dArKmAn Geschrieben 21. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2010 Hallo Leute! Was wäre wenn, man 2 Monatsmieten nicht bezahlt. Dann hat der Vermieter ja das Recht auf fristlose Kündigung. Müsste dieser allerdings vorher erst abmahnen oder könnte er gleich die fristlose Kündigung aussprechen? Und wie lange würde es in etwa bis zur Räumungsklage dauern? Würde es etwas bringen, wenn besagter Mieter die offene Forderung sofort begleicht? Wäre dann die fristlose Kündigung hinfällig? danke! darkman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 21. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2010 Hallo Leute! Was wäre wenn, man 2 Monatsmieten nicht bezahlt. Dann hat der Vermieter ja das Recht auf fristlose Kündigung. Müsste dieser allerdings vorher erst abmahnen oder könnte er gleich die fristlose Kündigung aussprechen? Und wie lange würde es in etwa bis zur Räumungsklage dauern? Würde es etwas bringen, wenn besagter Mieter die offene Forderung sofort begleicht? Wäre dann die fristlose Kündigung hinfällig? danke! darkman Fristlos heisst fristlos, weil fristlos und es geht ohne Abmahnung. Bei sofortigen vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen und Mietrückstände ist die fristlose Kündigung hinfällig bzw. unwirksam. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JoergS Geschrieben 21. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2010 hätte ich nicht mal gedacht, dass das so schnell geht (könnt ja auch mal ein Problem der Bank sein, falsche Kontonummer oder ähnliches, dass es der Mieter garnicht mitbekommt), aber muss tatsächlich nicht erst angemahnt werden. wer es ganz genau wissen will: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/fristlose-kuendigung.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 22. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2010 wenn das so ist wie oben geschrieben, das man einfach die Miete nicht bezahlt, dann ist das wahrlich so, falls man aber durch irgendwelche Mietmängel Druck machen will, muss man den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und den unstrittigen Teil bezahlen. Sollte durch den gekürzten Mietbetrag eine Summe von über 2 Monatsmieten zusammenkommen, geht es meist vor Gericht. Da sollte man alle Beweise ordentlich vorlegen können, nötigenfalls mit Fotos seine Mietkürzung sachlich darlegen. Der Vermieter muss aber zwingend darüber informiert sein und eine ansprechende Zeit dafür bekommen den Mietmangel abzustellen, man kann aber, ab dem Vorhandenseins des Mietmangels und gleichzeitiger Benachrichtigung des Vermieters kürzen. Benachrichtigung erfolgt meist mit Einschreiben/Rückschein damit man auch den Zugang beim Vermieter beweisen kann. Manchmal hilft es auch mal mit dem Vermieter ganz einfach zu reden und ihm so seine Situation darzulegen, kommt aber auch auf dem Vermieter an. Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe. PS: und Probleme bei der Bank hat die Bank zu vertreten und ist dafür vollkommen schadensersatzpflichtig, für eine falsch eingegebene Kontonummer ist der Mieter verantwortlich, ausser er hat eine falsche vom Vermieter bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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