laola78 Geschrieben 17. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2012 Hi Leute. Eins vorneweg. Ich war in meinem Leben noch nie 1 Tag Arbeitslos.(Bin jetzt 34 Jahre alt). Ich habe mit 17 Jahre eine Ausbildung gemacht und war in dieser Firma bis zum 31.07 diesen Jahres beschäftigt. Seit dem 01.04 bin ich Selbstständig. Da dieser ein Job Saisonbedingt ist(November,Dezember,Januar geschlossen) wollte ich gerne wissen ob mir für diese 3 Monate Arbeitslosengeld zusteht? Vielen Dank im voraus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kater_karlo75 Geschrieben 17. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2012 Nach der Selbständigkeit hast du Anspruch auf ALG2 (Hartz4). Mein Kumpel war jetzt 4 Jahre durchgehend als Metzer selbständig und hat nun aufgehört. Ihm wurde ALG1 abgelehnt, aber Hartz4 genehmigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heliobaktus Geschrieben 17. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2012 (bearbeitet) Hat er nicht sogar Anspruch auf´s 1er? Für die Höhe gilt halt allerdings nur das Arbeitsentgelt aus dem Versicherungspflichtverhältnis der letzten 12Mte, also ohne die Einkünfte aus der Selbstständigkeit. http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html bearbeitet 17. Oktober 2012 von Heliobaktus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinkbärchen Geschrieben 18. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2012 Bezahlst du in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein? http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf Wen du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung, hättest du vielleicht Anspruch. Am Besten mal bei der Arbeitsagentur nachfragen. Saison Kurzarbeitergeld wird es nur auf dem Bau geben und dann nur für Angestellte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heliobaktus Geschrieben 18. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2012 (bearbeitet) Wen du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehst Ach stimmt....das vergess ich immer... bearbeitet 18. Oktober 2012 von Heliobaktus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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