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Mietvertrag ???


derberg_de

Empfohlene Beiträge

Ich möchte meine Wohnung vermieten. Einen Mieter habe ich, und es soll der Vertrag gemacht werden. Allerdings bin ich in diesem Thema eher ein Neuling. daher wollte ich mal wissen, auf was man achten sollte.

Ich möchte keinen knebelvertag oder sonstige vorteile. Ich möchte mich aber auch gegen unangenehme Mieter etwas absichern. Man liest leider viel unangenehmes diesbezüglich.

Nutzt es mir etwas, einen Vertrag auf 1 Jahr zu vereinbaren, der sich automatisch verlängert. Ist das Rechtlich OK ?

mfg

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Ich möchte meine Wohnung vermieten. Einen Mieter habe ich, und es soll der Vertrag gemacht werden. Allerdings bin ich in diesem Thema eher ein Neuling. daher wollte ich mal wissen, auf was man achten sollte.

Ich möchte keinen knebelvertag oder sonstige vorteile. Ich möchte mich aber auch gegen unangenehme Mieter etwas absichern. Man liest leider viel unangenehmes diesbezüglich.

 

absichern kannst du dich nur gegen schaden am mietobjekt. so kannst du schönheitsreparaturen bei notwendigkeit und die haltung von tieren vertraglich regeln. alles andere - ruhestörung, nicht bezahlte mieten etc. - kannst du nicht regeln da du den mieter nicht benachteiligen darfst, hier musst du dich auf die bestehenden gesetze verlassen.

 

den wichtigsten punkt - die nebenkosten - solltest aber mit einem anwalt absprechen, denn wenn hier der mieter benachteiligt wird, hast du am ende die schlechteren karten. und wenn du schon dabei bist, kannst du den rest auch noch abklären :o

 

Nutzt es mir etwas, einen Vertrag auf 1 Jahr zu vereinbaren, der sich automatisch verlängert. Ist das Rechtlich OK ?

 

das nutzt dir nichts und du musst das hinreichend begründen (eigenbedarf z.b.):

 

Einfacher Zeitmietvertrag

Als sogenannten einfachen Zeitmietvertrag bezeichnet man jene Verträge, wo die Parteien eine feste Laufzeit vereinbaren, so z. B. wenn es heißt: Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2001 und endet am 31.12.2004. Sofern in diesem Vertrag die Gründe für eine solche zeitliche Begrenzung aufgeführt sind, spricht man von einem sogenannten einfachen oder schlichten Zeitvertrag. Ein Mieter hat es aber bei einem einfachen Zeitvertrag durch sorgfältige Fristenbeachtung in der Hand, einen solchen Zeitvertrag zu seinen Gunsten auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Er muss lediglich mindestens 2 Monate vor regulärem Ablauf schriftlich und nachweisbar gegenüber seinem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangen.

 

http://www.klasen-hennings.de/index2.php?o...pdf=1&id=63

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@derberg_de

 

Als Vermiter sollte man sich einen aktuellen Mietvertrag bei haus und Grund nehmen. Kostet bei deiner nächsten Geschäftsstelle ca. 3,50 . Die schicken dir den auch zu gegen Porto. Sehr wichtig ist, dass er aktuell ist. Dann entgehst du vielen Problemen.( z.B. unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln, usw.)

 

 

Würde auch eine angemessene kaution nehmen, 2 Monatskaltmieten, wegen etwaigen Mietausfällen, Reparaturen, usw.

 

Das allerwichtigste aber ist, dass man sich Mieter nimmt, deren Einnahmen nicht unter der Pfändungsfreigrenze von ca. 980 Euro im Monat liegen, sonst biste so oder so immer der angeschmierte wenn was schief läuft...

 

Gruß

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@derberg de

 

Wieviele Seiten hat der denn?

Von welchem Datum?

Hat der eine Hausordnung?

Ist dort die qm Fläche der Wohnung angegeben? (aufgrund etwaiger problemer, falls die qm Zahl nicht stimmt, sind bei den Mietverträgen bei Haus und grund gar keine qm mehr einzutragen)

 

Also ich würde die 3,50 Euro+Porto ausgeben und kannst ihn ja dann auf den Kopierer schmeissen für zukünftige vermietungen

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@derberg de

 

Wieviele Seiten hat der denn?

Von welchem Datum?

Hat der eine Hausordnung?

Ist dort die qm Fläche der Wohnung angegeben? (aufgrund etwaiger problemer, falls die qm Zahl nicht stimmt, sind bei den Mietverträgen bei Haus und grund gar keine qm mehr einzutragen)

 

Also ich würde die 3,50 Euro+Porto ausgeben und kannst ihn ja dann auf den Kopierer schmeissen für zukünftige vermietungen

Haus und Grund ist meist nicht schlecht, aber wieso ändern die denn ihre Verträge fast in jedem Quartal?

Weil die Vermieter meist vorm Amtsgericht (und wenn sie gar nicht einsichtig sind vorm BGH) mit irgendwelchen Klauseln in vorgefertigten Verträgen von Haus und Grund scheitern, (siehe Schönheitklauseln, Quotenklausel für Reparaturen, Endrenovierungsklausel...uswusf.)

Bei der Nebenkostenabrechnung muss sowieso die qm Zahl der Wohnung angegeben werden und wenn die dort 10% vom IST abweicht, kann der Mieter wieder fristlos kündigen, egal ob das im Mietvertrag festgehalten ist oder nicht. :o

Wichtig ist eigentlich alle sonstigen Sachen, die nicht im MV stehen, persönlich auszuhandeln und die dann unter Sonstiges aufzuschreiben, oder eben entsprechende Paragraphen im MV ganz streichen und selber seine "Regeln" unter Sonstiges aufschreiben.

Alle Seiten des Mietvertrages am besten unten in einer Ecke mit einer Unterschrift von beiden Parteien unterschreiben( so halte ich es jedenfalls, da kann dann keine Seite mal so reinrutschen oder ausgetauscht werden.)

Ein guter Anwalt vor Ort kann einem da meist besser beraten, weil er kennt die Gegebenheiten und passt den Vertrag an deine Wünsche und die geltenden Gesetze an und erspart dir vielleicht auch manchen Ärger, den du mit vorgefertigten Mietverträgen bekommen könntest.

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@leo67

Du hast zu 99% recht, nur sitzen auf der Seite von Haus und grund Anwälte die versuchen möglichst viel für dich als vermieter "rauszuholen".

Das die manchmal über die strenge schlagen, ist im Wege des verbots der geltungserhaltenden Reduktion manchmal von Nachteil( z.b: alte Schönheitsreparaturklauseln die dann komplett nichtig sind, Mieter muss dann nix machen außer den Teppichboden kehren und tschüss...).

Aus Vermietersicht sind deren Verträge jedoch trotzdem die besten, wenn sie aktuell sind. Auf Seiten des BGH ist jetzt auch immer mehr ein Ruck in Richtung mehr Schutz für den Vermieter zu bemerken, demnach ist nicht gesagt, dass für den Mieter nachteilige Regelungen nachher ungültig sein müssen.

 

Mit der Beratung von einem Anwalt hast du auch vollkommen recht, nur sind mir 3,50 Euro lieber, als das 20 fache für einen anwaltlich aufgesetzen Vertrag... muss halt jeder selbst entscheiden...

 

Bei den aktuellsten verträgen haben die einfach die qm Zahl weggelassen, kann man natürlich streiten, ob das rechtens ist, aber kommt trotzdem keine mieter auf die idee zu klagen wegen zu wenig qm wenn im vertrag gar nix dazu drin stand. :o Mag zwar nicht rechtens sein, seinen zweck erfüllts gegen ca. 97% der Laien trotzdem...

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....

Bei den aktuellsten verträgen haben die einfach die qm Zahl weggelassen, kann man natürlich streiten, ob das rechtens ist, aber kommt trotzdem keine mieter auf die idee zu klagen wegen zu wenig qm wenn im vertrag gar nix dazu drin stand. :o Mag zwar nicht rechtens sein, seinen zweck erfüllts gegen ca. 97% der Laien trotzdem...

 

Wenn du aber die Nebenkostenabrechnung bekommst und da steht eine irrelevante Zahl drin, kommt es auf das selbe raus, als wenn die Zahl im Mietvertrag drin stehen würde, also manchmal denke ich auch die beschäftigen dort Azubis, und das der Verein egentlich für die Vermieter auftritt und bisher, wie du so schön schreibst, eigentlich null für die Vermieter dabei rausgekommen ist (siehe die Schönheitsrep.klausel oder klare Quotenklauseln), würde ich dann den Verein dafür haftbar machen, aber der hat ja ordentliche Anwälte, eigentlich alles für die Katz.

Letzten Endes ist dann nämlich der MV ganz ungültig(vielleicht kommt so ein Urteil noch vom BGH), weil der Vermieter eben diese qm Zahl vergessen hat, und wenn man nicht bescheissen will, schreibt man schon die ungefähre qm Zahl hin und nicht 10% zu viel. Dann ist nämlich auch alles in Ordnung. Die Verträge von denen wollen das größtmögliche für den Vermieter herausholen, aber dank Rechtssprechung geht das bei Haus und Grund bisher meist nach hinten los.

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"Letzten Endes ist dann nämlich der MV ganz ungültig"

 

glaube das nicht, aber selbst wenn, nach 3 Monaten gilt ein Mietverhältnis auch ohne Mietvertrag als vereinbart, dann gelten halt nur die gesetzlichen Vorschriften, die im normalfall auch ausreichen

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"Letzten Endes ist dann nämlich der MV ganz ungültig"

 

glaube das nicht, aber selbst wenn, nach 3 Monaten gilt ein Mietverhältnis auch ohne Mietvertrag als vereinbart, dann gelten halt nur die gesetzlichen Vorschriften, die im normalfall auch ausreichen

ganz so einfach wird es nicht sein, das geb ich zu, aber mit einer Mieterhöhung auf Basis des Mietspiegels für eine vergleichbare Wohnung wird es dann auch nix, die sind auf Euro/qm ausgelegt, also es werden mehr Fallen für Vermieter, seitens des Vereins für Vermieter ausgelegt, die man ohne diesen Verein nicht hätte.

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Ich würde den Mietvertrag auch befristen... Meine Oma hatte mal Mietnomaden... glücklicherweise war der Mietvertrag befristet und nach Ende des Vertrags konnten wir sie mit ein paar "Faustdicke" Argumenten vertreiben...

 

Auf jedenfall 3 Gehaltsabrechnungen im Original zeigen lassen und immer Kaution (3 Kaltmieten) im voraus verlangen... Können die das nicht zahlen, können sie auch keine Miete zahlen...

 

Grüße

DerCube

 

PS: auch eine Anfrage beim Vermieterschutzbund kann nicht schaden, die führen eine Datenbank über Mietnomaden oder nicht Zahlungswillige Mieter...

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Ich würde den Mietvertrag auch befristen... Meine Oma hatte mal Mietnomaden... glücklicherweise war der Mietvertrag befristet und nach Ende des Vertrags konnten wir sie mit ein paar "Faustdicke" Argumenten vertreiben...

 

Auf jedenfall 3 Gehaltsabrechnungen im Original zeigen lassen und immer Kaution (3 Kaltmieten) im voraus verlangen... Können die das nicht zahlen, können sie auch keine Miete zahlen...

 

Grüße

DerCube

 

PS: auch eine Anfrage beim Vermieterschutzbund kann nicht schaden, die führen eine Datenbank über Mietnomaden oder nicht Zahlungswillige Mieter...

 

Lies Dir mal § 575 BGB durch. :o

Und die Kaution muss leider auch nicht im Voraus bezahlt werden, sondern wird in 3 Monatsraten abgestottert, ab Mietbeginn ist die erste Rate fällig und nicht vorher.. Eine abweichende Vereinbarung, nach der die gesamte Kaution sofort zu bezahlen ist, ist unwirksam.

Aber man sollte sich schon diverse Auskünfte über den zukünftigen Mieter einholen, da gebe ich dir Recht.

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Entweder wird die Kohle für die Mietkaution in Bar vor Unterzeichnung des Mietvertrags übergeben oder es gibt kein Mietvertrag...

 

So siehts aus... man entscheidet immernoch selber wen man bei sich wohnen lässt, und wen nicht. Wer kein Geld hat, bekommt eben kein Mietvertrag. Wenn man keine Mieter mit Kindern und Hunden will, der lässt eben sowelche nicht rein.

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Und...?

 

Ich brauch meine Wohnung in 3 Jahren wieder... Fertig ist der Grund...

 

Entweder wird die Kohle für die Mietkaution in Bar vor Unterzeichnung des Mietvertrags übergeben oder es gibt kein Mietvertrag...

Na da freu dich mal über den, der dir die Summe zahlt und dann aber nichts mehr, weil er dir kommt, das er zuviel bezahlt hat, da kannste sogar ne fristlose Kündigung stecken lassen, weil du und nicht er rechtswidrig gehandelt hast. :)

Man merke sich, so wie man in den Wald hineinruft, so wird einem das Echo auch treffen. B) .

Und man sollte auch wenn es schwer fällt, immer schön im Rahmen der Gesetze bleiben, ansonsten gibt man vielleicht der möglichen Gegenpartei zuviel Angriffsfläche, aber wer auf Konfrontation aus ist, sollte da natürlich schon am ersten Tag mit anfangen. :o

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Ich würde den Mietvertrag auch befristen.

Und ich würde nie einen befristeten Mietvertrag unterschreiben.

 

Entweder wird die Kohle für die Mietkaution in Bar vor Unterzeichnung des Mietvertrags übergeben oder es gibt kein Mietvertrag...

Na gut, dann verzichte ich eben auf den Mietvertrag. Wenn ein Vermieter meint, Gesetze gelten für ihn nicht... Viel Spaß mit der leerstehenden Wohnung.

 

Ich würde nach der Telefonnummer des alten Vermieters fragen und dort anrufen...

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Würde es um einen Ferrari gehen, sähen die Aussagen anders aus... Aber in eine 100000 Euro Bude soll man jeden Hausen lassen der will? Entweder der Potenzielle Mieter tanzt nach meiner Nase beim Mietvertrag, oder er kanns lassen...

 

SICHER NICHT...

 

Grüße

DerCube

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Würde es um einen Ferrari gehen, sähen die Aussagen anders aus... Aber in eine 100000 Euro Bude soll man jeden Hausen lassen der will? Entweder der Potenzielle Mieter tanzt nach meiner Nase beim Mietvertrag, oder er kanns lassen...

 

SICHER NICHT...

 

Grüße

DerCube

es geht ja nicht darum das man jeden darin hausen lassen muss, das bestimmt letzendlich der Vermieter, aber heutzutage kannst du dir die Gehaltsabrechnung zeigen lassen und sehen das der Mieter genügend Kohle zur Verfügung hat, letztendlich ist es aber doch ein Messie oder ein Nomade. Solche Leute bekommt man aber auch sehr schnell wieder raus, wenn man sich darum kümmert-> Abmahnung -> fristlose Kündigung -> und tschüß.

Jemand der die Wohnung vielleicht haben will und auch bezahlen kann und der ein bischen Ahnung hat, wirst du mit solchen Äusserungen sicher verprellen. Es ist nicht einfach den richtigen Mieter zu finden. :o

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