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KFZ SF-Rabatt von Schwiegervater in spe übernehmen


kingmattes

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Es gab schon ein paar Versicherer, denen reichte die häusliche Gemeinschaft an sich aus, bzw. die haben das mit in Sonderfällen auch mal unter Nachbarn gemacht (wir hatten 2004 oder 2005 mal ne Frau, die immer für ne alte Dame einkaufen fuhr. Als die alte Dame dann ihr KFZ abgemeldet hat, haben wir mit der Allianz verhandelt und der Rabatt wurde dann auf die Frau übertragen). Aber die Versicherer, die Ausnahmen von der Verwandschaftsregel 1.Grad machen werden jedes Jahr weniger. Hier ne alte Übersicht von 2003, evtl. machts ja der ein oder andere immer noch. Aktuell fällt mir da nur die BBV, die hatten das 2008 noch generell unter Verwandten gemacht, mein ich. Ich find aber leider keine Tarifbedinungen im Netz, da müsst ich morgen mal @work schauen.

 

Zu beachten gilt, wie leroymeilow schon schreibt, dass max. die theoretisch selbst erfahrbaren Jahre übertragen werden könnten.

 

Ich würd auf jeden Fall mal bei Deiner und der Versicherung des Verstorbenen schriftlich anfragen. Man weiß ja nie, evtl. bieten die ja ne Lösung an.

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Versicherungsnehmer muss ja nicht gleich Fahrzeughalter sein......soll deine Freundin doch den SF 25 nehmen und deine Karre versichern ;)

 

Sach ma....wo lebst Du ?? Ok, sorry war ne doofe Frage.....:goodjob:

Hier sinkt der Wiederverkaufswert schlagartig um 1/3...und die SF-Klasse steigt um mind. 25% wenn da anstatt kingmattes queenlatifa steht.

 

 

Sorry an die Boardfrauenschaft....hab nur heute morgen wieder ne fiese Macke am vorderen Schweller entdeckt an meinem A6, der zwar vom "auf-den-Boardstein-drauffahren" kommt, es aber wieder keiner gemacht hat.

*Schnüff* Mein Wagen zeigt also anscheinend auto-aggressives Verhalten indem er, nachdem alle ausgestiegen sind, sich mal eben über ne Boardsteinkante lehnt und sich anschließend wieder brav in die Box stellt.

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Sach ma....wo lebst Du ?? Ok, sorry war ne doofe Frage.....:goodjob:

Hier sinkt der Wiederverkaufswert schlagartig um 1/3...und die SF-Klasse steigt um mind. 25% wenn da anstatt kingmattes queenlatifa steht.

 

Ich denke ma es war so gemeint dass das Auto auf Kingmattes angemeldet bleibt aber die Versicherung auf seine Freundin läuft ;)

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Hehe...der buffy versteht schon wie ich das meine.....:goodjob:

 

Aber lernt mir nicht die Frauen kennen.

 

"Da steht mein Name drauf, ich darf fahren....!"

 

"Aber Schatz: 1. bezahle ich die Prämie und 2. hast Du gar kein Führerschein !"

 

"Willst Du etwa sagen, dass Du es mir nicht zutraust ?"

 

"Ja doch, wenn Du dürftest, dann könntest Du wahrscheinlich auch !"

 

"Wahrscheinlich ? Wahrscheinlich ???? Also traust Du es mir doch nicht zu !"

 

"Pass auf, man muss ja nicht umsonst ne Prüfung machen !"

 

"Ihr Männer seid doch alle gleich, der Prüfer hat mich ja auch nur durchfallen lassen, weil er scharf auf mich war !"

 

"Och Schatz, das ist ja nun auch sehr weit hergeholt, oder ?"

 

"Also willst Du sagen, dass ich nicht begehrenswert bin ?"

 

"Nein....also ja doch, bist Du, aber das zählt doch bei ner Fahrprüfung nicht !"

 

"*BRÜLL*.....ich bin in Deinen Augen also auch noch dumm !"

 

"....hier haste den Schlüssel, Du fährst !"

 

Und schwupps is die Karre nix mehr wert ! ;)

 

 

 

P.S. ich bin total OT !!

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So, grad die Bedingungen der BBV rausgesucht. Die haben zwar ne kulantere Regel, als marktüblich aber nützt Dir wahrscheinlich auch nichts in Deinem Fall.

 

Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3

I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug

der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen:

a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner

oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, Elternteil, Großelternteil,

Geschwister, Enkel, Ihr Kind oder Ihren Arbeitgeber;

b Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren

wurde glaubhaft; hierzu gehört insbesondere

30

- eine schriftliche Erklärung von Ihnen und der anderen Person; ist die andere Person verstorben,

ist die Erklärung durch Sie ausreichend;

- die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden

Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren;

c die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt

damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf;

d die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als

12 Monate zurück.

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Geht nicht.

Den SFR kann nur der Ehepartner oder Verwandte Ersten Grades übernehmen. Das sind dann halt die Kinder.

Also müsstest du den SFR evtl. auf Deine Frau übertragen lassen

Man kann die SF 25 auch nur übernehmen, wenn man entsprechend lange den Führerschein hat.

Das ist Quatsch, ich habe meine 30% auf vom Stiefvater übernommen!

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