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Problem mit einem Käufer bei ebay


tf23

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das stand drinne was ebay mir geschickt hat:

 

Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: HP 530 Notebook (Artikelnummer 260157412447)

Zahlungsmethode: Überweisung

Zahlungsdatum: 10. Sep. 2007

Weitere Informationen: Lt. Angebot keine Gebrauchsspuren und 100% einwandfrei.

 

so stand es drinne!!!

Der scheint ebay ja nicht mal geschrieben zu haben was nicht stimmt. Ich würde auf solche Leute gar nicht weiter reagieren. Der scheint es von Anfang an darauf angelegt zu haben.

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Naja diese Erhebliche Abweichung hat er ja bei ebay ausgewählt. Normalerweise schreibt man dann unter "Weitere Informationen" was nicht stimmt, da schreibt aber aber nur das der Artikel als 100% okay und ohne Gebrauchspuren verkauft wurde. jetzt könnte man sich vielleicht denken das der Artikel entweder Gebrauchsspuren aufweist oder defekt ist.

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Weißt Du was ?

Nimm es zurück und biete es hier nochmal im Board an. Da gibt es bestimmt genug Leute, die sich für 400,- nen Ast freuen und nicht so ein Theater wie der Kerl machen.

 

Teile ihm mit, dass Du sowohl Versandkosten und Verpackungskosten von pauschal 20,- €, sowie eine Gebrauchsgebühr von 5,- € pro Tag für die Zeit in der er es hatte vom Kaufpreis abziehst, jeden von Dir nicht dokumentierten Kratzer oder Fehler auf seine unsachgemäße Handhabung zurückführst und ihm das auch in Rechnung stellen wirst. Es ist Dein Wertverlust, denn Du hättest das Gerät in dieser Zeit mehrmals ohne Wertverlust verkaufen können. Dokumentiere es so, dass Du im Zweifelsfall immer so argumentieren kannst, dass der Käufer nie vor hatte das Notebook zu dem Preis zu kaufen, es sich also nur um einen "Lauschöpper" handelt, der sich auf Kosten anderer bereichern will indem er versucht mit unlauteren Mitteln im Nachhinein den Preis zu senken oder aus nichtigen Gründen sein Geld wiederhaben will.

Das alles darfst/sollst Du ihm auch durchsickern lassen. Wenn nötig auch so direkt, dass selbst der letzte Depp es versteht.

 

Ich denke wenn Du ihm anschließend (natürlich beleghaft) so irgendwas um die 300,- € anbietest mit dem Hinweis, dass sich die Summe nochmals verringern kann falls er es nicht mit Samthandschuhen angefasst hat, wird er es sich überlegen und darüber nachdenken mit wem er sich letztlich anlegt.

 

Man braucht vor niemandem Angst haben und sich einschüchtern lassen....vorausgesetzt man ist im Recht ! ;)

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Erhebliche Mängel wären:

 

- kein Display verbaut

- keine Tastatur vorhanden

- Laufwerk ist nicht eingebaut

- keine HDD vorhanden

 

Mängel allgemein wären:

 

- Kratzer auf dem Display

- Laufwerk macht komische Geräusche

- Tastatur lässt sich nur durch Draufhämmern betätigen

usw. usw

 

+++

Also da muss schon etwas konkreteres her. Sonst könnte ja jeder Trottel behaupten: ERHEBLICHE MÄNGEL und basta.

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Nimm es zurück und biete es hier nochmal im Board an. Da gibt es bestimmt genug Leute, die sich für 400,- nen Ast freuen und nicht so ein Theater wie der Kerl machen.

 

nene ich nehm den nix mehr zurück und wenn der dann geschrottet ist dan hab ich den salat...weil er ist der meinung das ich die tatstaur ausgebaut habe und nu funktioniert diese nicht mehr... aber diese funktionert ja bis einschlieslich versand!

oder waren es die heinzelmännchen :D

 

 

 

 

- kein Display verbaut

- keine Tastatur vorhanden

- Laufwerk ist nicht eingebaut

- keine HDD vorhanden

 

Mängel allgemein wären:

 

- Kratzer auf dem Display

- Laufwerk macht komische Geräusche

- Tastatur lässt sich nur durch Draufhämmern betätigen

usw. usw

 

 

das ist ja der knackpunkt ...keines der mängel hat es gehabt .. das notebook war gerade mal knapp 2 monate alt.

 

wenn ich das gewusst hätte das es so eine **piep** wird hätt ich dies nicht verkauft... und den erlös sollte meinen kindern zugute kommen ... ;)

 

 

mal angenommen der hat das paket bekommen und es liegt dan nein defekt daran vor , 1. mal das paket war versichert, 2. mal hat das gerät noch gut 1,75 jahre lang garantie. ABER da er mir am telefon gesagt oder hat sich selbst in die pfanne gehauen das er den deckel unten offen hatte , weiss ich nicht wie das dann mit der ganarantie ausgeht. JA ich hatte auch geschrieben das mir eine schraube rausgegangen ist , ich habe sie wieder reingedreht und er ist der meinung (weil ich die schreube reingedreht habe und da ein wenig farebe weg ist) das ich die tatstatur ausgebaut habe was nicht war ist.

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Ist das ein fertig konfektioniertes Notebook gewesen? Eventuell hat er das gleiche bei dem die Tastatur defekt ist. Sowas hatte ich mal als ich nen Technisat Digital PS verkauft habe, da wollte der mir seinen defekten wieder schicken. Deswegen mein Tip: Immer den Kram an ner unaufälligen Stelle Markieren und Fotos davon machen z.B. unterm Akku oder so.

 

Oder aber er hat die Tastatur auf extern umgestellt, sofern sowas geht.

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nene ich nehm den nix mehr zurück und wenn der dann geschrottet ist dan hab ich den salat...weil er ist der meinung das ich die tatstaur ausgebaut habe und nu funktioniert diese nicht mehr... aber diese funktionert ja bis einschlieslich versand!

oder waren es die heinzelmännchen :D

Du sollst ja auch nicht vorher schon das Geld erstatten, sondern Dir erst das Notebook zurückschicken lassen.

 

Notfalls ziehst Du soviel vom Kaufpreis ab, dass der Kerl Dir danach noch Geld schuldet ! ;):D

 

Ne aber im Ernst: Ich verstehe Deine Bedenken. Wenn Du ihm das so allerdings klar machst, glaube ich gar nicht daran, dass er es noch zurückgeben will.

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komplett fix und fertig , anmachen los legen ....

 

 

Wenn Du ihm das so allerdings klar machst, glaube ich gar nicht daran, dass er es noch zurückgeben will.

 

lach habe ich mir auch schon gedacht...

 

 

fakt ist und was ihr mir jetzt so geschrieben habt. DAS ER MIR AUF DEUTSCH DEN BUCKEL RUNTER RUTSCHEN KANN. weil das notebook war ja i.o. zu 100%

 

 

ja ok es war ein fingertatscher drauf den ich nicht abgewischt hatte oder vergessen ...

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Du sollst ja auch nicht vorher schon das Geld erstatten, sondern Dir erst das Notebook zurückschicken lassen.

Darauf wird er sich bestimmt nicht einlassen...

 

Der hat Angst, dass das die Kohle und das Laptop dann beides flöten geht... ;)

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Gast kater_karlo75

Du hast in der Artikelbeschreibung geschrieben daß keine Gebrauchsspuren sind.

 

Jedoch schreibst du hier daß an der Schraube oder am Deckel leicht die schwarze Farbe abgegangen ist.

Dies wird der Käufer meinen.

Vielleicht hat er auch selbst was dran gemacht, die Tastatur geht etz nicht mehr und wills dir nun anhängen.

 

Zurück lehnen, warten und wenn ein Schreiben vom REA kommen sollte-einfach selbst nen Anwalt die Sache übergeben...

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Du sollst ja auch nicht vorher schon das Geld erstatten, sondern Dir erst das Notebook zurückschicken lassen.

Darauf wird er sich bestimmt nicht einlassen...

 

Der hat Angst, dass das die Kohle und das Laptop dann beides flöten ist... :D

Nun gut, allerdings hat der Käufer da keine Chance !

Beim Kauf heißt es Geld gegen Ware und umgekehrt bei Rücksendung eben Ware gegen Geld.

 

Oder würdest Du als Händler immer fleißig Geld erstatten bevor Du die Ware wieder bei Dir hast ? ;)

 

Ne ne...dem würde ich was erzählen.

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Du hast in der Artikelbeschreibung geschrieben daß keine Gebrauchsspuren sind.

 

Jedoch schreibst du hier daß an der Schraube oder am Deckel leicht die schwarze Farbe abgegangen ist.

Dies wird der Käufer meinen.

Vielleicht hat er auch selbst was dran gemacht, die Tastatur geht etz nicht mehr und wills dir nun anhängen.

 

Zurück lehnen, warten und wenn ein Schreiben vom REA kommen sollte-einfach selbst nen Anwalt die Sache übergeben...

Was erwarten die Leute denn bei Ebay ? Das ich einen gebrauchten Artikel noch vergolden lasse bevor ich ihn verkaufe und dann auch noch nen 20er draufklebe bevor ich ihn verschicke, nachdem ich dem Käufer freiwillig 50% Rabatt auf den Auktionspreis gegeben habe. :D;):D

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Jedoch schreibst du hier daß an der Schraube oder am Deckel leicht die schwarze Farbe abgegangen ist.

Dies wird der Käufer meinen.

Vielleicht hat er auch selbst was dran gemacht, die Tastatur geht etz nicht mehr und wills dir nun anhängen.

 

nich einmal 1 mm farbe abgeplatzt... ich hatte sie nur wieder reingedreht und die schraube ist eben mit der unterplatte. wenn man das notebook verrückt kann doch das selbe bei rauskommen... er stellt es hin das ich das notebook komplett zerlegt hatte. und das ich die tastatur rausgebaut habe.

 

naja fakt ist das notebook war im tadelosen zustand (ausser den 1mm farbabplatzer an der schraube)

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NAja, so ganz abwägig ist die geschichte des Verkäufers nicht, wenn die schraube von allein abfällt, dann hält sie nicht so gut, und wenn ein depp von der post das teil in die ecke knallt, kann sicherlich was putt gehen,je nach verpackung, notfalls kannst du dich mit dem Verkäufer auf transportschaden einigen, da ein normalpacket bis 500 versichert ist, er kann dann mit der post ,3mon um sein geld kämpfen und du hast deine ruhe, aber wenn du was eingestehst wird dir jeder anwalt nen strick draus drehen.

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NAja, so ganz abwägig ist die geschichte des Verkäufers nicht, wenn die schraube von allein abfällt, dann hält sie nicht so gut, und wenn ein depp von der post das teil in die ecke knallt, kann sicherlich was putt gehen,je nach verpackung, notfalls kannst du dich mit dem Verkäufer auf transportschaden einigen, da ein normalpacket bis 500€ versichert ist, er kann dann mit der post ,3mon um sein geld kämpfen und du hast deine ruhe, aber wenn du was eingestehst wird dir jeder anwalt nen strick draus drehen.

 

 

die schraube ist ja fest. also nicht überdreht oder ähnliches

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1mm lack an der Schraube ab, nicht mal am Gehäuse, und das auch noch auf dem Unterboden, der sucht doch nur Gründe um das Ding zurückzugeben.

Eventuell !

Es kann aber auch sein, dass er das Book eingeschaltet hat und die Tastatur nicht funktionierte. Danach drehst und wendest Du es und da fällt dann ein Lackschaden schon auf.

 

Andererseits wird es höchstwahrscheinlich aber so sein wie Du sagst.

 

 

Man muss halt wirklich aufpassen was man so sagt und schreibt.

Ich hätte, sofern ich mir sicher bin, dass ich einwandtfreie Ware verschickt habe den Lackplatzer an der Schraube gar nicht erwähnt. Und schon ist die Situation komplett umgekehrt....nicht wahr ?

 

Wenn ich einem ans Bein pinkeln will, dann bin ich eine Schwein ! (das gehört sich nicht)

Wenn mir aber einer ans Bein pinkeln will, dann bin ich eine Sau ! (das gehört sich nämlich erst recht nicht)

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Wo wir schon bei Vermutungen sind, hier mal eine neue These:

 

Der hat das Lapi gekauft, irgendein Kumpel vom Käufer steckt ihm, dass das Lapi höchstens 300 Euronen Wert sei. Und nun legt er los. Wer so losprescht, führt nichts Gutes im Schilde und will von einem anderen Problem ablenken.

Der persönliche Kontakt per telefon belegt es!

 

Nimm es, wie bereits vorgeschlagen zurück (mit den erwähnten Optionen), und mach dir keinen STRESS!

 

Ist dein Kreislauf und deine Gesundheit.

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Also hier ist ja fast alles gesagt worden. Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen. Der Käufer kann Dir jetzt nur dann was, wenn der Ist-Zustand des Laptop von dem Soll-Zustand abweicht. Nach Deinen Angaben war das Laptop top. Einziger Punkt ist der abgeplatzte Lack an der Schraube. Da es sich um ein gebrauchtes Laptop handelt, dürfte eine solche äußerst geringfügige Abnutzung nichts ausmachen.

 

Wenn der Verkäufer behauptet, Du hättest werweisswie an dem Ding rumgeschraubt, muss er diese Behauptung beweisen. Das wird ihm nicht möglich sein, weil nicht auszuschließen ist, dass er selbst dran rumgebastelt hat.

 

Ein Hinweis noch wegen des angesprochenen Versandrisikos: bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt sich die Kaufsache in dem zugesicherten Zustand befunden haben muss, (sogenannter Gefahrübergang) spielt durchaus eine Rolle, was man bei seiner Auktion bzgl. des Versandes angibt. Auf der sicheren Seite dürfte man sein, wenn man schreibt, der Artikel werde auf Wunsch des Käufers in seinem Namen zugesandt. Dann ist nämlich klar, dass es sich um eine Holschuld handelt, bei der der Käufer seine Pflicht erfüllt hat, wenn er den Kaufgegenstand zur Post gebracht hat. Geht die Sendung dann verloren oder wird beschädigt, fällt das in den Risikobereich des Käufers.

 

Meine Empfehlung lautet nach all dem auch: abwarten. Soll er einen Anwalt beauftragen. Deine Situation bietet keinen Anlass, auf irgendeine seiner Forderungen einzugehen.

 

univex

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Gehen wir mal davon aus, dass Deine Angaben stimmen, dann hast Du auch nichts zu befürchten! Auf Deinen Gewährleistungsausschluss hast Du hingewiesen.

Also was bleibt? Entweder ein Transportschaden, oder tatsächlich Manipulation durch den Käufer!

 

Ich würde das Teil nicht zurück nehmen, den Ball flach halten und mich nicht mehr am Telefon mit dem Käufer unterhalten, sondern nur schriftlich über Ebay per "Unstimmigkeiten online klären". So gibt es eine lückenlos dokumentierte Konversation sowie einen unparteiischen Zeugen (Ebay).

 

Also ruhig bleiben!

 

Ich persönlich habe über 400 Käufe und Verkäufe bei Ebay getätigt und wurde auch hin und wieder mit grundlos unzufriedenen Käufern konfrontiert.

 

Du bist nicht der erste Verkäufer der mit "pockethorse" Probleme hatte Klick

 

 

Aber noch eine Frage:

 

Wenn, das Teil erst 2 Monate alt ist und die Rechnung auch vorhanden ist, dann kann doch der Käufer ohne weiteres die Garantie beim Hersteller einfordern! Habt ihr mal darüber gesprochen?

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