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Schlecht gesichertes WLAN - Kein Schadenersatz bei Störerhaftung


acbattery

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mich würde mal Interessieren was ein "gesichertes Wlan" in den Augen der Richter ist?

 

haben die das Definiert??

 

Hab vorhin nur in den Nachrichten gehört, der Router muss durch ein Passwort geschützt sein.

Ja und nach welchem Standard? Reicht WEp??? WPA????? WPA2 WPA2+ ?????

 

Knacken kann man eh alle.

 

Gesagt haben die nur , es muss gesichert sein und darf nicht offen sein. Nach dieser Definition müsste WEP ja reichen.

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endlich

 

nur im Umkehrschluß bedeutet das, wenn ich selbst tatsächlich verbotener weise was hoch lade muß ich das Netz offen haben, damit ich sagen kann es war jemand anders

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endlich

 

nur im Umkehrschluß bedeutet das, wenn ich selbst tatsächlich verbotener weise was hoch lade muß ich das Netz offen haben, damit ich sagen kann es war jemand anders

 

nene... Wenn du es offen hast bist du automatisch der Schuldige! Daher Schadensersatz. Weil du es ja billigend in kauf nimmst das auch jemand fremdes laden und uploaden kann.

 

Wenn du es gesichert hast, kann dir nur "mitstörerschaft" bescheinigt werden. Daher nur maximal Unterlassung.

 

Nen Brief bekommst du in jedem Fall immer noch. Nur die Höhe der Stafe wird begrenzt.

 

Oder wie?

 

Wie ich schon sagte, Weiß heißt... nicht ausreichent gesichert?

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das seh ich anders

Wer folglich ein nach diesen Kritierien unzureichend gesichertes oder gar gänzlich offenes WLAN betreibt, kann künftig für jede Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die über den Anschluss begangen worden ist. Allerdings dürften nunmehr die zu erstattenden Abmahnkosten auf 100 Euro beschränkt sein, außerdem muss kein Schadensersatz an den Rechteinhaber geleistet werden.

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Wie ich schon sagte, Weiß heißt... nicht ausreichent gesichert?

 

Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes sei jedoch nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
Ich versteh das so, dass du das Netzwerk standardmässig absicherst. Vor ein paar Jahren war es noch WEP ..... was man ja leicht knacken könnte ..... aber das sollte dann reichen, laut dem obigen Zitat.

Wenn du jetzt einen neuen Router installierst, dann brauchst wahrscheinlich WPA2 oder was auch immer.

Aber alle die auf WEP sind, können es auc so lassen ...

 

Ich denke mal, da wird dann schon unterschieden, ob man es mit einem erfahrenen Benutzer zu tun hat, oder nur einem normalen Benutzer ....

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Wenn du jetzt einen neuen Router installierst, dann brauchst wahrscheinlich WPA2 oder was auch immer.

Aber alle die auf WEP sind, können es auc so lassen ...

 

Ganz genau.

Der BGH hat extra betont, man kann von einem Anwender nicht verlangen sein Netz immer besser zu sichern.

Und erst recht nicht dafür Geld auszugeben.

Gott sei dank hab ich noch nen alten Netgear Router.

Der kann nur WEP. :-D

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