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Arbeitslosigkeit - Insolvenz des Arbeitgebers


forsty

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Hallo,

die Fakten aus denen hervorgeht, dass mein AG kurzfritig insolvenz wird verstärken sich!!

 

Ich benötige jetzt mal ein wenig Nachhilfe in Sachen Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, etc....

 

 

Folgendes Szenario:

ich bin mehr als 5 Jahre im Unternehmen ==> 2 Monate Kündigungsschutz

zum 01.11. meldet mein AG Insolvenz an

 

Wer zahlt mein Oktobergehalt (bzw. Folgemonate)??

Bzw. in welcher Höhe wird das Gehalt gezahlt?

 

 

Ich hab mir das mal angelesen. Meine Interpretation:

 

Meldet ein Unternehmen insolvenz an und kann ausstehende Gehälter nicht zahlen,

bekommt man für maximal 3 Monate Insolvenzgeld vom Arbeitsamt = 100 % vom Duchschnittsnetto

 

Zu o.g. Beispiel:

Insolvenzgeld rückwirkend für Oktober (=100%)

und für November + Dezember (= jeweils 100%)

ab Januar Arbeitslosengeld (=67%)

 

 

Ist das so??

Hab auch gelesen ein Insolvenzverwalter kann die letzten 3 Gehaltszahlungen zurückfordern.

Die werden dann aber durch das Insolvenzgeld abgedeckt. Dann hätte ich das ja 3x bekommen.

Was ist dann ab Oktober? Gibt es hierfür dann nur die 67% AloGeld??

 

Was ist mit Kündigungsfristen?

Trotz Insolvenz gilt für mich die Frist von 2 Monaten, oder?

 

 

Hab beim Arbeitsamt angerufen - die antworten nur wenn Sie Name, Anschrift und Arbeitgeber

gesagt bekommen... - will ich auch nicht!!

 

 

 

Vieleicht kennt sich ja jemand aus...

 

forsty

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Hallo forsty

 

hast Du schon eine Kündigung bekommen? Werd da nicht ganz schlau draus.

Bin kein Anwalt, also nur als meine persönliche Meinung betrachten, ohne Gewähr!

Deine Fragen sind schwer zu beantworten, da die Insolvenz wohl noch nicht angemeldet wurde und dem zufolge, auch das Verfahren weder eröffnet, noch abgelehnt wurde.

Wenn ein Verfahren eröffnet wurde, bekommst Du rückwirkend bis zum Tag der Eröffnung für 3 Monate Insolvenzgeld, wenn da kein Lohn gezahlt wurde. Der Antrag allein bedeutet aber noch kein eröffnetes Verfahren. Somit kann Dir auch niemand genau sagen, ob Du für November oder Dezember auch Insolvenzgeld bekommst, da ein Insolvenzverfahren auch abgelehnt werden kann, bzw. die Eröffnung dauert.

Jetzt wirds schwierig, denn wenn es nicht zum Insovenzverfahren kommt, musst Du selbst Deinen Anspruch auf ausstehende Lohnzahlungen, beim für Dich zuständigen Arbeitsgericht geltend machen und da gibts nach der Kündigung Fristen zu beachten, sonst gehst Du u.U. leer aus!

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Für solche Fragen gibt es immernoch Gewerkschaften, die sogar Anwälte haben, die sich um soetwas kümmern...

 

Wenn es so eine kleine Firma ist, nützt die Gewerkschaft auch nix.....da muss man wenigstens Mitglied sein, dass die sich rappeln :)

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@forsty

 

Also das Insolvenzgeld wird rückwirkend für ausstehende Gehälter gewährt, max. 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Würde für dich heißen das wenn dein Arbeitgeber 1.11.09 Insolvenz anmeldet, Aug.- Okt. gesichert durch das Arbeitsamt. Da aber anmelden einer Insolvenz nicht auch gleich Insolvenzeröffnung heißt ist es etwas schwieriger zusagen.

 

Allerdings kann das Insolvenzgeld erst mit der Entscheidung über den Insolvenzantrag, also der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse, beantragt werden.

 

Mit Stellung des Insolvenzantrags eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter ist aber häufig in der Situation, dass er für die Zeit zwischen Antragsstellung und Entscheidung keine Löhne zahlen kann.

 

Da in dieser Zeit aber auch noch kein Insolvenzgeld fließt steht den Arbeitnehmern kein Einkommen zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut kauft dabei den Arbeitnehmern ihre Insolvenzgeld fähigen Lohnforderungen ab und lässt diese sich abtreten.

 

Gilt aber erstmal abzuwarten was nach Antrag passiert.....bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter entscheidet. Heißt nicht immer das alles zu gemacht wird und alle Entlassen werden...Fortführung der Geschäftes etwaige Käufer für die Firma etc.

 

Der Insolvenzverwalter wird zu euch in die Firma kommen und euch Informationen zukommen lassen. Ordentlich angemeldete Insolvenz ist für Mitarbeiter oftmals auch besser als wenn ein Chef entlässt und zu macht und euch Löhne schuldig bleibt.

 

Zum Thema Kündigung, bei Antragsstellung gehen die Arbeitsverhältnisse an den Insolvenzverwalter, der kann Kündigungen dann nur aussprechen.

 

Aber auch der muss einem Sozialplan folgen, Begründung ist dann meist Betriebsbedingt...auch da besteht aber der Kündigungsschutz aus dem allg. Arbeitsrecht. Das Gilt aber nur bis zur Eröffnung, nach Eröffnung kann es evtl. anders aussehen wenn Betriebsänderungen vorgesehen sind.

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Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde kann man unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl selber nachschaun.

Sofern es Euch der Insolvenzverwalter nicht schon vorher mitgeteilt hat.

Ansonsten bin ich der Meinung von Tycus - der "richtige" Ansprechparter bei ner Insolvenz ist (leider) dessen Verwalter - der ehemalige Chef etc. hat dabei relativ wenig zu sagen.

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Die 3 Monate gibt es zu 100%, die zahlt die Agentur für Arbeit und meldet es dann als Forderung an die eventuelle Masse an....da kann nichts und niemand daran rütteln.

Anwalt hilft dir da nur bedingt....es wird das Insolvenzrecht angewendet und das lässt kein Spielraum für Eventualitäten. Anwalt einschalten bei noch nicht eingereichter Insolvenz ist Geld aus dem Fenster werfen, viel Spass dabei.....

 

Sollte es dazu kommen das der Betrieb weitergeführt wird und nicht geschlossen dann bezahlt der Insolvenzverwalter die Kohle. Der guckt ja auch erstmal Betrieb fortführen, Käufer vorhanden oder schließen?

 

Anwalt wird nur benötigt um evtl. Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen wenn der nicht arbeitet.....

 

Betriebsrat vorhanden?

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Wenn die Verwaltung eintritt, dann werden Arbeitsbescheinigungen beim Insolvenzverwalter ausgestellt für die Agentur.... und dann fließt auch das Geld.......

 

Sonst hätte unsere Kollegin wenig zu tun.

 

Wo es in eurem Fall krankt kann ich so nicht sagen.....

 

ups überlesen, hatte gedacht er wäre schon soweit ! allerdings besser n anwalt ( advocard hilft ) als sich hilfe in nem forum zu suchen

 

Naja die werden dir auch sagen kommen sie dann wenn etwas nicht richtig lüppt so lange der Verwalter ordentliche Arbeit macht tun die auch nix.

Warum auch........

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