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Kaufvertrag bei Autoverkauf


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Hallo zusammen,

 

In wiefern kann es dem Verkäufer zum Verhängnis Werden, wenn er beim Autoverkauf KEIN Kaufvertrag aufsetzt?

 

Zum Hintergrund (Filtiv):

 

Ich möchte ein Auto verkaufen, der Käufer meint aufgrund des niedrigen Preises, kein Kaufvertrag zu benötigen. In wiefern kann es dem Verkäufer später zum Verhängnis Werden, wenn der Kaufvertrag nur mündlich vereinbart wird?

 

Gruß

 

 

 

 

 

Gesendet von meinem Nokia 3210

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Moin ......

 

wenn der Kaufvertrag nur mündlich vereinbart wird?

Ein mündlicher Vertrag hat `vor Gericht` den gleichen Stellenwert wie ein schriftlicher.

`Fehlende` Angaben, Absprachen werden durch das BGB `ersetzt`

 

Du solltest dir ggfs einen Zeugen dazuholen ......

oft sind die Käufer ja auch zu zweit ;)

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Ich würde, egal wie der Preis ist, nicht auf was schriftliches verzichten.

Schon alleine wegen dem ausschließen der Gewährleistung. (als Privatmann darf man das ja :D ).

Wie Colt schon schrieb, wird alles was fehlt duch das BGB ersetzt. Und dort hätte dann der Käufer wieder ein Gewährleistungrecht dann.

(Aber ich bin nur Laie und kein Rechtsanwalt :phew: )

 

Gruß Schrecki

bearbeitet von schrecki
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Das Auto könnte für Straftaten (Ausflug in ein Juwelier-Geschäft zum Beispiel ;-)) genutzt werden. Der Verkäufer wäre dann der erste Ansprechpartner für die Polente. Wie soll man da einen mündlich geschlossen Vertrag GLAUBHAFT beweisen?! Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrerflucht, Unfällen usw. kann man sich die Konsequenzen ausmalen, sollte das Fahrzeug noch auf den Verkäufer laufen.

bearbeitet von robbierob
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Ok, ich habe einfach den ADAC Kaufvertrag ausgedruckt und es bei der Fahrzeugübergabe, zum unterschreiben vorgelegt! Ich meinte nur, dass es ja auch zu seinem Schutz ist, dass ich ihm nicht bewusst Schäden verschwiegen habe etc. Er war dann auch einsichtig und sein Hannes draufgesetzt!

 

Die Theorie mit dem Juwelierladen ist mir so natürlich garnicht in den Sinn gekommen...

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Moin .....

 

Die Theorie mit dem Juwelierladen ist mir so natürlich garnicht in den Sinn gekommen...

Na ja ....

mann könnte Theorien ja `unendlich ` spinnen .....

Tatsache ist, daß auch ein schriftlicher Vertrag, vor Betrug o.Ä. nicht schützt ;)

Du hast doch wohl den Ausweis/Reispaß auf Echtheit überprüft

und dir u.A. die Pass-Nr. aufgeschrieben .... ;):D

 

.

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nun melde der Zulassungsbehörde noch schnell ( per Fax / Mail )

das du nicht mehr der Halter bist und gib die Daten des Neuen Halters

mit Datum / Uhrzeit des Verkaufs an und das du alle Papiere und Schlüssel

mit übergeben hast ..

dann bist du entgültig raus aus der nummer ..egal ,was der neue Besitzer

mit dem Auto dann treibt ..

bist du übrigens zu verpflichtet . .den Verkauf der Zulassungsbehörde anzuzeigen ..

Grüße

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