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Privater Arbeits Rechtschutz


Cille83

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde

 

Hab grad gehört das mein Arbeitgeber stellen streichen will und da ich der jüngste Junggeselle im betrieb bin steh ich laut sozialplan mit ganz oben auf der Liste.

 

Kann mir jemand mal nen Tipp geben bei welcher der vielen Versicherungen ich nen günstigen vertrag abschließen kann. Eventuell auch mit KFZ Rechtsschutz.

 

Danke schonmal.

 

Viele Grüße.

Cille83

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Gibts da auch welche ohne Wartezeit? Wie lang ist die in der Regel?

Wenn dann müßte ich die diese Woche noch abschließen damit ich es noch schaffe die auch in anspruch zu nehmen. vorrausgesetzt die Wartezeit is nicht zu lang.

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Mir ist keine ohne Wartezeit bekannt. Im Arbeitsrecht geht das meist ohne RSV, wenn Du ganz oben auf der "Abschußliste" stehst, dann nützt Dir auch eine RSV nicht viel. Gegen Kündigung lohnt sich die Klage nur, wenn die unberechtigt war. Und das bekommt man doch selbst raus. Und da Du ganz oben stehst nehme ich mal an, das Abfindungen wegen langer Betriebszugehörigkeit auch kein Thema sind.

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Bei der letzten Entlassungs Welle haben einige der ehemaligen Kollegen auch geklagt obwohl alles in ordnung war. Nen teil der Leute haben es auch geschafft das doppelte an Abfindung heraus zu holen. Ja klar wenn ich gehen muß dann geh ich auch hab kein bock mich wieder rein zu klagen und dann nur noch repressalien dulden zu müßen bis ich dann freiwillig gehe.

 

Grüße Cille83

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Hallo Cille83,

 

wenn ihr bereits einen Sozialplan habt, habt ihr somit auch einen Betriebsrat, der den Sozialplan mit dem Arbeitgeber verhandelt hat.

Somit ist die im Sozialplan festgelegte "Kündigungsreihenfolge" rechtens und eine daraus resultierende Kündigung rechtlich in Ordnung. "Einklagen" geht leider nicht mehr, eine Rechtsschutz bringt in dem Fall nichts.

Was auch immer wieder gerne übersehen wird: Es gibt keinen rechtliche Anspruch auf eine Abfindung ( s. hier, es sei denn, sie ist in einem Sozialplan, Tarifvertrag oder arbeitsvertraglich geregelt). In diesen Fällen ist die Abfindung einklagbar.

Die doppelte Abfindung, die deine Kollegen damals "rausgeholt" waren, stand ihnen somit zu, weil es im Sozialplan, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag so geregelt war, oder der Arbeitgeber hat während des Verfahrens die Abfindung aufgestockt.

Wenn "alles in Ordnung" war, wie du geschrieben hast, was der AG wohl so gnädig und hat noch ´ne Schippe raufgetan, vielleicht um Publicity zu vermeiden, oder einfach nur, damit er seine Ruhe hat.

 

Gruss

frabel

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...und da ich der jüngste Junggeselle im betrieb bin steh ich laut sozialplan mit ganz oben auf der Liste.

Hi!

 

alte Leute mit Erfahrung werden wie letzte Dreck behandelt, junge Leute ohne Erfahrung sind genauso fehl am Platz wie die alten :):P ich kann das einfach nicht verstehen. Die Manager sacken immer mehr Geld ein, und Du bist Hartz IV Empfänger.

So sieht es aus in Deutschland ;):D

 

 

mfg

jrettka

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@ frabel

 

Dank für deine ausfürliche beratung jetzt weiß ich wenigstens wo ich dran bin und was ich machen kann. Werde mich nochmal mit den anderen betroffenen beraten ob die was machen werden und eventuell noch schnell in die gewerkschaft gehen. Wenn ne Versicherung sowieso 3 Monate Wartezeit hat ist es nicht von vorteil eine abzuschließen da die Kündigungen sicherlich früher kommen werden.

 

@ ALL

 

Danke nochmal für die Tips und anregungen. :)

 

 

 

grüße Cille83

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Was auch immer wieder gerne übersehen wird: Es gibt keinen rechtliche Anspruch auf eine Abfindung

Ähm...seit kurzem unter bestimmten Umständen gibts durchaus ein Anrecht auf Abfindung...siehe hier

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Was auch immer wieder gerne übersehen wird: Es gibt keinen rechtliche Anspruch auf eine Abfindung

Ähm...seit kurzem unter bestimmten Umständen gibts durchaus ein Anrecht auf Abfindung...siehe hier

Nein, gibt es nicht! Abfindungen sind NICHT einklagbar!! (Es sei denn sie sind im Sozialplan, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etc. festgelegt).

Das ist ja leider immer wieder der Trugschluss: Eine Entlassung führt von Rechts wegen NICHT automatisch zu einer Abfindung!!

 

Nach § 1 a Kündigunsschutzgesetz (KSchG) KANN der AG dir bei einer betriebsbedingten Kündigung mit dem Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass er eine Abfindung zahlt, wenn der Gekündigte auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Wohl gemerkt, kann.

Ist sich der Arbeitgeber relativ sicher, einen etwaigen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er einen entsprechenden Hinweis nicht in das Kündigungsschreiben aufnehmen.

Gewinnt der AG den Kündigungsschutzprozess braucht er dann keine Abfindung zu zahlen, verliert er ihn natürlich auch nicht, er muss dich ja wieder einstellen.

 

Nachzulesen im Detail: hier.

Dort steht auch beschrieben, welchen anderen Weg es noch gibt über eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu erwirken (§ 9 KSchG).

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