Jump to content

Fristlose Kündigung des Ausbildungsvehältnisses


Berserker06

Empfohlene Beiträge

Ich hoffe, hier kann mir einer helfen oder ein paar Tipps geben.

 

Folgendes: Der Bruder meiner Freundin ist Koch-Azubi im 2. LJ. Nun ist er seit 5 Wochen krank geschrieben, aber nicht wegen ein und derselben Krankheit.

Er hat jedes Mal seine Arbeitsstelle angerufen und mitgeteilt, was er hat und wie lange er krank geschrieben ist. Den Krankenschein hat er auch jedes Mal mit abgegeben, bzw. nem Arbeitskollegen mitgegeben

Leider hat der Arbeitskollege den letzten Krankenschein verschlampt, was wir aber erst an diesem Montag erfahren haben. Mein "Schwager" hat aber vorher beim Arbeitgeber angerufen und Bescheid gegeben, dass er krank ist.

Den fehlenden Krankenschein hat ich mein Schwager als Zweitschrift noch einmal vom Arzt geben lassen und hat diesen gleich zum Arbeitgeber geschickt

Heute kam nun die fristlose Kündigung in Haus geflatter, mit der Begründung, dass er unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt war, da er keinen Krankenschein abgegeben hat.

 

Ich hab nun absolut keine Ahnug, ob das alles so rechtens ist, schließlich hat er ja dort angerufen und hat gesagt, dass er krank geschrieben ist.

In dem Laden geht's drunter und drüber und ich glaub, dass die nur nen Grund gesucht haben, ihn rauszuschmeissen.

 

Wie soll er bzw. sollen sich meine Schwiegereltern verhalten? Rechtsschutzversicherung besteht nicht!

 

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einfach mal ein paar Infos bei der Gewerkschaft einfordern (müßte NGG sein)

die sind eigentlich immer hilfsbereit.

Auf jedenfall ne Kündigungs Schutzklage beim Arbeitsgericht einreichen

(für Auszubildende besteht ein besonderer Kündigungsschutz)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sicher bin ich mir nicht, aber ich denke da hätte vorher eine schriftliche mahnung kommen müssen.

 

gut zu wissen ist allerdings, das solange er krank geschrieben ist, er auch weiterhin auch über die kündigung hinaus lohn erhalten kann. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG). jedoch max. 6 wochen.

 

naja, gewerkschaft ist immer eine gute anlaufstelle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab meiner Schwiegermutter gleih mal dieTelefonnummer der NGG durchgegeben.

Naja, mit der Lohnfortzahlung ist das ja auch nur noch ne Woche. Er hat ja auch noch keine Abmahnung bekommen.

Mal sehen, was da bei der Gewerkschaft rauskommt, aber auf jeden Fall schon mal danke für die Antworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Ausbildung hat man einen ziemlich sicheren Kündigungsschutz.

Ein Ausbildungsvertrag kann nur zusammen mit der zuständigen Kammer und dem Auszubildenden (muss einverstanden sein) gekündigt werden!

Eine Fristlose Kündigung ohne gegenseitiges Einverständnis kann nur in extremen Fällen (bewiesener Diebstahl etc.) ausgestellt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In diesem Fall muss es länger als max. 6Wochen Geld geben ... Diese 6Wochen gelten nämlichh nur für "eine" Krankheit ... Heißt wenn du wegen verschiedener KRankheiten in folge Krankgeschrieben bist muss der AG den Lohn länger als 6 Wochen fortzahln

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Ausbildung hat man einen ziemlich sicheren Kündigungsschutz.

Eben, denk ich doch auch. So einfach kann man einen Azubi nicht kündigen.

 

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muß der Auszubildende in der Regel wiederholt abgemahnt werden. Nur bei schweren Vertrauensverstößen (z.B. bei Unterschlagung eines größeren Geldbetrages) kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

 

D.h. wenn es so war, wie du geschildert hast, hätte er erst eine Abmahnung bekommen müssen.

 

Je länger das Ausbildungsverhältnis besteht, um so strengere Anforderungen stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen des wichtigen Grundes. Je näher der Auszubildende an der Gesellenprüfung ist, desto unkündbarer wird er.

 

Schau mal HIER nach, stehen einige interessante Dinge ...

 

HIER steht auch noch was über einen Lehrlingsschiedausschuß ... dieser sollte vor der Handwerkskammer kontaktiert werden.

 

Einfacher wäre es, er wäre in einer Gewerkschaft ... die sagen dir, was Sache ist und was zu tun ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einer fristlosen KÜ muss mindestens eine Abmahnung vorher gehen.

 

Außer es liegt eine schwere Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten vor. (Diebstahl, Gewalt).

 

Nach deiner Schilderung müsste eine Abmahnung vorher gehen.

 

Wie viele AN sind denn in dem Betrieb beschäftigt ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

^_^ Hallo Zusammen

 

ich bin Hauptberuflicher Ausbilder und denke ich kann Dir ein Paar Tips geben.

 

Also mit Sicherheit ist dies kein normales Geschäftsgebaren wenn das alles so Korrekt ist

wie Du es beschreibst.

 

1. Eine zu Spät abgelieferte AU ist kein Grund für eine Fristlose Kündigung!!!

Hier ist in der Regel wenn man es Streng nimmt eine Abmahnung das richtige Mittel und im Normalfall auch nur

wenn so etwas in der Vergangenheit schon einmal vorgekommen ist.

 

2. Einer Kündigung müssen in der Ausbildung Abmahnungen vorausgegangen sein.

dies muß der Arbeitgeber auch Dokumentieren.

Ansonsten wird dies vor keinem Gericht statthalten.

 

3. Für die Fristlose Kündigung muss ein schweres Vergehen vorliegen Gewalt, Diebstahl etc. oder wie schon gesagt Abmahnungen.

 

4. Was kannst Du Tun: wenn der Azubi in der Gewerkschaft organisiert ist ist in der Regel ein Rechtsschutz vorhanden einfach mal bei der Gewerkschaft das

problem schilder die Helfen dann weiter. hab hier kein platz mehr schreibe noch ei´ne Antwort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich nochmal

 

also wenn er in keiner Gewerkschaft organisiert ist,

bleibt nur noch die Möglichkeit einen Schlichter zu bestellen.

Info auch hierüber gibt die Gewerkschaft.

 

Als Letzte Möglichkeit bleibt das Arbeitsgericht hier muss jede Partei seine Kosten selbst tragen.

 

Ein kleiner Kritischer Satz am rande.

 

Wenn ein Azubi bei mir 5 Wochen am Stück und ständig wegen etwas anderem Krank wäre, würde ich auch hellhörig werden.

Ich würde versuchen mit dem Azubi die Gründe dafür zu finden ob nicht vielleicht im Betrieb was verkehrt läuft.

Ist die Zeit nur Krankgefeiert würde ich mich auch angepisst fühlen und er hätte ein Problem.

 

Als schlusssatz bleit eigentlich nur noch eines zusagen die beste möglichkeit wäre es das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Erst wenn hier absolut nicht zu machen ist, würde ich auf die genannten Alternativen umsteigen.

 

Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen und wünsche deinem Bekannten alles Gute.

 

Gruß

Mark

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das ist wirklich nicht die übliche vorgehensweise ;)

 

wie schonmehrmals gesagt MUSS eine abmahnung einer kündigung immer vorausgehen, sofern nicht schwerwiegende dinge vorgefallen sind. das wurde hier ja auch schon mehrmals erwähnt

 

eine andere sache ist jedoch wie es nach erfolgreichem einsatz von gewerkschaft oder unter umständen auch rechtsmitteln in dem betrieb weitergeht.... glaube da hat man dann keine freudemehr am job bzw. der ausbildung ^_^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@123

Das ist schön, dass hier auch Ausbilder unter uns sind.

Also, in einer Gewerkschaft ist er noch nicht- Schwiegermutter hat ihn jetzt dort angemeldet (naja, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist ;) )

Sie hat auch heute schon bei der Arbeitsstelle angerufen, mit der Bitte um ein klärendes Gespräch und zur weiteren Verfügungstellung der Arbeitskraft ihres Sohnes nach Beendigung der Krankheit.

 

Das Problem mit den Krankheiten ist ja folgendes:

Er ist Koch-Azubi und bekommt perversen Ausschlag an den Armen und Händen

1. Arzt: Hautarzt, macht verschiedene Tests und schreibt ihn krank

2. Arzt: anderer Arzt, weiß jetzt nicht weshalb

3. Arzt: Hausarzt wegen Verdachts auf Lungenentzündung

 

Bei seiner Arbeitsstelle können sie sich über ihn aber nicht wirklich beschweren, weil ich glaube nicht, dass jeder 17. jährige Azubi morgens zwischen 7-8 Uhr anfängt zu arbeiten und in der Nacht gegen 3 Uhr Feierabend hat. Zwischendurch mal 2 5min-Pausen. Und den nächsten Morgen gibt's nen Anschiss, warum denn die Augen so rot sind! ^_^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei seiner Arbeitsstelle können sie sich über ihn aber nicht wirklich beschweren, weil ich glaube nicht, dass jeder 17. jährige Azubi morgens zwischen 7-8 Uhr anfängt zu arbeiten und in der Nacht gegen 3 Uhr Feierabend hat. Zwischendurch mal 2 5min-Pausen. Und den nächsten Morgen gibt's nen Anschiss, warum denn die Augen so rot sind! ^_^

 

19 Stunden am Stück?! Hier wird ja das Jugendschutzgesetz mit Füßen getreten. Kein wunder das er da Krankfeiert!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls ein klärendes Gespräch nicht fruchten sollte,

kann Ich nur nochmal empfehlen eine Kündigungsschutzklage

beim Gericht ein zu reichen!

Die Kosten die jede Partei für sich tragen muß halten sich im

Rahmen (es wird auch nicht unbedingt ein Anwalt benötit).

Ausserdem ordnet das Arbeitsgericht von sich aus noch

ein Schlichtungstermin an, bevor es zu einer Verhandlung kommt

(da stellt sich meist schon raus auf welcher Seite der Fehler liegt)

 

hoffe alles wendet sich zum guten! ^_^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@fraglord

Was hat das denn mit den Anrufen der Mutter zu tun?

Sie hat nun mal gerade Urlaub und steht auch fest im Leben, daher denke ich mal, dass sich eine erwachsene, gestandene Frau anders artikulieren kann, als ein 17 Jähriger Heisssporn, der in seiner Ausbildung verheizt wird.

Ausserdem sieht sie das auch von einem neutraleren Standpunkt aus und kann somit auch sachlicher argumentieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls ein klärendes Gespräch nicht fruchten sollte,

kann Ich nur nochmal empfehlen eine Kündigungsschutzklage

beim Gericht ein zu reichen!

Die Kosten die jede Partei für sich tragen muß halten sich im

Rahmen (es wird auch nicht unbedingt ein Anwalt benötit).

Ausserdem ordnet das Arbeitsgericht von sich aus noch

ein Schlichtungstermin an, bevor es zu einer Verhandlung kommt

(da stellt sich meist schon raus auf welcher Seite der Fehler liegt)

 

 

 

So würde ich auch vorgehen. Anwalt ist bei der Eindeutigkeit des geschilderten Falles nicht notwendig.

Voraussetzungen für KüSchutzklage sind ja gegeben. Klage innerhalb 3 Wochen nach Zugang erheben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Berserker06

 

klar hat die mutter wohl mehr objektivität als der betroffene selbst.

aber mal ehrlich....ein ausschlag verhindert es nicht, dass der betroffene die krankmeldung selbst vorbeibringt oder selbst anruft um die situaton zu klären, oder?

 

Er hat doch im Betrieb angerufen, das Problem ist, dass sein Arbeitsort einige km vom Wohnort entfernt ist, und er sich nicht noch unbedigt Zugkosten, bei einem Lehrlingsgehalt von 250,- an die Backe nageln muss?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat doch im Betrieb angerufen, das Problem ist, dass sein Arbeitsort einige km vom Wohnort entfernt ist, und er sich nicht noch unbedigt Zugkosten, bei einem Lehrlingsgehalt von 250,- an die Backe nageln muss?!

 

ist alles geklärt, aber nur 250 tacken im monat????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...