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Kündigung in der Probezeit


FliX80

Empfohlene Beiträge

Moinsen,

 

eine Frage an die Rechtsexperten und Betriebsrätler hier..

Welche Mittel gibt es gegen die Kündigung in der Probezeit?

 

Der Fall ist folgender:

Weil dem Chef die Nase nicht gepasst hat, wurde jemand gekündigt, der noch in der Probezeit war.

Betriebsrat hat nicht widersprochen, bzw. gar keine Stellung dazu abgegeben.

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Bin Betriebsrat und kann daher kurz und knapp sagen: Keine!

 

So traurig das ist, aber in der Probezeit kann von beiden Seiten jederzeit das Arbeitsverhältnis gekündigt werden (i.A. mit einer Frist von 2 Wochen).

 

Nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift für Arbeitnehmer der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz erst nach einer 6-monatigen Wartezeit. Das bedeutet: Nur wenn das Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat, genießt der Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz.

 

Der BR kann also da gar nichts machen. Alles rechtens.

 

Edit: Daher hat auch eine Kündigungsschutzklage null Aussicht auf Erfolg. Das Gericht wird aufgrund der Eindeutigkeit der Rechtslage den Fall wahrscheinlich gar nicht erst annehmen, es sei denn, es kam bei der Kündigung zu einem Formfehler, z.B. Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.

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So ist es wohl auch gewesen, dass es etwas persönliches war.

 

Jedoch kann doch ein subjektiver Grund kein Kündigungsgrund sein?

 

Zumal als Grund Inkompetenz vorgeschoben wurde, die offensichtlich nicht vorhanden war, bzw. keinerlei Ermahnung im Vorfeld erfolgt sind.

 

Im Gegenteil, so, wie es war, wurde der Mitarbeiter von uns allen geschätzt, wir fanden ihn nett, er hat super ins Kollegium gepasst. War immer motiviert, nie unpünktlich, hat auch mal länger gemacht oder mal früher angefangen. Hatte immer voll Bock auf die Arbeit und ihm hats super Spaß gemacht. Der ist hier richtig aufgegangen.

 

Wie gesagt, eine Art Ermahnung oder Coaching ist garnicht erfolgt, sondern alles lief wohl hinter vorgehaltener Hand und der Kollege viel heute aus allen Wolken, als er zur Arbeit kam und die Kündigung erhalten hat. Keine Sau hat davon was gewusst.

 

Er meinte, ihm wäre das mehrfach gesagt worden, dass er dies oder das anders machen soll. Das stimmt aber definitiv nicht, da gibt es Zeugen für.

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Moinsen,

 

eine Frage an die Rechtsexperten und Betriebsrätler hier..

Welche Mittel gibt es gegen die Kündigung in der Probezeit?

 

Der Fall ist folgender:

Weil dem Chef die Nase nicht gepasst hat, wurde jemand gekündigt, der noch in der Probezeit war.

Betriebsrat hat nicht widersprochen, bzw. gar keine Stellung dazu abgegeben.

Vielleicht hilft das Anti Diskriminierungsgestz...

 

Versuchen kann er es ja.

 

Den Job ist er zwar los, aber wenn die Kollegen, welche ihn schätzen für ihn sprechen, hat er vielleicht Erfolg.

 

Und für den Chef wird es unter Umständen sehr peinlich.

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Da Ich auch ein wenig im BR involviert bin, kann Ich leider uach nicht anderes sagen als frabel.

Kündigung in der Probezeit benötigt keine Angabe von Gründen - das gilt zwar für beide Seiten, aber hilt deinem Kollegen leider nicht weiter. In der Probezeit ist man Freiwild, und wenn deinem Chef deine Nase nicht passt hast du keine Chance.

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Also ich als Hobby jurist...

 

Ganz einfach... in der Probezeit ist von beiden Seiten eine fristlose kündigung möglich Ohne Angabe von Gründen möglich...

 

Such dir also was anderes... du hast keine möglichkeit...

Ausserdem was soll das für ein Arbeitsverhältnis werden, wenn man schon in der Probezeit gegen den Arbeitgeber klagt...

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Vielleicht hilft das Anti Diskriminierungsgestz...

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz = AGG = Antidiskriminierungsgesetz

 

§ 1 Ziel des Gesetzes

 

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

 

 

ja, wenn er ein farbiger homosexueller jude ist, könnte es weiterhelfen.

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Okay, ist echt schade, dass man da nix machen kann.

Ist echt ein super Kollege.

Einer Kollegin sind sogar die Tränen deswegen gekommen, als sie das gehört hat.

Wie gesagt, er war halt echt nen super Kollege. Vielleicht hat das dem Chef nicht geschmeckt, ich weiß es nicht..

Nur, dass unser Chef halt wirklich ein Arsch ist, sorry... Der Mann ist eine totale Fehlbesetzung. Was der schon alles durchdrücken wollte, wo der BR dann gleich einen Riegel vorgeschoben hat... Im Grunde gehört der entlassen. Wer weiß.. Man munkelte, dass er wohl auch bald gehen darf, bzw er "weggelobt" wird.

 

Na gut, ich danke euch für die Ratschläge. :-)

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Hallo flix80,

 

tut mir leid für deinen Kollegen, aber wir critec schon sagte: In der Probezeit ist man Freiwild, Kündigungsschutz gibt´s in dieser Zeit so gut wie keinen.

 

Für uns als Betriebsräte sind Kündigungen (nicht nur während der Probezeit, auch ordentliche) immer eine blöde Situation, weil man im Prinzip von der rechtlichen Seite (Betriebsverfassungsgesetz) wenig Handhabe hat dagegen vorzugehen.

Ich möchte das hier jetzt nicht weiter ausführen; würde viel zu lange werden.

 

Die Gedanken mancher Chefs sind leider unergründlich, nicht nur bei euch. Leider spielt der "Nasenfaktor" auch in der Arbeitswelt immer wieder eine Rolle.

Hoffe für deinen Kollegen, dass er schnell eine neue Stelle findet.

 

@Phelbes

Das Anti Diskriminierungsgestz hilft in diesem Fall nicht weiter. Da in der Probezeit jederzeit eine Kündigung ohne Begründung möglich ist, gibt es keinerlei Ansatzpunkte um eine Diskriminierung nachweisen zu können.

 

Gruss

frabel

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Hallo Cherek,

 

im BGB steht dazu folgendes drin:

 

§ 622 BGB Abs. 3 :

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

 

Das wird meistens so interpretiert, dass die Probezeit längstens auf 6 Monate vereinbart werden darf. FALSCH!

Der Satz sagt lediglich, dass längstens für die Dauer von 6 Monate eine Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich ist.

Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich somit NICHT geregelt!

 

Allerdings macht es wenig Sinn Probezeiten von über 6 Monaten zu vereinbaren, da

nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift. Kündigungen sind daher nach Ablauf von sechs Monaten nur noch eingeschränkt möglich (nur bei Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte haben).

 

Nachlesen kannst du das Ganze nochmal

hier.

 

Gruss

frabel

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Bei der ganzen Diskussion sollte man eines nicht vergessen daß es immer zwei Seiten gibt. In dem Fall von FliX80 wurde jemand in der Probezeit gekündigt was für denjenigen anscheinend nicht ok ist , aber halt doch rechtens. Auf der anderen Seite ist diese Regelung auch ein Vorteil des Arbeitnehmers da dieser ebenfalls Zeit hat und sich die Frage stellen kann ob er diesen Job viele Jahre machen möchte. Wäre die Regelung einseitig, also dass nur ein Betrieb kündigen könnte, dann wäre das unfair, aber so finde ich diese Regelung mehr als angebracht.

 

Grüßle

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Nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen alle Beschäftigten Kündigungsschutz, die mehr als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. Kündigungsfristen: Gesetzlich festgelegt sind 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Besteht ein Arbeitsverhältnis 2 Jahre, muss der Arbeitgeber 1 Monat zum Monatsende kündigen. Die Frist erhöht sich

 

 

bei 5 Jahren auf 2 Monate,

bei 8 Jahren auf 3 Monate,

bei 10 Jahren auf 4 Monate,

bei 12 Jahren auf 5 Monate,

bei 15 Jahren auf 6 Monate,

bei 20 Jahren auf 7 Monate.

Ein(eine) in der Probezeit befindlicher Arbeitnehmer(Arbeitnehmerin)hat keinen Kündigungsschutz in dem Sinne,da beide Parteien ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser 6 Monate beenden können,so fern nichts anderes Schriftlich vereinbahrt wurde.

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