Stinkbärchen Geschrieben 29. Dezember 2010 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2010 Hallo, angenommen ich habe eine eigene GmbH und habe beim Autotausch eines Autovermieters vergessen den Büroschlüssel vom Bund zu nehmen. Dieser ist so nett und schickt den Schlüssel per Einschreiben zurück. Leider steckt er den Schlüssel aber lose in einem Briefumschlag und das Kuvert kommt an der Seite aufgeschlitzt ohne Schlüssel an. Dieser Schlüssel gehört zu einer Schließanlage. 1. Kann der Vermieter einen Austausch der Schließanlage fordern? 2. Wer haftet in diesem Fall? (Ich oder die Autovermietung) 3. Beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung oder meine private Haftpflicht den vielleicht entstehenden Schaden? THX Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 29. Dezember 2010 Admin Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2010 Mach eine Verlustmeldung und sprich mit deiner Versicherung(en). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 29. Dezember 2010 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2010 1. Ja 2. Du 3. wenns in der Betriebshaftpflicht diesen Punkt mit gibt und dieser eingeschlossen ist, dann ja, deswegen wie @Gandalf schrieb diese fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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