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Kurzarbeit - Fragen?!?


Snoopy22m

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

jetzt trifft es auch mich :-(

Geplant sind 4 Tage Kurzarbeit pro Monat ab Oktober.

 

1. Frage:

Meine Chefin plant jetzt einige von und auf Schulungen zu schicken.

Wie läuft das dann ab?

Bekomme ich dann weniger Gehalt und bin trotzdem "unterwegs"?

Die Schulungen kann ich selber beantragen und sind keine Pflicht...

 

2. Frage:

Kann Kurzarbeit für jeden in der Abteilung "nach belieben" eingeplant werden?

(das heißt Mitarbeiter 1 hat am Montag Kurzarbeit, Mitarbeiter 2 am Dienstag, Mitarbeiter 3 am Mittwoch,....)

 

3. Frage:

Bei 4 Tagen Kurzarbeit im Monat, kann man vorschreiben, dass eine zusammenhängende 4tägige Schulung komplett über Kurzarbeit geregelt wird und ich quasi 4 Tage auf einem Lehrgang bin und dafür weniger Gehalt bekomme?

 

Vorab Danke für eure Antworten!

Snoopy

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Ganz wichtig ist du must mindestens 3 Tage Kurtzarbeit im Monat haben, bei weniger als 3 giebt es Kein Kurtzarbeitergeld.

 

 

Mhmm der Fall ist gerade bei meiner Frau , 2 Tage Kurzarbeit in diesen Monat und es wird wohl keinen weiteren

mehr diesen Monat geben . Heisst das sie verliert die 2 Tage oder muss der Arbeitgeber die Tage bezahlen ?

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Das hat nichts mit Tagen zu tun sondern mit prozentualen Stunden. Erst bei mehr als 10% der Monatsstunden Kurzarbeit zahlt das Arbeitsamt 60% (bzw. 67% bei nachgewiesenen unterhaltspflichtigen Kindern) des Verdienstausfalls. Dafür gibt es online Rechner, mit denen man seinen Verlust berechnen kann. Der Chef spart also den vollen Anteil der Kurzarbeitsstunden beim Gehalt, der Arbeitnehmer verliert aber nur ca. 40% (bzw. 33%) dieses eingesparten Geldes. Ist also quasi eine staatliche Finanzspritze für die Firma. Und viele sind gar nicht böse, für so einen kleinen Gehaltsverlust gleich mehrere Tage mehr frei zu haben. Unterhalb dieser 10% allerdings schlägt der Verlust voll zu, da hier keiner zubuttert. Schulungen während der Kurzarbeit bedeuten, daß man eben nicht frei hat, aber trotzdem den prozentualen Verlust beim Gehalt wegstecken muß. Ist also nur sinnvoll, wenn man mit der Quali wirklich was anfangen kann. Sinnlose Schulungen nur um der Schulung willen sollte man deshalb ablehnen. Wer wann seine Kurzarbeitsstunden absetzt, ist egal und wird meist entsprechend der betrieblichen Erfordernisse vom Chef festgelegt (wenn z.B. auf Material gewartet werden muß). In vielen Firmen kann man sich auch mit den Kollegen abstimmen und die Kurzarbeit günstig legen. Wieviel Stunden Kurzarbeit jeder macht, kann auch vom Chef festgelegt werden. Nicht jeder Angestellte der Firma muß kurz arbeiten. Wer es aber tut, muß täglich einen Stundenzettel ausfüllen, auf welchem die Stunden getrennt nach Normal, Kurzarbeit, Schulung und Sonstiges (Urlaub, Krankheit usw.) akribisch abgerechnet werden müssen. Stellt das Arbeitsamt bei diesen Abrechnungen Ungereimtheiten fest, gibt es massiv Ärger.

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Der Chef spart also den vollen Anteil der Kurzarbeitsstunden beim Gehalt,

Das stimmt so nicht, die Sozialbeiträge zahlt der AG zu 100% für die KU Stunden.

 

Dein AG kann Dich nur zu Schulungen schicken, die von der AA zertifiziert sind. (Während KU). Dann mußt Du da aber auch hin, da gibts keine Wahl.

Außerdem mußt Du während KU verfügbar sein, Dein AG kann Dich umgehend aus KU zurückholen.

Gut zu wissen außerdem: Während KU sind Überstunden tabu. Während KU darf kein Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. KU-Geld wird steuerfrei gezahlt, wirkt aber am Jahresende in der ESt Erklärung über die Progression. Also zusehen, daß ordentlich Werbekosten entstehen, sonst droht eine Nachzahlung!

KU muß entweder über den Betriebsrat geregelt sein oder mittels Einzelvereinbarungen (Zusatz zum AV). Dort muß maximale Höhe der KU und Dauer drin stehen. Es ist nicht zulässig, daß der Cheff nach Gusto die Prozente hin- und herschiebt. Veringerung des Prozentsatzes ist allerdings immer möglich.

Schaut genau hin, bei KU wird viel falsch gemacht, meist zu Ungunsten der AN.

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Und denk auch an den "Progressionsvorbehalt" !

 

Kurzarbeitergeld wird im laufenden Auszahlungsprozess nicht versteuert.

Das wird erst mit dem Jahresausgleich verrechnet oder aufgerechnet, so dass es sein kann,

dass Du dementsprechend Steuern nachzahlen musst ! <_>

 

Gibt hier nen Rechner dafür.

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@kunoo

muss ich mir also wirklich alle Fragen mit Ja beantworten?!?

Schöner Mist....

genau so ist es.

ist bei uns im moment genau das gleiche...auch 4 tage im monat kurzarbeit.

anfang des monats bekommen wir den plan für den gesamten monat und fertig.

allerdings fängt bei uns der tarifvertrag die differenz zum gehalt wieder ab.

weiterbildung ist bei uns freiwillig.

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