acbattery Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 Der BGH hat entschieden, dass Privatpersonen maximal auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz verdonnert werden können.... ...guckst du: press here Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 mich würde mal Interessieren was ein "gesichertes Wlan" in den Augen der Richter ist? haben die das Definiert?? Hab vorhin nur in den Nachrichten gehört, der Router muss durch ein Passwort geschützt sein. Ja und nach welchem Standard? Reicht WEp??? WPA????? WPA2 WPA2+ ????? Knacken kann man eh alle. Gesagt haben die nur , es muss gesichert sein und darf nicht offen sein. Nach dieser Definition müsste WEP ja reichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bany Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 endlich nur im Umkehrschluß bedeutet das, wenn ich selbst tatsächlich verbotener weise was hoch lade muß ich das Netz offen haben, damit ich sagen kann es war jemand anders Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 endlich nur im Umkehrschluß bedeutet das, wenn ich selbst tatsächlich verbotener weise was hoch lade muß ich das Netz offen haben, damit ich sagen kann es war jemand anders nene... Wenn du es offen hast bist du automatisch der Schuldige! Daher Schadensersatz. Weil du es ja billigend in kauf nimmst das auch jemand fremdes laden und uploaden kann. Wenn du es gesichert hast, kann dir nur "mitstörerschaft" bescheinigt werden. Daher nur maximal Unterlassung. Nen Brief bekommst du in jedem Fall immer noch. Nur die Höhe der Stafe wird begrenzt. Oder wie? Wie ich schon sagte, Weiß heißt... nicht ausreichent gesichert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bany Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 das seh ich anders Wer folglich ein nach diesen Kritierien unzureichend gesichertes oder gar gänzlich offenes WLAN betreibt, kann künftig für jede Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die über den Anschluss begangen worden ist. Allerdings dürften nunmehr die zu erstattenden Abmahnkosten auf 100 Euro beschränkt sein, außerdem muss kein Schadensersatz an den Rechteinhaber geleistet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_maxem_ Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 wenn die Beweislast-Geschichte/Umkehr genauso gehandhabt wird, wie das bei den Verkäufen bei EBay der Fall ist, musst Du auch belastbar nachweisen, das Du das WLAN geschützt hattest. Versuch das mal..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Murph Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 Wie ich schon sagte, Weiß heißt... nicht ausreichent gesichert? Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes sei jedoch nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.Ich versteh das so, dass du das Netzwerk standardmässig absicherst. Vor ein paar Jahren war es noch WEP ..... was man ja leicht knacken könnte ..... aber das sollte dann reichen, laut dem obigen Zitat.Wenn du jetzt einen neuen Router installierst, dann brauchst wahrscheinlich WPA2 oder was auch immer. Aber alle die auf WEP sind, können es auc so lassen ... Ich denke mal, da wird dann schon unterschieden, ob man es mit einem erfahrenen Benutzer zu tun hat, oder nur einem normalen Benutzer .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 12. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2010 Wenn du jetzt einen neuen Router installierst, dann brauchst wahrscheinlich WPA2 oder was auch immer. Aber alle die auf WEP sind, können es auc so lassen ... Ganz genau. Der BGH hat extra betont, man kann von einem Anwender nicht verlangen sein Netz immer besser zu sichern. Und erst recht nicht dafür Geld auszugeben. Gott sei dank hab ich noch nen alten Netgear Router. Der kann nur WEP. :-D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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