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was tun wenn händler nicht liefert?


hans_rossbach

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Hi, ich habe im Juli an eine Firma ca. 2000 überwiesen, für Glaskamine.Die Lieferzeit sollte 6-8 Wochen dauern, aber er hatte immer wieder neue ausreden und es verzögerte sich immer wieder.

Leider geht er nie ans telefon, sondern es kommt immer wieder der AB dran.

einmal habe ich ihn erwischt und da habe ich ihn dazu bekommen das er mir per mail diese zusage macht.

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

anbei Ihre geänderte Rechnung.

 

 

 

Ihr Liefertermin: 39 KW 2007. Der Tag der Bereitstellung wird Ihnen

gesondert angegeben.

 

 

 

Sollten wir innerhalb der 39.KW nicht liefern, wird Ihnen der

Rechnungsbetrag erstattet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Aber es kam wieder nichts, auch kein Geld, sondern etwas später diese mail (am 8.10.2007

 

Sehr geehrter Herr XXX,

ich war einige Tage im Krankenhaus, daher hat sich leider alles verzögert und auch die Nachrichten konnten nicht beantwortet werden. Meine Erkrankung ist nachweislich und war nicht absehbar!

Die Lieferung wird Ende kommender Woche erwarte und sofort an Sie ausgeliefert.

Unsere Standartlieferzeit beträgt 6- 8 Wochen, was auch unseren AGB zu entnehmen ist. Ein Rücktritt bei Artikeln, die wir im Ausland für Endkunden herstellen lassen ist nicht möglich.

Ich entschuldige mich für die verlängerte Lieferzeit und hoffe das wir eine vernünftige Lösung finden. Wie waere es mit einen Gratiskamin?

 

Mit freundlichen Gruessen/Kind regards

 

 

es kam wieder nichts, was kann ich jetzt genau gegen Ihn tun, ich bin auch gewerbetreibender, lieber gesagt ich hatte mal mein Glück versucht, aber wie man sieht, ist es nicht gut gelaufen.

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das sind seine AGB´s, ich weiss das er aber schon von den Kaminen welche erhalen hat, denn er wirdbt auf seiner HP damit das sie jetzt in einem bestimtten Baumarkt erhältlich sind.

 

Ich habe Ihn immer wieder fristen zum liefrn und zurück zahlen gesetzt, aber er hat nichtmal darauf geantwortet.

 

 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der Firma PLUS100LTD

Stand Oktober 2006

1.

Anwendungsbereich

1.1

Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.

1.2

Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

1.3

Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2.

Vertragsabschluss Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

3.

Preise, Preislisten

3.1

Unsere Preise gelten wie dem jeweiligen Angebot erläutert. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

3.2

Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als drei Monate ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.

4.

Zahlung

4.1

Unsere Rechnungen sind zahlbar laut Angebot.

4.2

Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 7,95% p.a. und/oder gemäß § 288 BGB zu.

4.3

Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein

Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.

Lieferung

5.1

Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.

5.2

Bei Belieferung sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

5.3

Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.

5.4

Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

5.5

Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5.6

Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt, so unsere Lieferbedingungen aus dem Angebot eine Lieferung CIF/ FOB oder frei Haus vorsehen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.

6.

Lieferfrist

Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, höhere Gewalt wie Sturm, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.

Eigentumsvorbehalt

7.1

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

7.2

Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns

jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

7.3

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

7.4

Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.

7.5

Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7.6

Wechsel als Zahlungsmittel nehmen wir grundsätzlich nicht entgegegen.

8.

Beanstandungen Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert angezeigt werden.

9.

Gewährleistung Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.

10.

Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

10.1

Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer nur

bei Vorsatz

bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten

bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,

bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit noch Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

10.2

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11.

Beschaffenheitsmerkmale

Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1

Erfüllungsort ist Köln.

13.2

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Köln. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

13.3

Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.

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AGB s sind Zweitrangig und können nie über dem Gesetz stehen ..

setzt ihm per Einschreiben eine angemessene Frist zur Lieferung ( erst dann ist er in Verzug ! ), 2 bis 3 wochen genügen und kündige bei Nichterfüllung den Rücktritt vom Kauf an . Wenn nix passiert ,ab zum Anwalt ..Kohle zurück holen .

G-force verdient auch mal gerne eine Mark zur Not ;)

 

 

ups ..Gandal mal wieder scheller .. lol der hat aber auch nee Tastatur als Bauch ..

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Kann mich den Vorrednern nur anschliessen. Einschreiben mit Rückschein in dem du eine letzte Frist setzt um den Artikel zu liefern bzw. das Geld zu erstatten (ich denke mal 2 Wo. sind noch OK.), ansonsten wirst du einen Anwalt einschalten.

Wenn dann immer noch nichts kommt direkt zum Anwalt und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

Ich denke mal als Gewerbetreibender wirst du (hoffentlich) schon einen guten Anwalt kennen. Eventuell kann dir die IHK oder eine Innung auch noch weiterhelfen.

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