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Muster Arbeitsvertrag


someone_01

Empfohlene Beiträge

Moin

 

Mein Junior (Student) jobt stundenweise in einer kleinen IT-Firma (max 400,-).

Da die in der Firma keine wirkliche Erfahrung mit Arbeitsverträgen haben, suche ich einen verwertbaren (Muster-) Arbeitsvertrag, in dem ggf. Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsansprüche usw. geregelt sind.

Der Vertag sollte die Rechte möglichtst weder in der einen, noch in der andern Richtung zu einseitig beschränken, sprich also fair sein.

Nur die aktuell angestrebten Regelungen wie z.B.: "Urlaub, ja klar, 28Tage unbezahlt" decken sich nicht unbedingt mit meinem Rechtsempfinden.

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@someone_01

Hallo,

gesetzliche Regelungen wie Urlaub gem. Bundesurlaubsgesetz (mindestens 24 Werktage), Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, etc., können nicht durch Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (Gesetz steht immer über Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag), d.h. auch ohne oder mit falscher Regelung im Arbeitsvertrag, besteht dieser Anspruch und kann ggf. vor dem Arbeitsgericht mit einer Zahlungsklage angefochten werden.

Der volle Urlaubsanspruch von 24 Werktagen entsteht jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, vorher ist er für jeden vollen Beschäftigungsmonat mit 1/12 des Jahresurlaubs abzugelten.

 

Im Minijob-Arbeitsvertrag sollten geregelt werden: Zeitpunkt von-bis, Arbeitszeit tgl./wöchtl., Ort, Art und Vergütung für die Arbeitsleistung und ein Hinweis darauf, daß

die gesetzlichen Regelungen gelten (Urlaubstage und Kündigungsfristen können ggf. mit Zahlenangabe angegeben werden.) Nebenabreden = Versprechungen, müssen schriftlich vereinbart sein, sonst sind sie unwirksam, da nicht beweisbar.

 

Dieser Arbeitsvertrag paßt auf ´ne 1/2-DIN-A4-Seite, gewährt die vollen Rechte und überfordert niemanden mit dem Kleingedruckten.

 

Freundliche Grüße vom fichtelgebirgler

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..., besteht dieser Anspruch und kann ggf. vor dem Arbeitsgericht mit einer Zahlungsklage angefochten werden. ...

@fichtelgebirgler

Danke!

Die gesetzlichen Regelungen sind schon klar und nachlesbar, nur bei den Jungunternehmern der GbR (Anfang 20) noch nicht angekommen. Und man kann das gerichtliche Anfechten von Klauseln, um deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen, ja auch schon im Vorfeld umgehen, in dem man rechtskonforme Dinge vereinbart.

 

@achimprivat

Auf die Idee Google zu bemühen, wäre ich natürlich gar nicht gekommen...

Und kostenpflichtige Formular-Download-Dienste, wo ich nichtmal weiss was ich herunterlade, helfen leider auch nur bedingt.

 

@ALL

Also nochmal, hier sind ja einige, die Arbeitsvertäge machen, ich suche etwas aus der Praxis. Danke!

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eigendlich auch wichtig ( nur so als Tip ) ..Stundenlohn ..

gern werden die Minijober pauschal bezahlt und arbeiten stundenmäßig wie eine Vollkraft ..

Als Arbeitsvertrag kannst du jeden nehmen ,der auch für Vollzeit gilt .. nur ebend die Arbeitszeiten anpassen ..

Grüße

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Na dann spring ich mal eben ein...

Firmenname

 

Arbeitsvertrag

 

zwischen

 

FIRMA

 

und

 

Herrn/Frau VORNAME NACHNAME, geb. am GEBURTSDATUM

 

 

Beginn, Dauer und Art der (BEFRISTETEN) Tätigkeit

Sie werden mit Wirkung vom ARBEITSBEGINN bis WENN BEFRISTET HIER ENDE beschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf der vereinbarten Höchstdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vorher kann es von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetlichen Fristen, innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von 3 Kalendertage, gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) wird dadurch nicht berührt. Tätigkeit und Arbeitsplatz werden von der Gesellschaft bestimmt. Sie sind bereit, Normalarbeit zu leisten.

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld, sich 3 Monate Vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als 3 Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin ist der Mitarbeiter verpflichtet, aktiv bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz mitzuwirken.

Abweichend hiervon besteht keine Meldepflicht, wenn dieses Arbeitsverhältnis lediglich für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen geschlossen ist.

 

Arbeitszeit

Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen tariflichen und betrieblichen Bestimmungen. Danach beträgt sie derzeit bei Ihnen ARBEITSZEIT, Z.B. 35 Stunden.

 

Pauschale Vergütung

Ihre monatliche Vergütung beträgt BETRAG Z.B. 2.645,00 Euro (brutto),

in Worten: BETRAG NOCHMAL IN WORTEN Euro.

Die Vergütung wird spätestens zum Monatsende überwiesen.

 

Urlaub

Ihr jährlicher Urlaub beträgt ANZAHL URLAUBSTAGE, ZWISCHEN 20 und ... Z.B. 32 Arbeitstage, soweit nicht gesetzliche oder betriebliche Bestimmungen einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Bei Teilzeitarbeit reduziert sich der Urlaubsanspruch gegebenenfalls entsprechend der Anzahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitstage. Die zeitliche Lage des Urlaubs wird unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und der betrieblichen Belange von Ihrem Vorgesetzten festgelegt. Der Urlaub ist grundsätzlich im jeweiligen Kalenderjahr zu nehmen.

 

Weitere Bestimmungen SOWEIT VORHANDEN

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Arbeitsordnung und die sonstigen Betriebsvereinbarungen, die Verhaltensrichtlinien und die sonstigen Richtlinien sowie die Anweisungen der Gesellschaft in der jeweiligen Fassung.

 

Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

ORT, DATUM

 

UNTERSCHRIFTEN

Das ganze jetzt nach Wünschen anzupassen dürfte nicht schwer fallen, entweder man begrenzt die Stundenanzahl, ändert die pauschale Vergütung in "maximal soundsoviele Stunden pro Monat für jeweils X Euro (brutto)" o.ä.

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@someone_01

Hallo,

gesetzliche Regelungen wie Urlaub gem. Bundesurlaubsgesetz (mindestens 24 Werktage), Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, etc., können nicht durch Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (Gesetz steht immer über Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag), d.h. auch ohne oder mit falscher Regelung im Arbeitsvertrag, besteht dieser Anspruch und kann ggf. vor dem Arbeitsgericht mit einer Zahlungsklage angefochten werden.

Der volle Urlaubsanspruch von 24 Werktagen entsteht jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, vorher ist er für jeden vollen Beschäftigungsmonat mit 1/12 des Jahresurlaubs abzugelten.

 

Im Minijob-Arbeitsvertrag sollten geregelt werden: Zeitpunkt von-bis, Arbeitszeit tgl./wöchtl., Ort, Art und Vergütung für die Arbeitsleistung und ein Hinweis darauf, daß

die gesetzlichen Regelungen gelten (Urlaubstage und Kündigungsfristen können ggf. mit Zahlenangabe angegeben werden.) Nebenabreden = Versprechungen, müssen schriftlich vereinbart sein, sonst sind sie unwirksam, da nicht beweisbar.

Ich arbeite seit fast 9 Jahren (als Schüler angefangen, mittlerweile Student und hoffentlich nächstes Jahr fertig) in einer Firma als Aushilfe und habe nie Urlaubsgeld bzw. Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bekommen. Wenn jemand (also nur die Aushilfen) nach Urlaubsgeld fragen bekommt derjenige gleich ne Abmahnung bzw. fliegt raus.

 

Gibt es ne Verjährungsfrist für solche Sachen oder könnte ich vorm Arbeitsgericht eine Klage für die gesamte Zeit einreichen?

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