januar 2014 Auf Echtheit habe ich den Ausweis zwar nicht geprüft, aber die Ausweisnummer habe ich im Vertrag selbstversändlich eingetragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 11. Januar 2014 Melden Share Geschrieben 11. Januar 2014 nun melde der Zulassungsbehörde noch schnell ( per Fax / Mail ) das du nicht mehr der Halter bist und gib die Daten des Neuen Halters mit Datum / Uhrzeit des Verkaufs an und das du alle Papiere und Schlüssel mit übergeben hast .. dann bist du entgültig raus aus der nummer ..egal ,was der neue Besitzer mit dem Auto dann treibt .. bist du übrigens zu verpflichtet . .den Verkauf der Zulassungsbehörde anzuzeigen .. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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