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Mal wieder ein leidiges Ebay-Problem


kingmattes

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Hallo Freunde, Feinde und Gemeindemitglieder,

 

ich habe mir bei Ebay eine USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) ersteigert. Der Artikel wurde von Privat verkauft und deklariert als "Neu, da Fehlkauf". Artikel kam an... ausgepackt... Ernüchterung...

Die USV ist verstaubt, an manchen Ecken zerkratzt und tut rein gar nichts.... keinerlei Reaktion auf Ein/Aus-Taste, angeschlossene Geräte bekommen keinen Saft. Das Teil macht einfach nix. An den Steckdosen hinten sind Flecken und Schleifspuren am Schutzleiterkontakt.... Also "Neu" sieht in meiner Wahrnehmungswelt anders aus.

 

Der Verkäufer hat ~400 zu 100% positive Bewertungen, daher hatte ich beim Kauf ein recht gutes Gefühl. Er reagiert aber nicht auf meine E-Mails. Dass er seine Mails liest, weiss ich daher, weil er Fragen zu seinen weiteren Artikeln zeitnah beantwortet.

 

Was wäre eine sinnvolle Vorgehensweise? Lässt sich da schon Täuschung unterstellen? Und ist das bei einem Auktionswert von ca. 40 Euro sinnvoll?

 

Danke für Eure Tips!

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Hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, Paypal melden. Wenn nicht, dann kannst du 10 Tage nach Auktionsende das Problem ebay melden, wirkt meistens wunder, denn dann Antworten die Verkäufer zu 99%. Ansonsten seh ich das auch als Täuschung.

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Nein, es war eine Normale Überweisung. Danke für den Tip mit dem Problem melden... habe sowas schon gesucht, da ich das vor längerem schon mal nutzen musste. Nur habe ich den Einstiegslink in dem neuen Ebay-Design bisher nicht gefunden... und dachte schon, die hätten das abgeschafft.

 

EDIT\

Oh Mann, wat fürn Scheiss... Mit wird unter dem Punkt "Problem klären" gesagt:

Sie haben diesen Artikel auf der Website von eBay Vereinigte Staaten von Amerika gekauft.

Da die eBay-Grundsätze von Land zu Land verschieden sein können, können Sie den Fall nur auf der eBay-Website melden, über die Sie den Artikel gekauft haben.

 

Habe ich aber nicht, war in Deutschland... Ich habe testhalber mal einen anderen Artikel genommen, gleiche Aussage :)

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Ich bezweifle, dass sich der gute Herr noch melden wird. Das Problem ist Ebay zwar gemeldet, aber was kann ihm schon passieren?

Eine grundsätzliche Frage zum weiteren Vorgehen: Hat es Sinn, Anzeige zu erstatten? Oder verheize ich da Steuergelder, ohne Aussicht auf Erfolg?

 

Wohnt eventuell jemand in 73279 Hechingen? In der KW-Karte habe ich nur Leute mit ~40km Entfernung gefunden... Das ist zu weit bei ~40 Euro Warenwert...

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Bin einer von denen mit 40km Entfernung. Würde mich darum kümmern, ob es allerdings mit 40 EUR Warenwert was bringt, weiß auch net genau...

 

Danke für den Einsatz, aber das muss wirklich nicht sein... Wenn Du mal zufällig dort vorbei kommst, dann kack ihm vor die Tür und hänge meinen Namen dran :)

 

hast du da mal versucht anzurufen etc?

 

Ist leider im Telefonbuch nicht zu finden.

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Ich bezweifle, dass sich der gute Herr noch melden wird. Das Problem ist Ebay zwar gemeldet, aber was kann ihm schon passieren?

Eine grundsätzliche Frage zum weiteren Vorgehen: Hat es Sinn, Anzeige zu erstatten? Oder verheize ich da Steuergelder, ohne Aussicht auf Erfolg?

 

Wohnt eventuell jemand in 73279 Hechingen? In der KW-Karte habe ich nur Leute mit ~40km Entfernung gefunden... Das ist zu weit bei ~40 Euro Warenwert...

Wen es bei ebay gemeldet ist, muss der verkäufer antworten, wenn er das nicht macht, kann er von der Betriebsplattform gesperrt werden. Zu deinem Geld, sieht schlecht aus. Du kannst ihm zwar drohen, aber ob er drauf reagiert, k.A.

 

Anzeige: Du musst nachweißen, das du die Ware nicht kaputt gemacht hast.

 

Theorie ON:

 

Wahrscheinlich hast du die Ware ausgepackt, schlecht behandelt und zudem noch mutwillig zerstört weil du kein Interesse mehr für die Ware hast

 

Theorie OFF.

 

Wie sagt man so schön, im Zweifel für den Angeklagten....

 

Mein thoriebsp. ist natürlich frei erfunden.... :) Aber das könnte der Verkäufer behaupten.

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Anzeige gegen eine Privatperson erstatten kannst Du bei jeder Polizeidienststelle, das kostet nix, bringt aber auch nix.

 

Anzeige zu erstatten wäre dann angebracht, die betreffende Person sehr viele Leute über eBay betrogen hätte, und mit einer Strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen wäre. So was gibt’s, erst recht bei eBay, aber vermutlich nicht in Deinem Fall.

 

Du kannst nur Zivilrechtlich gegen die Person vorgehen. Bei einem Streitwert von 40€ muss man sich das natürlich überlegen. Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, dürften aber schon so bei 200€ liegen. Wenn Du 100% sicher bist, Recht zu bekommen, und 100% sicher bist, dass die andere Person über ausreichend pfändbares Vermögen verfügt, kannst Du das durchziehen. Dann zahlt die Gegenpartei halt 240€ und die eigenen Anwaltskosten obendrauf. In Deinem Fall, vermutlich eher nicht.

 

Eine Stufe gemäßigter wäre das Mahnverfahren. Das ist nicht ganz so teuer. Du kannst Dich ja mal durch den Online-Mahnantrag klicken: https://www.online-mahnantrag.de

 

Das Mahnverfahren kann auch zu einer Vollstreckung, z.B. einer Pfändung führen, hat aber nur dann Erfolg, wenn die Gegenpartei nicht widerspricht. Ansonsten bleibt wieder nur das Zivilgericht.

 

Unterm Strich: Mehr als graue Haare und ein Magengeschwür kannst Du Dir vermutlich nicht holen.

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Hallo,

 

wäre hier nicht Betrug gegeben? Angeboten und Verkauft wurde eine neue Maschine, verkauft eine alte. Für mich klingt das eindeutig nach Betrug.

 

Bei dem geringen Wert kommt vielleicht nichts raus, aber ein wenig Arbeit würdest ihm, denke ich, schon machen.

 

Gruß,

Chris

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.....wäre hier nicht Betrug gegeben?....

 

Ich glaube in diesem Falle nennt sich das arglistige Täuschung, aber was genau diese Begriffe voneinander abgrenzt, liegt ausserhalb meines Horizonts.

 

Immerhin hat der Verkäufer sich heute morgen kurz gemeldet und angekündigt, dass er sich heute Abend bei mir melden will. Er wäre leider nicht früher dazu gekommen... :) naja, Fragen zu seinen anderen Auktionen konnte er sofort beantworten... Mal abwarten, was kommt.

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Nun ja, in solchen Situationen kochen die Gemüter doch immer ein bisschen hoch, und man vergreift sich leicht in der Wortwahl.

 

Bei "Betrug" handelt es sich um ein strafrechtlich zu verfolgendes Delikt. Also wenn der Händler im großen Stil gebrauchte Artikel als Neuware verkauft hätte, dann könnte sich vermutlich auch ein Staatsanwalt dafür interessieren.

 

Die "Täuschung" kommt der Sache sicherlich schon näher, wenn man davon ausgeht, dass über die Beschaffenheit des Gerätes falsche Angaben gemacht wurden. Aber die Unterstellung der "Arglist" ist etwas, wofür man gute Gründe vorbringen sollte. Anders als "Betrug" hat selbst die "Arglistige Täuschung" keine strafrechtliche Relevanz.

 

Rechtlich gesehen handelt es sich hier um einen ganz simplen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Sehen wir die "Täuschung" seitens des Verkäufers mal als gegeben an, egal ob arglistig oder nicht, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Allerdings, und das ist der Pferdefuß, liegt die Beweislast auf Seiten des Käufers, da hier zwei Privatpersonen involviert sind. Nur bei einem gewerblichen Verkauf läge die Beweislast beim Verkäufer, und zwar für 6 Monate.

 

Zu Deutsch, in solchen Fällen hat der Käufer immer die A...-Karte, da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung. Man muss sich gut überlegen, von wem und was man über eBay kauft, wobei kingmattes im konkreten Fall überhaupt nichts falsch gemacht hat, bei 400 positiven Bewertungen des Verkäufers. Manchmal hat man einfach Pech. Abhaken!

 

Vielleicht schlichtet sich ja auch noch alles.

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Nun ja, in solchen Situationen kochen die Gemüter doch immer ein bisschen hoch, und man vergreift sich leicht in der Wortwahl.

 

So schnell bringt mich niemand aus der Ruhe. :) und ich habe wirklich keine Lust, wegen 40 Euro großartig zu altern...

 

Danke übrigens für Deine schöne Erläuterung! Den Begriff "arglistige Täuschung" habe ich mir auch bloß ergoogled...

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Der Verkäufer hat ~400 zu 100% positive Bewertungen. Falls er in 1-2 Jahren diese Zahl an Verkäufen hatte, dann sieht das für Ebay und das Finanzamt doch nach versteckten Gewerbetreibenden aus.

 

Er ist Mitglied seit 2000 und hat nur ~50 Bewertungen als Verkäufer, den Rest als Käufer... aber alle positiv... naja jetzt nicht mehr :)

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Nein, es war eine Normale Überweisung. Danke für den Tip mit dem Problem melden... habe sowas schon gesucht, da ich das vor längerem schon mal nutzen musste. Nur habe ich den Einstiegslink in dem neuen Ebay-Design bisher nicht gefunden... und dachte schon, die hätten das abgeschafft.

 

EDIT\

Oh Mann, wat fürn Scheiss... Mit wird unter dem Punkt "Problem klären" gesagt:

 

 

Habe ich aber nicht, war in Deutschland... Ich habe testhalber mal einen anderen Artikel genommen, gleiche Aussage :)

 

 

Dieses Problem hatte ich auch mal. Du wirst mal auf ebay.com gesurft sein und dann kam dieses Fenster:

 

ebaycom.PNG

 

Ich weiß nicht mehr was ich da damals ausgewählt hatte, aber danach mußte ich auch ein Problem klären und es kam genau dasselbe wie bei Dir. Habe es dann halt über .com gemacht, war mir auch wurst. Aber ich hatte erreicht was ich wollte

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Komisch.. wieso müsst ihr alle um ein problem zu klären auf die englische seite?

Bei mir geht das alles auf deutsch, ich gehe auf mein ebay suche den artikel raus und klicke dann rechts im "menü" problem klären an und das funzt bei mir..

 

*Wünsch dir glück das du dein Geld doch noch zurück bekommst*

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