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Xer

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Alle erstellten Inhalte von Xer

  1. Klares "NEIN" dürften sie lt. Gesetz eigentlich nicht, aber....Germany und seine Gesetze. Mal noch ein kleines Beispiel: Wir wissen, das die Umgehung eines Kopieschutzes lt. Gesetz verboten ist. Wir wissen aber weiter, das ein Kopierschutz lt. Gesetz auch wirksam(*) sein muss. * wenn z.B. ein Brenner XX eine CD trotz Kopierschutz kopiert, ist es eigentlich nicht Dein Problem. Weiter wissen wir noch, das man(n) auch eine Kopie von einer CD jeglicher Art erstellen kann, ohne den Kopierschutz zu umgehen, was lt. Gesetz wiederum erlaubt ist, nämlich die wie vor genannten 7 Kopien... Trotzdem geht der Gesetzgeber erstmal davon aus, das Du, wie auch immer, den Kopierschutz umgangen- und Dich damit strafbar gemacht hast. Dies müsste auch wieder lt. Gesetz, der Staat Dir so beweisen, aber das macht er nicht und dreht einfach die Beweislast um. So...nun musst Du eben beweisen, das eine Kopie-, ohne Umgehung des Schutzes erstellt wurde..
  2. Na...warum ? p.s. Deine Signatur: Wieder Mord im Eichenwald ! Bild sprach mit der Leiche ! oder auch: Mann erstach Frau und drehte diese durch den Fleischwolf, Bild sprach mit der ersten Frikadelle....
  3. das frag ich mich auch schon seit längerem, will auch gerne ma wissen wies da aussieht Sicherstellung nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) PAG sind länderspezifisch (Artikel und keine §§) unterschiedlich. Die Abweichungen sind jedoch nicht so stark, dass auf eine Erwähnung verzichtet werden könnte. PAGs regeln Aufgaben und Befugnisse der Polizei, Vollzugshilfen, Unmittelbaren Zwang u.a.m. Kurz zum hier relevanten Inhalt: Die Polizei kann Sachen sicherstellen, ● um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Die Gefahr kann ausgehen von der Sache selbst (Beschaffenheit, Lage), vom Zustand des Besitzers (Alk, Drogen, Persönlichkeitsentwicklung), von der Absicht des Besitzers (Nutzung als Werkzeug oder Waffe). Die Sicherstellung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn jemand eine Sache besitzt, mit der eine Straftat oder Owi begangen werden soll oder wird, oder durch den Besitz oder die Nutzung eine Straftat oder Owi verwirklicht wird. Speziell Kraftfahrzeuge können lt. Kommentar Berner/Köhler sichergestellt werden, wenn sie nicht verkehrssicher sind, nicht zugelassen sind oder keine Betriebserlaubnis besitzen und wenn dadurch Gefahren für den Fahrer oder andere oder wesentliche Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden können. ● um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen. z.B. wenn eine Hausbesetzung droht, eine wertvolle Sache dem direkten Zugriff Dritter ungeschützt ausgesetzt ist oder ein Tier entlaufen ist und wieder aufgefunden wurde. ● oder wenn die Sache von einer Person mitgeführt wird, die festgehalten wird und die Person die Sache verwenden kann, um sich oder andere zu töten oder zu verletzen, fremde Sachen zu beschädigen, sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass der Betroffene tatsächlich festgehalten wird und die Sache geeignet ist, wie o.g. verwendet zu werden. Also nicht nur Waffen und Werkzeuge sondern auch z.B. Gürtel, Nadeln, Rasierklingen usw. Derzeit aktuelle Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Sicherheitsnadeln, Feuerzeugen etc. an Flughäfen, wenn man in die USA fliegen will. Durchführung, Folgen und Beendigung: Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert die Beschlagnahme so: Die Beschlagnahme ist eine Amtshandlung bestimmter am Strafverfahren beteiligter staatlicher Organe, durch die eine Sache für das Verfahren der Verfügung des sonst Berechtigten entzogen und der Verfügung der Strafverfolgungsbehörde unterworfen wird. Dagegen hat die polizeirechtliche Beschlagnahme eine andere Zielrichtung. Sie dient der Verhinderung von Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten, der Verhinderung der Fortsetzung von solchen Handlungen bzw. der Abwehr von Gefahren, sowohl von der Allgemeinheit, wie auch von dem einzelnen. Die StPO kennt drei Formen in denen die nach dieser Vorschrift sicherzustellenden Gegenstände erfasst werden: 1. Sicherstellung von Gegenständen, die freiwillig herausgegeben werden ( § 94/II ) oder sich in keinem Gewahrsam befinden (herrenlos, Fundsachen etc.). 2. Die Beschlagnahme, d.h. die amtliche Verwahrung oder sonstige Sicherstellung eines Gegenstandes aufgrund ausdrücklicher Anordnung. Sie ist bei Gegenständen angezeigt, die nicht freiwillig herausgegeben werden durch Verhängung der in § 70 vorgesehenen Ordnungs- und Zwangsmittel (§ 95/II). Sie kann nur durch den Richter angeordnet werden. 3. Die Beschlagnahme nach §§ 94 insbesondere. Die Anordnung steht hier nur dem Richter zu, bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 98/I). Erfolgt eine solche Eilbeschlagnahme in Abwesenheit oder unter Widerspruch des Betroffenen oder seiner Angehörigen, so soll der Beamte innerhalb von drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen (98/II, 1). Unterlässt er dies, kann der Betroffene die beschwerdefähige Entscheidung (§ 305) herbeiführen. Die Ausführung der Beschlagnahme besteht in - der notfalls zwangsweisen - Wegnahme (hier z.B. Abschleppen und Wegbringen der Harley) oder der Anordnung einer Verfügungsbeschränkung (Versiegelung von Garagen, Betretungsverbote etc.). Also Achtung: Wer sich hier körperlich aktiv oder passiv wehrt, kann sich strafbar machen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB), den Einsatz Unmittelbaren Zwangs provozieren (Fesselung etc.) oder einen Platzverweis riskieren. Gilt übrigens auch für Nicht-Betroffene. Wer meint seinem Freund verbal oder körperlich beistehen zu müssen, kann hier die gesamte Bandbreite polizeilichen Handelns kennen lernen .. Die Beschlagnahme entfaltet folgende Wirkungen : Sie begründet auch dann, wenn die Gegenstände nicht in den Gewahrsam der Behörde (z.B. Zwischenstation beim Abschleppunternehmer/TÜV) überführt werden, die durch § 136 StGB geschützte öffentlich-rechtliche Verstrickung. Zwischen dem Staat und dem Betroffenen entsteht durch die Inbesitznahme ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, aus dem der Staat zu sorgfältiger Verwahrung verpflichtet ist. Die Beschlagnahme endet spätestens mit Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Urteils. Vorher bedarf es dazu ihrer Aufhebung durch den zuständigen Richter.
  4. Im Auto gilt das Gleich wie bei einer HD, alles was nicht zum Betrieb, bzw. Ausführung gegenüber der StVO genutzt wird, fällt in den Bereich "Privat" und ist nur über einen HD-Befehl zu erlangen. Die Ausnahme wäre, bei Gefahr in Verzug, ist aber bei derartigen Delikten eher seltener zu erwarten. Und eine HD wegen einer im Auto gefundenen MP3 CD wird wohl auch eher seltener vorkommen. .....Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen....
  5. Also erstmal muss Schnittlauch in Deine Wohnung, insofern bei Dir nicht alle Türen ständig offen stehen. Da bliebe schon noch etwas Zeit um.......... Ansonsten, richtiges Verhalten bei einer HD, findest Du hier: http://www.gulli.com/untergrund/szene/hausdurchsuchung/
  6. @gamemaster080684 Du solltest Dir wahrscheinlich weniger Gedanken um die Nutzung von Tauschbörsen machen, als um Deine generelle PC-Sicherheit.... Wie ich oben schon geschrieben habe, holt sich Otto Normalverbraucher mit dem PC eigentlich den Knast ins Haus, denn, überlege Dir mal folgenden Vorgang. Du als Normalverbraucher "ohne grosse PC-Kenntnisse" käufst Dir einen PC, sowie einen Funkrouter für den DSL Anschluss. Ich weiss, das ein WLan Router unbedingt gegen äusseren Angriff-, sowie gegen Fremdnutzung (von aussen) geschützt werden soll, nämlich mit einem Passwort, möglichst über 128 Bit Verschlüsselung. Aber, weisst Du als der normale Otto das auch ? ....wohl eher nicht. Nun, möglich wäre jetzt, das jemand aus Deiner Nachbarschaft, über Deinen Funkrouter im Inet surft, weil eben nicht geschützt. Dabei lädt sich Dein Nachbar (als Beispiel), auch noch Bilder von z.B. Kinderpornografi herunter. Stelle man sich weiter vor, das dieser Nachbar beim Download zurückverfolgt wird, nämlich über Deinen Provider, bis hin zu Deiner Adresse. Watt nu ? Beweise nun, das Du das nicht gewesen bist. Es kommt ggf. zu einer Anklage und nach derzeitigem Recht, musst Du beweisen, das Du das nicht gewesen bist....Ende Banane. Also...mach Dir weniger einen Kopf über die Tauschbörse, als über ........(*) * Absicherung des Routers * Verschlüsselung des PC * gute Firewall * gutes Antivirenproggi * ggf. Surfen über anonyme Proxys (Achtung: Java immer ausschalten) und alles was irgendwie illegal erscheint, immer griffbereit haben, um es schnelllstens verschwinden zu lassen. Und zu guter Letzt, aus dem Inet die Anleitung, "richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung" herunterladen.
  7. Ne...eigentlich keinen Euro zusätzlich, die kassieren eh schon mehr als genug. Und noch etwas zu PC und Internet.., damit holt sich der Bürger den Knast direkt nach Hause. Damit ist auch die Frage der Tauschbörsennutzung geklärt, kurzum...........scheissegal. Ich persönlich ziehe zwar auch kaum Filme vom Inet runter (letztes Jahr waren es Zwei), aber wenn ich ziehen will, dann ziehe ich, ob gesetzeskonform oder nicht. Denn dieser Staat mit seinen asozialen Gesetzen kann mich schon seit längerer Zeit am Arsch lecken...
  8. Gut, 10-15,- Euronen monatlich, werden viele gerne abdrücken, wenn dadurch Tauschbörsen legalisiert werden würden. Aber, warum sollten wir "alle" noch mehr bezahlen als notwendig ? Für was zahlen wir denn die Urheberrechtsabgaben auf Brenner, PC, Kopiergeräte, DVD Recorder, CD/DVD Rohlinge etc....? Dadurch wird schon mehr als genug vom Bürger aufgebracht. Für was eigentlich ? ...wenn selbst eine DVD Kopie vom Eigentum verboten ist.
  9. Xer

    eBay

    Zum Ebay-Syndrom, gäbe es auch noch diese Info...hier: http://www.metux.de/current93/?SID=89371de...bay/mtu-trouble und Infos hier: http://forum.2-com.de/draytek-vigor-thema3581.html
  10. Das hätte ich eigentlich vor Kurzem auch noch gedacht, dem ist aber nicht so.... Wenn überhaupt, dann würden nur folgende Parteien diesbezüglich den Bürger unterstützen, nämlich die Linken und die FDP.... Aber, die werden wohl nie dieses Land "alleine" regieren.
  11. Oh Mann... Merkel und Kompetent ? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht... Bei welchem Verein ist die denn ? Und was glaubst Du wohl, welcher Verein für diese Scheiss Gesetzesgebung verantwortlich ist ? p.s. Googel mal ein wenig und Du wirst sehen, das z.B. angefangen von der Gendatei aus dem Jahr 1992, bis hin zum jetzigen Urheberrecht, unsere bestechliche CDU verantwortlich ist. Ach ja, noch eins: wer jetzt glaubt, das es in den nächsten 4 Jahren, auch im Bezug auf den eigentlichen Thread, besser wird..... Der hat sich ....gründlich.....geirrt.
  12. Ist doch schon oben erklärt worden, aus einer unrechtmäßig erfolgten Anzeige / Anklage.... Auch durch diese Zebra Geschichte heraus, könnte eine solche HD erfolgen, wenn Dein Händler die Daten von Dir herausgeben müsste (*). * dies ist ebenso nicht lt. Gesetz zulässig, aber wenn Du den Zebra Thread (siehe oben im Klatsch-Tratsch) liest, dann siehst Du, das sich der Richter (Hausgericht von PW) einfach über das Gesetz stellt. Tja, wenn dann keine Zebra bei Dir gefunden wird, könnte es gut sein, das Schnittlauch zielstrebig nach Zufallsfunden (*) ausschau hält und ggf. bei Dir Zuhause, Kopien von irgendwelchen CD/DVD´s, oder andere Sachen findet, die für eine Anklage ausreichen. * Zufallsfunde beziehen sich eigentlich auf Funde die per Zufall, bei einer HD entdeckt werden, nur unser Drecks-Polizei-Überwachungs- und Bestechungsstaat überlässt in dieser Hinsicht nichts dem Zufall. p.s. um aus diesem Sumpf-, bzw. den Mühlen des Gesetzes wieder herauszukommen, brauchst Du schon einen Spitzenanwalt, der sich seine Arbeit auch gut bezahlen lässt. Die Ironie der Geschichte ist, selbst wenn Du dann auch noch vor Gericht gewinnen würdest, müsstest Du Deinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Denn auch hier hat unser Drecksstaat seinen Untertanen einen Stein in den Weg gelegt, ......er bezahlt grundsätzlich keine Rechtsanwaltkosten (*), auch nicht im Falle des eigenem Unterliegens. * es gibt aber auch (noch) Ausnahmen......
  13. Xer

    eBay

    der Trick hat damals schon bei mir net geholfen..... Ich persönlich hatte das wie vor genannte Problem schonb mehrfach und immer war es ein Eintrag in dieser Hostdatei. Alternative gäbe es dann auch noch diese Lösung: Bitte laden Sie den Dr. TCP über folgende Webseite auf Ihr Computer: http://www.wintotal.de/softw/index.php?rb=13&id=1078 (download starten). Bitte entpacken, installieren und öffnen Sie dieses Programm. Sie finden im Dr TCP unten rechts ein Feld "MTU" (maximum transfer unit). Geben Sie in diesem Feld bitte folgenden Wert ein: 1492 Speichern Sie die Änderung und starten Sie Ihr Computer neu. Für gewisse Dienste im Internet ist der Standart-MTU-Wert (1500) zu hoch. Über Dr TCP können Sie diesen Wert auf Ihr Computer ändern. Sollte 1492 keine Verbesserung bringen, versuchen Sie es bitte mit MTU 1414.
  14. Xer

    eBay

    Editier mal in \Windows\System32\Drivers\Etc die Datei "Host" und wenn vorhanden, dann lösche die Zeile mit "Ebay" Also z.B. 127.0.0.1 www.boeseseite.de 127.0.0.1 www.verboteneseite.de.vu 127.0.0.1 www.ebay.de ........(wäre zu löschen)
  15. @gamemaster080684 Stell Dir unser Gesetz und die Justiz vor wie ein weicher Kaugummi, den Du nach allen Richtungen ziehen kannst, jede Figur ist möglich. Was lt. Gesetz legal ist, muss noch lange nicht legal sein. Und wenn es dann doch mal zu einer unrechtmäßigen Hausdurchsuchung kommen sollte, dann merke Dir folgendes: Dieser Polizeistaat hätte ja im Falle dieser Fehlentscheidung trotzdem Geld in diese Sache investiert, was er auch gerne zurückerhalten würde. Somit ist lt. Gesetz wiederum die grüne Minna angewiesen, bei nicht Auffinden des gesuchtem Gegenstandes, nach sogenannten Zufallfunden ausschau zu halten, die dann gegen Dich verwendet werden, damit Dir dann eben andersweitig das Geld aus dem Säckel geleiert werden kann. Glaubst Du nicht ? ................ist aber so.............leider.
  16. Wie war doch gleich das Sprichwort ? Wer nämlich mit "h" schreibt ist ......... Kleiner Scherz am Rande, gehe mal stark von zu schnellen Fingern auf der Tastatur aus.
  17. Falsch Aber gerne bringe ich Dir unsere Gesetzgebung ein Stück näher. Lt. Gesetz sind 7 Privatkopien erlaubt, wenn man Inhaber des Originals ist Desweiteren ebenfalls lt. Gesetz dürfen diese 7 Kopien (*) (wichtig) kostenfrei weitergegeben werden, auch gegen Entgeld für das Trägermedium (z.B. DVD). * wenn kein Kopieschutz vorhanden ist, da die Umgehung strafbar ist. Weiter so lt. Gesetz, darf der jetzige Inhaber (der kostenfreien Kopie), wiederum selbst 7 Kopien erstellen .....u.s.w.....u.s.w... Damit ist auch eine kostenfrei Verbreitung-, z.B. über das Inet erlaubt, die eigentlich nicht geahndet werden darf. Leider führt eine derartige Verbreitung trotz Legalität meisst zur Anzeige, weil es der Musik- und Filmindustrie halt so nicht schmeckt. Durch diese wird in der Regel dann eine Anzeige angestrebt und da auch viele Staatsanwälte das Gesetzbuch überhaupt nicht richtig kennen, kommt es somit zur Anklage (*). * Bestechung (in welcher Form auch immer) sind auch nicht ganz ausgeschlossen Letztendlich kann es auch noch zu einer Verurteilung führen, sei es nun aus mangels Rechtswissen des Staatsanwaltes, oder eben des Richters, oder weil dem Einem, oder dem Anderen Deine Nase nicht gefällt, er an diesem Tag mit dem linken Fuss aufgestanden sind, oder einfach nur keine Lust haben, sich mit dieser Materie näher zu befassen. Hinzu kommt, auch wenn es Gesetze gibt, müssen Richter sich an Selbige nicht unbedingt halten, ebenfalls heisst es im Gesetzbuch weiter, Richter sind handlungs- und entscheidungsfrei. Das wiederum zeigt, das Deutschland eine Bananenrepublik ist und auch bleibt. Hut ab und Hochachtung diesbezüglich, vor der französischen Regierung. p.s. Wer es auch noch nicht weiss: Selbst die Umgehung eines Kopierschutzes kann erlaubt sein, wenn der Inhaber des Originals, eine Software hat, die in der Lage ist, den Kopierschutz zu umgehen. Aber, diese Software (z.B. CloneCD) muss legal vor dem 01.04.2002 (*) erworben- und nicht nach diesem Datum upgedatet worden sein. * bin mir nicht 100 %ig sicher ob "dies" das Datum des neuen Urheberrechts ist, müsste notfalls nochmal nachsehen. Sollte somit diese wie vor genannte Software zum heutigen Tag immer noch ohne Update einsatzfähig sein, um diverse CD/DVD´s zu kopieren, dann käme das o.g. Gesetz der 7 Kopien wieder zur Anwendung. Und das ist kein Scherz. Aber, wie schon erwähnt, Deutschland ist eine Bananenrepublik, Recht haben und auch Recht bekommen, bleiben auch weiterhin 2 Paar Schuhe.
  18. Oder eben richtiges Löschen des freiem Speichers.... lies Du am Besten hier: http://www.keywelt-board.com/index.php?showtopic=67562
  19. Hättest Du auch im o.g. Link erlesen das die AOK zahlt.
  20. @ISAS Schau mal hier rein: http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/0/dcc..._V_Katheter.pdf
  21. Es wird echt immer dramatischer in Germany. Also, wenn medizinisch verordnet, dann muss die Kasse bezahlen....basta. Somit, umgehend Einspruch einlegen.
  22. Ich persönlich denke, soetwas wird früher oder später auch bei uns Einzug nehmen. Die derzeitigen Gesetze zu Lasten der Bürger sind nicht lange mehr aufrecht zu erhalten. Wo soll das denn sonst noch hinführen, da man sich jetzt schon fragt, wofür eigentlich Urheberrechtsabgaben auf: Drucker, CD/DVD Brenner, PC und Notebooks, Fax- und Kopiergeräte, DVD- und oder HDD Recorder, wie sogar auf CD/DVD Rohlinge gezahlt wird, wenn aber immer noch die Kopie eines kopiergeschütztem Original-, z.B. einer CD oder DVD verboten ist, obwohl wiederum aber lt. Gesetz eigentlich bis zu 7 Kopien erlaubt sind.
  23. Ei..Ei.. unser Pilot und Verärgerer von TÜV Beamten hat Geburtstag, nun denn: auch von mir, einen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag möge der Pilotenschein Dir noch sehr lange erhalten bleiben, auch wenn ich es vorziehe lieber zu laufen....
  24. Vielleicht hier: http://progshop.com/versand/programmierger...r5e/index.shtml oder Tipps und Software von hier: http://www.arexx.nl/dld/kitb.htm
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