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Zanox???


johngotti

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

habe heute in der Bild ein ganz interessanten Artikel gelesen wie man anscheinend

ganz leicht Geld verdienen kann..

Kennt das hier jemand?

###.zanox.de

Angeblich muß man sich nur registrieren und verdient dann am eiegenen Shop über klicks Geld...Habe mir die Seite mal angesehen und konnte keinen Haken finden auch nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.Habe ich was übersehen?

Was haltet Ihr davon?

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5. Vergütung

 

5.1 zanox richtet zur Abwicklung der Vergütungen Betreiberkonten und Partnerkonten ein und verwaltet diese. Guthaben auf Partnerkonten oder Betreiberkonten werden nicht verzinst.

 

5.2 Die Betreiber zahlen an zanox eine in ihrem Ermessen liegende erfolgsabhängige Vergütung, wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss (view, click, lead, sale) für die Betreiber gekommen ist.

 

5.3 Partner erhalten von zanox eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich an der erfolgsabhängigen Vergütung der Betreiber an zanox (§ 5 Abs. 2) orientiert. Die Höhe der jeweils erfolgsabhängigen Vergütung ist für die Partner jederzeit Online im zanox-affiliate abrufbar. Neben der erfolgsabhängigen Vergütung ist ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten für die Werbetätigkeiten des Partners ausgeschlossen. Der Partner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, d.h. das anstelle einer Rechnungslegung durch den Partner, monatlich eine Gutschrift von der zanox erstellt wird, sofern der Auszahlungsbetrag erreicht wurde.

5.4 Der Anspruch der Partner gegenüber zanox auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

- erfolgreicher Geschäftsabschluss für einen Betreiber (view, click, lead, sale) über die zur Verfügung gestellten Werbeflächen der Partner;

- der Geschäftsabschluss ist von zanox-affiliate protokolliert worden;

- er Endkunde nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen:

- es liegt kein Missbrauch vor und

- der Betreiber hat gegenüber zanox den Geschäftsabschluss bestätigt.

 

5.5.1 Alle bestätigten Einkünfte werden Ihnen nach Bestätigung durch den Betreiber gutgeschrieben und monatlich abgerechnet. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages bzw. des vom Teilnehmer selbst eingestellten Auszahlungsbetrages wird zum Beginn des Folgemonats ein Gutschriftsbeleg über den auszahlungsfähigen Betrag erstellt und der Teilnehmer wird hierüber auch im Monatsbericht (Kontoauszug per E-Mail) informiert. Auch über den Login-Bereich erfolgt eine Information über eine mögliche Auszahlung.

 

5.5.2 Teilnehmer mit Sitz (z.B. Wohn-/Firmensitz) in Deutschland müssen über ein Bankkonto in Deutschland verfügen, auf das die Vergütungen überwiesen werden und den Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von EUR 25,00 bzw. den vom Teilnehmer eingestellten Auszahlungsbetrag im abgerechneten Monat erreicht haben, damit der Gutschriftsbeleg erstellt wird. Nach Freigabe der Gutschrift erfolgt die Auszahlung monatlich entsprechend der Gebührenliste. Die Gebühren, die zanox ggf. im Falle der Auszahlung erhebt, ergeben sich aus der Gebührenliste.

 

5.5.3 Teilnehmer mit Sitz (z.B. Wohn-/Firmensitz) ausserhalb von Deutschland müssen über ein Bankkonto verfügen, auf das die Vergütungen überwiesen werden und den Länderspezifischer Mindestauszahlungsbetrag bzw. den vom Teilnehmer eingestellten Auszahlungsbetrag im abgerechneten Monat erreicht haben, damit der Gutschriftsbeleg erstellt wird. Nach Freigabe der Gutschrift erfolgt die Auszahlung monatlich entsprechend der Gebührenliste. Die Gebühren, die zanox ggf. im Falle der Auszahlung erhebt, ergeben sich aus der Gebührenliste.

 

5.5.4 Wenn ein auszahlungsfähiger Betrag vorhanden ist, den der Teilnehmer ausgezahlt bekommen möchte, muss dieser im Verwaltungsbereich die Gutschrift auf Richtigkeit (insbesondere Bankverbindung, Adresse und ggf. Steuerdaten) prüfen, soweit notwendig die Angaben korrigieren und bestätigen (= Gutschriftsfreigabe). Für die eigenen Unterlagen sollte der freigegebene Gutschriftsbeleg ausgedruckt werden. Rechtzeitig vom Teilnehmer freigegebene Gutschriften werden durch zanox monatlich ausgezahlt.

 

5.5.5 Auf Grund der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, kann zanox bei der Auszahlung nur rechtzeitig (vor der Auszahlung) freigegebene Gutschriften berücksichtigen. Soweit am Ende eines Monats der Auszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftsbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Partnerkonto. Guthaben auf Partnerkonten oder Betreiberkonten werden nicht verzinst.

kann man 45 Seiten fortsetzen.....

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wer ist noch so blond, blauäugig und glaubt, dass das grosse Geld ohne viel Geldeinsatz online zu machen ist?

tschuldigung, aber hast du schon mal "richtig" z.B. denkend, entwickelnd, handwerklich, als Verkäufer, als Kassierer, als Schrauber gearbeitet? Dann weisst du, was gezahlt wird. Alles andere ist Lüge. Wenn du nach 40 Jahren Arbeitszeit 4000 * 14 hast - freu dich - dann hast du es wirklich geschafft. Wenn das Haus vor deinem Tod abbezahlt ist - hast du es geschafft. Wenn du keine Schulden mehr mit 50 hast (ausser Haus) - hast du es geschafft.

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Mein lieber Cambrills,

ich weiß genau wovon ich rede!Ich arbeite als Verkäufer auf Provisionbasis und weiß ganz genau wie schwer es ist an jeden cent zu kommen.Ich gebe Dir völlig recht mit dem was Du schreibst aber bitte stell mich nicht als Faultier oder so etwas hin denn ich arbeite tagtäglich für mein Geld und das auch nicht wenig.Meine

Wochenarbeitszeit beträgt im Durchsnitt 60 Stunden und das als Angestellter!

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woher soll ich das wissen, was du machst? Der thread fängt mit zanox an. Ich lese nach im Internet, in den AGBs, in den Verträgen von zanox und gebe ein Statement ab. Du fragst, ich antworte. Was hat das mit deinem bisherigen Job zu tun? Meine Glaskugel ist durch zuviele Fragen hier im Board blind geworden - also hatte ich leider keine Möglichkeit, persönlich auf dich einzugehen.

Ja und - was sind 60 Stunden? Wenn man hinter der Firma steht, ist man auch 12 Stunden und mehr vor Ort....plus Reisezeit irgendwohin.

Deinen letzten Post hättest du an den Anfang setzen sollen!

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