Drops98 Geschrieben 10. November 2012 Melden Share Geschrieben 10. November 2012 Hallo Keyweltler, habe gerade einen Anruf von einem Kollegen bekommen, der Besuch von seinem Gasversorger hatte. Es geht um eine Gasheizung im Keller, die die Fussbodenheizung versorgt. Der Versorger droht mit Stilllegung weil die Verbindung zum Gaszaehler nicht geerdet sei. Dies sei eine neue Verordnung und Pflicht?? Die Heizung ist >20 Jahre in dieser Konfiguration in Betrieb...auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies bzw. gibt es da keinen Bestandsschutz fuer Altanlagen? Der Versorger gibt 2 Wochen Zeit dies von einem Elektrofachbetrieb erledigen zu lassen, sonst droht die Zwangsstilllegung? Habt Ihr dazu eine Idee? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 10. November 2012 Melden Share Geschrieben 10. November 2012 Moin .... Habt Ihr dazu eine Idee? Jepp ..... erden ..... selbst wenn es keine Vorschrift ist/wäre ...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 12. November 2012 Melden Share Geschrieben 12. November 2012 (bearbeitet) na doch es gibt schon Vorschriften die solches besagen, irgendeine DIN VDE Norm, müßte ich aber auch extra nachschauen. PS: Kabel Deutschland würde dir sogar bei Ansicht dieser "Erdung" den Kabelanschluss verweigern. Es ist halt Pflicht und da gibt es meiner Meinung auch keinen Bestandsschutz, entweder du machst es oder heizt mit Holz. bearbeitet 12. November 2012 von leo67 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dahner Geschrieben 12. November 2012 Melden Share Geschrieben 12. November 2012 Wenn ich mich nicht verlesen habe findet man dazu was in der DIN VDE 0100 T.410 bzw. T.540 nur hab ich das Regelwerk grade nicht da. Hinter dem Absperrhahn des Gasanschlusses muss eine Erdleitung (min. 6mm²) mittels einer Rohrschelle angeschlossen sein und zur Potentialausgleichsschiene führen. Das es da einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen gibt wüßte ebenfalls ich nicht, damit hilft nur Erden. Hier findest du einen recht gut verständlichen Auszug -> klick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drops98 Geschrieben 13. November 2012 Autor Melden Share Geschrieben 13. November 2012 @Dahner vielen lieben Dank, genau sowas habe ich gesucht, konnte aber mangels Ahnung von der Materie Google nicht mit dem richtigen Suchbegriff fuettern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rolf85 Geschrieben 15. November 2012 Melden Share Geschrieben 15. November 2012 Hi, einfach Versorger wechseln. Hab das ganze Erduntgszeug im Keller seit jahren rumliegen. Noch keine Zeit und Lust gehabt das zu montieren. Hat sich bisher keiner daueber mokiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 15. November 2012 Melden Share Geschrieben 15. November 2012 Hi, einfach Versorger wechseln. Hab das ganze Erduntgszeug im Keller seit jahren rumliegen. Noch keine Zeit und Lust gehabt das zu montieren. Hat sich bisher keiner daueber mokiert. das würd ich deiner Versicherung besser noch melden ,damit die das auch wissen .. im übrigen hast du unterschrieben ,das deine Gasanlage im ordnungsgemäßen Zustand ist ( Versicherung würde es ehe merken und nix Geld ! ) solche völlig sinnlosen Vorschriften ..die gehören verboten. wozu soll solch Quatsch doch auch gut sein .. Statische Aufladungen und Funkenbildung oder Potentialausgleich bei drehenden Teilen oder strömenden Gasen ?? das lent man schon in der Schule ,das das alles Blödsinn ist !! und wenn mal solch Haus in die Luft fliegt ?? na dann kann man ja noch unschuldig tun und heulen ,wie ungerecht die Welt doch ist .. dann zahlt ja die Versicherung ..oder auch nicht !! aber wann passiert da schon mal was ..ist wie mit den Kernkraftwerken ..da passiert auch nur alle 100 000 Jahre mal was schwerwiegendes .. manchmal sind 100 000 Jahre verdammt kurz und dann hofft man ,das du keine unschuldigen Kinder und Frau hast. sorry ..komm auch aus der Richtung und da du sicherlich nicht alleine im umkreis von 100 Metern wohnst ,gehört dein Gasanschluß stillgelegt . schon um die anderen vor dir zu schützen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 15. November 2012 Melden Share Geschrieben 15. November 2012 (bearbeitet) hmmm naja, man sollte vielleicht auch nicht übers Ziel schießen, so eine "Pflicht" wie Gesetz ist es ja nicht, zu sehen bekommt diese Norm ja auch nur wer dafür ordentlich bezahlt, diese darf ja nicht einmal hier in Auszügen zitiert werden, da gibt es einen Verlag der das Monopol dafür hat und jeden "Zitierer" gewinnsüchtig abmahnt. Also wenn jetzt z.B. das Haus von @Rolf85 aufgrund solch einer nicht vorhanden Erdung, erfolgreich durch Aufladung und Funkenentladung in die Luft gesprengt werden würde, müsste er im Nachhinein, wenn er sich dann noch im Rollstuhl befinden könnte, nicht mit einer Verfolgung durch den Staatsanwalt rechnen, weil es kein Gesetzestext ist, den darf nur die Staatsgewalt per Gesetz verordnen. (max. wenn er es vorher gesagt hat das er absichtlich nicht erden will----> also Vorsatz mit dem Wissen einer offensichtlichen Gefährdung seiner Nachbarn oder engsten Umgebung, scheint aber hier eher nicht so, das er es so genau wissen würde). Diese Normung ist aber nur ein privatrechtlicher Verein, der sich sein Druckwerk teuer bezahlen lässt und aller paar Wochen ändert. Manche Normen hießen früher VDE-Vorschrift, dies gibt es heute auch nicht mehr, diese sind mehr als DIN Normen zu verstehen, weil eben Vorschriften darf nur der Staat machen. Es ist aber vollkommen rechtens, das dein Gasversorger dir Auflagen für den Gasanschluss machen kann, insbesondere eben dieses erden deiner Anlage, nach eben diesen vorhandenen Normen. Und wenn du diesem nicht nachkommst legt er dein Anschluss still. Basta. Was man mit einem Versorgerwechsel bezwecken will erschließt sich mir nicht, weil der Netzbetreiber der selbe bleibt, nämlich der Grundversorger, der vermietet nur sein Zähler an den folgenden Versorger) und dieser Grundversorger schickt halt, sei es zwecks Zählerwechsel oder sonstiges, seine Mitarbeiter raus (was auch Fremdfirmen sein können die im seinen Auftrag arbeiten und eben diese Überprüfung des ordnungsgemäßen Potentialausgleiches mit auf den Weg bekommen) und wenn die dich dann darauf hinweisen das du doch bitte deine Anlage nach den aktuellen Normen nachrüsten sollst, gibts dort kein Bestandschutz, dann musst du es machen..... PS: ...oder mit Holz heizen.... und weil oben steht es sei eine "neue" Verordnung, wenn Kinder die um das Jahre 2005 geboren sind neu sind, ja dann stimmt das wohl. bearbeitet 15. November 2012 von leo67 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rolf85 Geschrieben 16. November 2012 Melden Share Geschrieben 16. November 2012 Hi. will hier keine grosse Diskussion anstossen, aber: Die Gasleitung kommt von draussen in nem Plasterohr an bis zum Zaehler, ab Zaehler bis Heizung in nem Kupferrohr. Dort ist sie metallisch mit dem Brenner verbunden. Dieser wiederum ist zumindestens mit dem Elektroanschluss ueber das Gehaeuse geerdet. Also statische Aufladung bezweifel ich. Das gleiche gilt fuer Antennenanlagen. Der Blitz sucht sich den kuerzesten Weg zur "Erde". In dem Fall ist die geerdete Antennenanlage der kuerzeste Weg. Und dann noch die Frage, reichen dort 16mm2 bei einem Blitz mit mehreren tausend Volt/Ampere. Die Leitung glueht durch und verursacht einen Brand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DrStoned Geschrieben 16. November 2012 Melden Share Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Da geht es um die Sicherheit der Zählermonteure, falls nämlich der Heizkessel nicht über das Stromnetz geerdet wäre und durch einen elektrischen Defekt aus irgendeinen Grund Spannung auf das Gas- oder Heizungsrohr kommt, könnte der Monteur einen elektrischen Schlag bekommen. Solche Spannungsverschleppungen können auch durch Induktion entstehen, wenn eine dicke Stromleitung neben einen nicht geerdetem Rohr verlegt wird. Wie bereits von Dir erwähnt, sind bei neuen Gas- oder Wasserversorgungsleitungen die Anschlüsse oft mit Kunststoffrohren ausgeführt. Dadurch ist keine Erdung über das Versorgungsnetz mehr möglich. Die Erdung muss dann über einen Fundament- oder Staberder erfolgen, der auf eine Potentialausgleichsschiene zu führen ist. An der Potentialausgleichsschiene ist das ganze Hausversorgungsnetz, wie Wasser-, Gas-, und Heizungsrohre, Antennenerdung, Blitzableiter und der Schutzleiter des Stromnetzes anzuschließen. Ich habe bei mir außerdem noch die Schirmung meiner Netzwerkleitungen über die Erdung des Patchfeldes mit der Potentialausgleichsschiene verbunden. Auch die Abschirmung des Fernsehkabelanschlusses, des Telefonkabelanschlusses, sowie die Schirme meiner SAT-Anlage sind damit verbunden. Dies hilft Störungen durch Funktelefone und Induktion durch Stromleitungen zu vermeiden. Ich hatte vor Jahren auch das Vergnügen, meine Erdung neu zu machen, als die Stadtwerke die Hausversorgung der Wasser- und Gasleitung in Kunststoff ausgeführt haben. Da bei meinem alten Haus kein Fundamenterder vorhanden war, dachte ich schon, dass ich aufwendig einen Staberder setzen müsste. Zu meinem Glück war eine alte Wasserleitung, die längst außer Betrieb war, in der Betonplatte des Kellers verlegt worden. Durch Messung dieses Rohrs mit einem Erdungsmessgerät, konnte festgestellt werden, dass diese Leitung die Voraussetzungen eines Fundamenterders erfüllte. Somit hatte ich Glück und konnte mir das setzen eines Staberders ersparen, indem ich einfach diese Wasserleitung mit einer 25mm² Leitung mit meiner Potentialausgleichsschiene verbunden habe. Diese Anlage wurde dann von mir mit dem Erdungsmessgerät noch mal getestet und alles ist in Ordnung. bearbeitet 16. November 2012 von DrStoned Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 16. November 2012 Melden Share Geschrieben 16. November 2012 Moin ..... nicht mit einer Verfolgung durch den Staatsanwalt rechnen, weil es kein Gesetzestext ist, den darf nur die Staatsgewalt per Gesetz verordnen. (max. wenn er es vorher gesagt hat das er absichtlich nicht erden will----> also Vorsatz Na ja ..... [klugscheißmodus] da bedarf es nicht zwingernd Gesetze ..... ....auch aufgrund von Verordnungen könnte man straffällig werden. Und vor dem Vorsatz kommt noch die grobe Fahrlässigkeit ..... [/klugscheißmodus] Tatsache ist aber, daß die Strafverfolgung im Schadensfall das kleinste Problem sein sollte. Wie hier schon angeklungen würde sich sicher jede Versicherung aus der Haftung ziehen...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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