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Arbeitsamt - Leistung nach dem Studium


Luis942

Empfohlene Beiträge

ich weiß nicht genau ob es stimmt, aber ich habe mal gelesen und auf von anderen personen gehört das man nach einem studium (maschinenbau) im bereich naturwissenschaften, leistungen von arbeitsamt bekommen würde.

ich meine damit nicht die 3xx von hartz4.

wie gesagt ich bin mir nicht sicher, aber ich meine was von 6xx/monat gelesen zu haben. ist aber schon paar monate her und ich find es nicht mehr.

da meine neue arbeit nicht direkt nach dem studium begann, ich zur zeit drei angebote habe und es frühstens im august los gehen würde, wäre es natürlich schade, wenn man nicht die leistung bekommen würde die vorgesehen ist.

 

deshalb meine frage ob jemand hier in der richtung etwas weiß?

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Hm... vielleicht die Sachbearbeiter auf dem Amt? Die wissen das doch B)

auf dem amt die konnte mir noch nicht mal sagen ob es was gibt oder nicht.... deswegen meine frage hier. ;) außerdem vertraue ich den auf dem amt nicht unbedingt gern. im privatem umfeld gab es da dazu dann doch zu viele abweichungen....

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der annahme war ich eigentlich auch...

die tante im amt war sich übrigens beim letzten mal auch nicht sicher....

deswegen habe ich jetzt erstmal einen termin gemacht bei dem ich den antrag persönlich abgebe und der in meinem beisein bearbeitet. das erfolgt dann nicht in dem amt wo ich gewesen bin, sondern eben wo anders. das andere amt ist übrigens in der nähe meiner hochschule... wollen wir hoffen das die sich dann wenigstens sicher ist. ;D

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Alg 1 ist eine Versicherungsleistung.

 

Um diese "Versicherung" in Anspruch zu nehmen must du mindestens 12 Monate eingezahlt haben.

 

Dann hast du Anspruch auf Alg 1 und deren förderungen.

 

Ist das nicht der fall kannst du Alg 2 beantragen.

 

Alg 2 ist die "Grundsicherung" für Arbeitsfähige leute. (Arbeitsfähig ist man wenn man mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.)

 

bitte nicht alg1 und alg2 miteinander gleichsetzen. Das sind zwei verschiedene System,

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Ich habe letzte Woche von einem Bekannten gehört, dass man sich vor dem Studium mindestens einen Tag arbeitslos melden sollte!

Damit gilt das Studium als Weiterbildung und man hat nach Beendigung ein Anrecht auf Alg.!

Vorraussetzung ist natürlich hier die Regelung mit den 12 Monaten Einzahlung, aber diese 2 Jahresregelung ist dann nicht gültig!

Ich will für diese Aussage nicht meine Hand ins Feuer legen, am Besten man erkundigt sich direkt bei einer kompetenten Person!

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Vieleicht kannst du " Übergangsgeld " erhalten ..muss aber zurückgezahlt werden .

 

@blomber ..ach ..wegen deinen Sozialabgaben gibs sowenig Harz 4 ?? du bist der

also ,weswegen es sowenig Harz 4 gibt ;)

du solltes mehr arbeiten und weniger im Internet hängen ..dann gäbe es auch mehr Harz 4 B):lol:

duck und weg

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find ich ja schon fast frech...

 

studium und danach geld bekommen wollen. unfassbar.

 

auf das meine Sozialabgaben noch mehr steigen, oder wie jetzt!?

 

ts ts ts...

was willst du denn von mir...?

wenn du nichts beizutragen hast, dann einfach mal zurück lehnen....

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Vieleicht kannst du " Übergangsgeld " erhalten ..muss aber zurückgezahlt werden .

 

@blomber ..ach ..wegen deinen Sozialabgaben gibs sowenig Harz 4 ?? du bist der

also ,weswegen es sowenig Harz 4 gibt ;)

du solltes mehr arbeiten und weniger im Internet hängen ..dann gäbe es auch mehr Harz 4 B):lol:

duck und weg

übergangsgeld wäre ne möglichkeit, aber wegen den paar wochen lohnt sich der aufwand eher nicht.

es ist nicht so das ich gerade mit nichts dastehen würde, aber zu verschenken hat glaube ich keiner was. deswegen wollte ich hier auch mal ausloten ob jemand in der richtung ne idee hat oder schonmal von sowas gehört hat.

 

gibt es vom amt eigentlich zuschüsse wenn man den wohnort wechselt wegen einer arbeitsstelle?

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gibt es wohl ,um Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu beenden ..

trifft aber beides bei dir nicht zu ..

bleibt wieder nur der Zinslose Kredit vom Amt ..

aktuell bin ich beim amt als arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet.... würde ja dann die arbeitslosigkeit "beenden"... ;)

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In der Regel besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Immerhin ist das eine beitragsfinanzierte Leistung, die man auch nur beanspruchen kann, wenn man dafür Beiträge geleistet hat.

 

Wenn das vor oder neben deinem Studium der Fall war, solltest du ALG beim Arbeitsamt beantragen. Erhältst du vom Arbeitsamt keine Leistungen, brauchen sie dir auch keine Sozialversicherung zahlen. Arbeitslos melden solltest du dich aber in jedem Falle.

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ok soweit ist dann erstmal alles klar.

 

hat jemand für die übergangszeit noch einen tipp bei der krankenkasse?

wenn es kein algI gibt bin ich ja auch nicht krankenversichert. die übergangszeit aus meiner familienversicherung beträgt laut krankenkasse drei monate. ich hätte also noch zwei monate zeit.... aber besser man weiß wie man handeln muss wenn man es sollte... ;)

 

wenn ich hartz4 beantrage und bekommen sollte, dann wäre ich ja für die die zeit wo ich eine leistung bekomme auch verischert. oder?

was wäre denn wenn ich kein algII beantrage oder nach dem antrag keines bekommen würde?

dann müsste ich mich doch "freiwillig krankenversichern". wie sind denn da die beiträge? wer ist am günstigsten oder wie geht es am günstigsten?

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ok soweit ist dann erstmal alles klar.

 

hat jemand für die übergangszeit noch einen tipp bei der krankenkasse?

wenn es kein algI gibt bin ich ja auch nicht krankenversichert. die übergangszeit aus meiner familienversicherung beträgt laut krankenkasse drei monate. ich hätte also noch zwei monate zeit.... aber besser man weiß wie man handeln muss wenn man es sollte... ;)

 

wenn ich hartz4 beantrage und bekommen sollte, dann wäre ich ja für die die zeit wo ich eine leistung bekomme auch verischert. oder?

was wäre denn wenn ich kein algII beantrage oder nach dem antrag keines bekommen würde?

dann müsste ich mich doch "freiwillig krankenversichern". wie sind denn da die beiträge? wer ist am günstigsten oder wie geht es am günstigsten?

 

also wenn du alg2 bekommst bist du voll versichert. d.h. Krankenkasse, Renete usw........

 

Wenn nicht "must" du dich selber versichern. (Ist glaube ich pflicht sich bei einer Krankenkasse zu verischern)

 

Alexander

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was willst du denn von mir...?

wenn du nichts beizutragen hast, dann einfach mal zurück lehnen....

 

doch, habe ich. das ist ja das Problem.

ich trage meine Sozialabgaben (und Steuern) bei, das ich jeden Monat denke "wo wohnt denn die zweite Familie, für die ich arbeiten gehe" und Du willst sie jetzt einfach abgreifen.

 

vielleicht findest Du ja dauerhaft was vernünftiges. dann kannst Du ja demnächst "Studierte" die nicht sofort was finden, zusätzlich zum Regelsatz unterstützen.

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