Gordonyde Geschrieben 19. September 2007 Melden Share Geschrieben 19. September 2007 Hey Leute Mal ne spezielle Frage, ich hoffe nicht zu speziell aber ich bin mir sicher, dass irgenjemand Rat weiß oder einen guten Tip hat wenn etwas möglich ist. Vor ca. 3 Jahren hat meine bessere Hälfte ein Haus gekauft. Ohne Eigenheimzulage, lediglich über KFW-Darlehn, Eigenkapital und den Rest über die Bank + Muskelhypthek. Gibt es im Nachhinein eine Möglichkeit an der Finanzierung etwas nachzubessern da wir im Januar Nachwuchs erwarten? Wäre das Kind damals schon da gewesen, hätten wir sicher etwas dazubekommen. Hat jemand Erfahrungswerte gemacht? Vielen Dank an die Helden des Alltges Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 19. September 2007 Melden Share Geschrieben 19. September 2007 NAch 3 Jahren kannst Du nichts mehr reinholen. Eigenheimzulage kannst Du innerhalb des 1. Jahres beantragen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
frabel Geschrieben 19. September 2007 Melden Share Geschrieben 19. September 2007 Hallo Gordonyde, erstmal Glückwunsch zum bevorstehenden Nachwuchs. Zum Thema: Die Aussage von Ba.sta ist falsch. Die Eigenheimzulage (Dauer 8 Jahre) kann m.W. bis zum 4. Jahr nach Bezug beantragt werden. Guck mal hier. Wenn ihr also ab 2004 selbst in der Immobilie wohnt (wo es die Eigenheimzulage ja noch gab) und ihr nicht über der Einkommensgrenze liegt, ist da evtl. - sogar rückwirkend - noch was zu machen. Wenn ihr nicht verheiratet seid, muss - glaube ich - jeder einen gesonderten Antrag einreichen. Die Info ist natürlich ohne Gewähr, da ich nicht genau weiss, wie im Moment die genaue Gesetzeslage ist. Ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Wenn ihr die Eigenheimzulage rückwirkend ab 2004 bewilligt bekommt, sollte es ab 2008 für die restlichen 4 Jahre auch mit der Kinderzulage klappen. Ich denke mal, ein Anruf oder Besuch beim Finanzamt könnte für euch evtl. echt lohnenswert sein. Gruss frabel Nachtrag: Das Ganze ist natürlich nur interessant, wenn die Eigenheimzulage früher für eine andere Immobilie nicht schon "verbraucht" wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 19. September 2007 Melden Share Geschrieben 19. September 2007 Hubs, Sorry da habe ich wohl was durch einander bekommen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. September 2007 Melden Share Geschrieben 19. September 2007 wenn ihr eigenheimzulage beantragt habt (nicht mit der kinderzulage verwechseln) und die auch bekommt, könnt ihr innerhalb der 8 jahre für jedes kind neu die kinderzulage beantragen und bekommt sie auch. nur halt über den gesamten förderzeitraum. der verlängert sich auch nicht für das "einzelne" kind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gordonyde Geschrieben 19. September 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. September 2007 Ist ja der Hammer... ich glaube wir sollten uns echt mal mit dem Finanzamt und der Bank in Verbindung setzen. Wir haben damals keine EHZulage beantragt, weil meine bessere hälfte über 70.000 in 2 Jahren verdient. Mit Anrechnung eines Kindes (30.000 pro Jahr) würden wir locker drunter fallen. Man bin ich gespannt... Nochmals vielen Dank an die Helden des Alltages Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 20. September 2007 Melden Share Geschrieben 20. September 2007 Wenn du keine beantragt hattest, hast du jetzt Pech. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 20. September 2007 Melden Share Geschrieben 20. September 2007 Wenn du keine beantragt hattest, hast du jetzt Pech. Du hast die ganzen Antworten gelesen oder? Man kann die EHZ innerhalb von 4 Jahren beantragen.....! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.