artspooner Geschrieben 19. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2009 Hallo Schlüsselgemeinde, der Import von Waren innerhalb der EU ist doch Zoll und Steuerfrei?? (klar gibts Ausnahmen, Tabak etc.) England 15% -> Deutschland 19% Ich brauche da nen offiziellen Link auf den ich ich berufen kann. Danke im Voraus. spooner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 19. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2009 Klick USt-IdNr. brauchste aber zwingend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 19. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 19. Februar 2009 Sorry falsch ausgedrückt. Privat Deutschland -> kauft bei Händler England-- Steuern?? Wie gesagt offizieller Link wäre gut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hexmaster Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 In der Regel musst Du aus EU Staaten kommende Ware nicht versteuern, weiss wohl nicht wie das mit der Mehrwertsteuer aussieht, wenn die in GB niedriger ist, ob Du da was drauf legen musst. Aber in aller Regel, kümmert sich der Zoll eher selten um Pakete die aus der EU kommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 Oder hast du was von einer Kanalinsel bestellt? Jersy z.b. da fällt auch Zoll an weil die nicht zu EU gehört. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 20. Februar 2009 Admin Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 Seit dem 01.05.04 herrscht Zollfreiheit zwischen allen EU-Ländern. Zollkontrollen finden seit 01.05.2004 hinsichtlich mitgebrachter Waren grundsätzlich nicht mehr statt, Stichproben sind aber weiterhin zulässig, da Privatpersonen nur mitnehmen dürfen was für den persönlichen Verbrauch und Bedarf gedacht ist. PRIVATER Warenverkehr stellt eine Ausnahme des Bestimmungslandprinzips dar d.h. die Steuern werden in dem Staat erhoben wo sie erworben werden (Herkunftslandprinzip). Es müssen also Waren sein, die im anderen Mitgliedsstaat VOLL VERSTEUERT gekauft werden (sich im steuerlich freien Verkehr des Mitgliedsstaates befinden) und dies alles von einer Privatperson zu deren Eigenbedarf (also selbst trinken oder für Partys benutzen, selbst rauchen, verschenken, usw.). Ab bestimmten Mengen wird die Gewerblichkeit per Verordnung VERMUTET, was man dann widerlegen muss, um keine Steuern bezahlen zu müssen. Für die gewerbliche Einfuhr gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist die Ware beim Finanzamt oder dem Hauptzollamt anzumelden und zu versteuern. Im GEWERBLICHEN Warenverkehr müssen je nach Warenart verschiedene Genehmigungs- Anmelde- bzw. Anzeigepflichten erfüllt werden, die Verbrauchsteuer ist dabei in dem Staat zu zahlen in dem sie letztendlich konsumiert werden soll (Bestimmungslandprinzip). Außerdem sind mit der Ware zusätzliche Papiere mitzuführen (begleitende Verwaltungsdokumente) die den steuerlichen Status der Ware belegen und in der eigenen Buchaltung anzuführen sind. Einfach mal beim Zollamt nachfragen denn es gibt für den privaten Warenverkehr unterschiede bei den Sätzen die Zoll und Steuern betreffen, je nachdem von wo es bezogen wird und da werden die Abgaben meist gleich im Ursprungsland drauf geschlagen. http://www.sellpage.de/zollbest2.htm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 20. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 nein England Festland. Hab da was gefunden. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_...euer/index.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, da ist doch deine Antwort.. Die frage ist nur hast du im Ursprungsland steuern bezahlt?? Also VAT? wenn nicht kann wohl sein das die das hier nachversteuern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 20. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 sag ich doch, habs gefunden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 Ustg §4 Satz 1b und §6a Abschnitt 1 Satz 1 wären die Gesetze edit: 8 min zu spät. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2009 Ustg§4 Satz 1b und §6a Abschnitt 1 Satz 1 wären die Gesetze Er hat doch oben geschrieben: Privat Deutschland -> kauft bei Händler England-- Steuern?? Der Umsatz ist deshalb grundsätzlich in England der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dabei ist es egal, ob der dortige Umsatzsteuersatz höher oder niedriger ist. Nur wenn der Lieferant bestimmte Schwellenwerte überschreitet, wären die Umsätze in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Aber auch dann hat der private Abnehmer nichts damit zu tun, der der Lieferant muss sich dann in Deutschland steuerlich registrieren und die Umsatzsteuer abführen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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