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pfändung


boog

Empfohlene Beiträge

hi leute,

 

ich hab da eine genrelle frage..wie sieht es bei einer konto-pfändung aus, wenn der betroffene bafög-zahlungen erhält?! ich hab mal gelesen, dass es für die leute, die geld vom Amt bekommen...also hartz-4 oder arbeitslosengeld, eine 7-tage-schutzfrist gibt..?!wie sieht das aber mit bafög-zahlungen aus?!

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7-Tage-Schutzfrist bei Sozialleistungen

 

Werden auf Ihrem Konto Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Sozialrenten, BAföG, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Sozialhilfe einschließlich Mietzuschuss gutgeschrieben, sind diese für die Dauer von 7 Tagen generell unpfändbar. Ausschlaggebend für die 7-Tage-Frist ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift, nicht das Datum des Kontoauszugs.

 

Es genügt, wenn die Bank aus der Buchung erkennt oder wenn Sie der Bank z.B. mit dem Sozialhilfebescheid nachweisen, dass die Gutschrift aus einer Sozialleistung resultiert. Innerhalb der 7-Tage-Frist benötigen Sie zur Freigabe keinen Gerichtsbeschluss!

 

Quelle: Google ist geil.

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Sieh dir die anderen Beiträge von eichbaum an, dann weißt du dass er ein Stänkerer ist.

Vielleicht hat ihn als Kind keiner geknuddelt...

 

Wahrscheinlich nen Zweitaccount oder sowas !!! :o

Egal...noch einer auf ignore gesetzt...sind die 2 anderen nicht so alleine ! Hehe...

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zum thema pfändung und sozialleistugnen

 

Für den Charakter einer Sozialleistung wäre die Form (ob Zuschuss, Teildarlehn oder gar Volldarlehn - selbst verzinsliches Darlehn) nicht maßgebend, sondern der Zweck der Vergabe.

 

BAföG sind Sozialleistung und nach der Einordnungsvorschrift in §64 Nummer 1 SGB I (erstes Buch Sozialgesetzbuch) dem SGB zugeordnet.

 

Wichitg ist folgendes.

 

 

Pfändungsschutz bei laufender Kontopfändung

Hauptartikel: Kontopfändung

Bei der laufenden Pfändung des Bankkontos eines Sozialleistungsempfängers kann für das Kontoguthaben in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO Pfändungsschutz hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags gewährt werden.[22][23][24] Die BGH-Entscheidung ermöglicht den Empfängern von Sozialleistungen am heute üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, ohne jeden Monat erneut beim Vollstreckungsgericht die Pfändungsfreistellung beantragen zu müssen. Es reicht jetzt die erstmonatliche Beantragung der Pfändungsfreistellung (sogenannte Erinnerung).[25]

 

22# ↑ BGH, Pressemitteilung Nr. 18/07 vom 6. Februar 2007: Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungsempfänger

23# ↑ BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 VII ZB 56/06 (PDF-Datei; ca. 86 kB

24# ↑ Verlag Dr. Otto-Schmidt: Der in § 850 k ZPO für Arbeitseinkommen geregelte Pfändungsschutz gilt auch für Arbeitslosengeld II

25# ↑ Wörtliches Zitat: Herbert Masslau: Alg II BGH verbessert Pfändungsschutz, 7. Februar 2007

 

aber das andere ist wie kann es zur konto pfändung kommen? der punkt daran ist das man scheinbar mahnungen einfach ignoriert und es auflaufen lässt, man hätte geich dem gläubiger mitteilen können das man sozialleistungen bezieht, und daraus nur 10 euro zaheln kann damit geben die sich dann wirklich zufrieden.

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Naja... ich verstehe seinen Einwurf und stütze ihn sogar, da ich ihn sehr passend finde. :)

 

 

ich glaube eher , das ist ne Anspielung an den Bewerbungsthread von Boog... und dann ist der Kommentar sehr wohl passend ! :D :D

 

Na unter der Prämisse ist es sogar auch noch ziemlich witzig....:)

Dran denken musste ich auch, aber letztlich sind ja Chancen auch da, damit man sie nutzen darf, oder ? :o

 

Boaar fett, wie erinnerungskräftig wir sind... :)

Naja..allerdings sollten wa das nicht durcheinander hauen.

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Boa eh, ich hätte dem sicher nicht geholfen ...

 

Mich wundert es eh das der Herr von der Oberschicht auf Bafög angewiesen ist und was mit Pfändung am Hut hat - aber da sieht man mal wieder wie sich manchen durch die vermeidliche Anonymität des www aufspielen ... (auf den anderen Tread bezogen) starwars-lol.gif

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Ü 40 hast irgend wie recht hätte ich mal geschaut was er so für themen gesartet hatt hätte ich garnicht erst geantwortet :)

 

neine also ich denke das der heer hier einfach nciht aus seinen bisherigenleben gelernt hat, vll lernt er jetzt raus und man hätte ihn einach mal auf ofene messer zulaufen lassen sollen.

 

der witz ist er denkt das Shufa die einzigste instanz ist die seine daten hat aber da wird er über kurz oder lang irgend wann merken das er garnix mehr bekommt nciht mal mehr ne wohnung. und das ist das wo ich sage aufwachen und Denken.

 

@boog ich an deiner stelle würde mal anfangen nachzudenken und entsprechent zu handeln wenn ich mir so deine beiträge durch lese da verschlägt es mri die sprache, ich weiss zwar net wie alt du bist aber du kommst mir vor wie nen 21 jähriger der von nix nen plan hat nicht mal vom leben selber immer auf andere angeweissen zu sein und selber nichts auf die reihe bekommen.

 

es gibt soviele instanzen die deine daten gesichert haben zum einen ist es die schufa zum anderen gibts unzählige scoring unternehmen. und du wirst dein lebtag nciht froh weil aus dem scoring wirste niemals raus kommen nicht mal durch eine erfolgreiche privat insolvenz den die wird von den scoring betreibern auch auf gezeichnet.

 

es gibt soviele Wirtschaftsauskunftei das glaubste nicht aleine dein schuldenregister bei deinem zuständigen amtsgerischt erzählt viel und man wird es nie wirklich los.

 

lass dich von einem belehren der das alles schon hinter sich hat.

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