cb4 Geschrieben 3. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2013 Gehen wir von folgendem fiktiven Fall aus: Käufer K hat das höchste Gebot bei einem bekannten OnlineAuktionshaus für ein gebrauchtes Notebook abgegeben. Der Preis liegt ca. 100 Euro unter dem sonst erzielten durchschnittlichen Verkaufspreis. Käufer K bezahlt das Gerät mittels einem vom Auktionshaus zur Verfügung gestellten Bezahlsystem. Am Tag darauf meldet sich Verkäufer V. Das Gerät sei beim Einpacken vom Tisch gefallen und würde nicht mehr einwandfrei funktionieren. Ein Bild, das zum Nachweis angefordert wurde und auch verschickt wurde, läßt nichts von einem Schaden erkennen. Ein Video, das den angeblich nicht mehr funktionierenden Systemstart zeigen könnte, wird nicht geliefert. Welche Rechte hat Käufer K? Nur die Erstattung des Kaufpreises? Hat er einen Anspruch auf Schadenersatz? Muss Verkäufer V den Schaden seiner Versicherung melden und hat K einen Anspruch auf Ersatzlieferung? Vielen Dank! Mfg cb4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BigBlock Geschrieben 3. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2013 Vielleicht hilft Dir das ein wenig: http://www.trustedshops.de/info/ihre-rechte-als-kaeufer-bei-online-auktionen/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cb4 Geschrieben 3. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 3. Februar 2013 Danke - aber hier wird nur beschrieben, was passiert, wenn der Artikel während der Laufzeit untergeht. In dem Beispiel geht er erst unter, nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 4. Februar 2013 Admin Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 Hast du dein Geld zurück erhalten ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cb4 Geschrieben 4. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 (bearbeitet) Bis jetzt hat Verkäufer V noch nicht zurückgezahlt! bearbeitet 4. Februar 2013 von cb4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 4. Februar 2013 Admin Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 Wurde das Problem bereits gemeldet? Wieviel Zeit ist denn seit dem Ende der Auktion vergangen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 4. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 (bearbeitet) Vielleicht hilft das: http://de.wikipedia..../Gefahrübergang Wenn man drauf pochen will könnte man Schadensersatz verlangen, weil der Verkäufer mit der Zahlungsabwicklung dein Angebot zu dem Preis angenommen hat, egal ob automatisch oder nicht. Und er nunmehr genau den im Text angepriesenen Artikel liefern muss oder ersatzweise was anderes gleichwertiges oder ihr regelt das fiktiv unter euch aus. bearbeitet 4. Februar 2013 von leo67 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cb4 Geschrieben 4. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 Also die fiktive Auktion ist an einem Samstag zu Ende gegangen und wurde direkt bezahlt. Am Sonntag wurde dann gemeldet, dass Gerät beim Einpacken untergegangen ist (vom Tisch gefallen). Am Montag wurde die Bankverbindung übermittelt zur Rückzahlung des Geldes. Schadensersatz über den Verkaufspreis wird wohl schwer durchzusetzen sein, da der Käufer seinen über den Kaufpreis hinaus entstandenen Schaden ja irgendwie nachweisen müßte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 4. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 (bearbeitet) mit dem Eingehen auf dein Angebot des Preises bei ebay(Abwicklung der Zahlung, also Aufforderung von ihm durch Mitteilung seiner Kontodaten und Höhe der Zahlung deines Angebotes) ist der Kaufvertrag perfekt. Er muss das Teil liefern was er verspricht. Wenn du dann, wie du hier oben so schön schreibst das das Teil ja 100 Euro mehr Wert ist, wie als was du gekauft hast, dann mach doch bitte eine Klage über eben die 100 Euro gegen ihn die du angeblich übers Ohr gehauen worden bist oder einige dich mit ihm, was willst du jetzt noch wissen,wenn du schreibst "Schadensersatz über den Verkaufspreis wird wohl schwer durchzusetzen sein, da der Käufer seinen über den Kaufpreis hinaus entstandenen Schaden ja irgendwie nachweisen müßte..." Dann hättest du dir diesen ganzen Thread sparen können und nur mal ganz kurz nachdenken müssen. PS: also nur fiktiv nachdenken, weil so richtig und naja... ich mein nur, da denk ich so halbwegs das geht in die Hosen ... PS die zweite: und wenn du der fiktive Verkäufer sein solltest, dann sollte man Dir real die nicht vorhandenen Eier langziehen oder zerquetschen falls dein "Gender" stimmen sollte. Sorry wenn das aber so wäre, würde ich gern noch einmal selbst nachtreten und ein wenig Mus machen, wegen 100 Euro so ein Scheiss zu machen kann doch nicht wahr sein, oder doch???? bearbeitet 4. Februar 2013 von leo67 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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