Phelbes Geschrieben 13. August 2009 Melden Share Geschrieben 13. August 2009 Es läuft ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2009. Die Firma hat aber schon einen unbefristeten Anschlußvertrag ausgehändigt.Der vertrag leitet sozusagen das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. Es werden alle Rechte und Pflichten aus dem befristeten Vertrag übernommen. Somit gäbe es ab 1.1.2010 einen unbefristeten Vertrag. Gesetzt der Fall, die Firma müsste kündigen, was müsste sie beachten oder welche Rechte hat der Arbeitnehmer? Kann mir hier jemand helfen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chr99 Geschrieben 13. August 2009 Melden Share Geschrieben 13. August 2009 Frage:Kann ein Arbeitsvertrag vor Vertragsbeginn gekündigt werden? Antwort: Dies ist streitig: Letztendlich ist eine Kündigung vor Vertragsbeginn wohl möglich, wenn sie nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst mit dem ersten Arbeitstag zu laufen. Quelle Demnach läuft IMHO der befristete Vertrag bis zum 31.12. mit den darin enthaltenen Rechten & Pflichten weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phelbes Geschrieben 13. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. August 2009 Das heisst also, wird gekündigt, dann frühestens zum 31.1.2010? Danke für die Antwort. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chipmaker Geschrieben 13. August 2009 Melden Share Geschrieben 13. August 2009 Es gilt die Kündigungsfrist des unbefristeten Vertrages bzw. die gesetzliche Frist, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Falls im Anschlußvertrag eine Probezeit vereinbart ist, dann gilt natürlich diese. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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