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MoReNob

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Alle erstellten Inhalte von MoReNob

  1. sag ich doch, auch Server 2003 hat da keine Probs mit!
  2. Den KEY kann man mit Hilfe der Knowledge-Base von MS eigenständig ändern, offiziell! Klappt sogar unter Server 2003, hier der Link: MICROSOFT ENG MICROSOFT GER
  3. dann geht es weiter: SAW 2 INFOS
  4. Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen? Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. 265 für die neuen Bundesländer. ------------------------------------------- Auszug der GEZ-Bestimmungen........
  5. War kürzlich in der Mail...... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Skype 2.0 - jetzt mit kostenlosen Videoanrufen wir sind ziemlich stolz, Ihnen diese E-Mail zu schicken, weil Skype gerade einen großen Sprung nach vorne gemacht hat. Wir stellen Skype 2.0 vor, mit dem jetzt kostenlose Videoanrufe möglich sind. Sie können jetzt andere anlächeln, ihnen zuwinken oder einfach nur Hallo sagen überall in der Welt. Ganz wie Sie das von Skype erwarten, funktionieren unsere neuen Videoanrufe wie am Schnürchen und die Qualität ist super. Und es ist total kostenlos weil uns kostenlos gefällt. Haben Sie jede Menge Kontakte? Ziehen Sie diese doch einfach in Kontaktgruppen, wie z. B. Kollegen, Freunde, Hunde ... je nach dem, was Ihrem Lebensstil entspricht. Zeigen Sie Stimmungsmeldungen und Ihre Ortszeit an, sodass andere wissen, wie spät es bei Ihnen ist und wie Sie gerade drauf sind. usw.... ----------------------------------------------------------------------------------------------------- SKYPE Kannst mal schauen!
  6. Für Videotelefonie nehme ich vorzugsweise AVM Alice, Super Bild und Ton! Mit Alice verfügen Sie über eine einfach zu bedienende Videotelefonie-Software, mit der Sie über ISDN oder eine IP-Verbindung (beispielsweise ein Netzwerk) kommunizieren können. Alice verbindet Sie mit einer hohen Bild- und Ton-Qualität und macht so aus Ihrem Telefongespräch ein lebendiges Erlebnis. Ob Sie eine Videokonferenz in Ihrem Firmennetz veranstalten, oder Freunde und Bekannte via ISDN ''besuchen'', mit Alice ist das ein Kinderspiel. Als Messenger Trillian Pro, soll nun auch Webcam implementiert sein, musst mal schauen: TRILLIAN Bei ICQ kann ich Dir leider nicht behilflich sein, sorry!
  7. Also, voriges Jahr hatte ich mal eine, scheint aber nicht mehr gültig zu sein! Weiss keiner was?
  8. MoReNob

    Amazon Hotline?

    Hi Leutz, kennt hier einer eine Hotline-Nummer (kostenfrei) von Amazon? Bitte mal um Infos! CU!
  9. Hi, kannst ja mal dies versuchen: CD Eject HERSTELLER
  10. Wie trickreich die Fahnder Sie leimen wollen ARD und ZDF sind nicht unklug in ihrem "Kampf" gegen Schwarzseher. Damit sogar die Motivation bei den Fahndern stimmt, haben sie diese auf Provisionsbasis eingestellt. Auf diese Weise freut sich auch der Fahnder über jeden erfolgreichen Fang. Wie kommt nun der Fahnder ausgerechnet zu Ihnen? Zuerst gleicht er die Zahl der Anmeldungen mit der Zahl der Wohneinheiten in Ihrer Straße ab. Sollte hier eine hohe Differenz bestehen, ist die Erfolgsquote und somit der Anreiz des Fahnders, mal genauer nachzuprüfen, sehr hoch. Dann geht er von Haustür zu Haustür und fragt bei den nicht angemeldeten Haushalten nach. Immer öfter kommt nicht die direkte Frage "Haben Sie ein Radio oder TV?", weil diese verständlicherweise oft verneint wird. Beispielsweise gibt der Fahnder an, im Auftrag des NDR eine Umfrage des NDR zu machen. Wenn Sie dann als Schwarzseher willig einige Fragen zu aktuellen Sendungen beantworten, können Sie sich schon als Schwarzseher verraten haben. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen? Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen ? wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente ? haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt). Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. Aber auch die GEZ selbst geht mit immer trickreicheren Methoden gegen Schwarzseher vor. So kauft sie laut Stiftung Warentest sogar Adressbestände. Wer dann als Schwarzseher beispielsweise ein Premiere-Abo abschließt oder ein TV-Quiz mitmacht, kann bald ungebetenen Besuch bekommen.
  11. Ich glaube kaum das ein "PW-Abo" von "DEINEM" TV abhängig gemacht werden kann! Das Abo ist nicht auf ein bestimmtes TV-Gerät zugelassen, oder?
  12. ...genau, oben steht es doch: 1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.
  13. Beweislast und Rundfunkgebührenrecht Im folgenden Urteil wurde darüber entschieden, wer zu beweisen hat, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht (also wer die Beweislast trägt). Das Ergebnis ist ganz klar: Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast! Leitsatz des Urteils: 1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt. 2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet. 3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern . CU!
  14. Hier steht dieselbe Versionsnummer, S2 emu v1,21!? KLICKI
  15. Wie @n3210 schon meinte, schau Dich dort um, da werden Sie geholfen!
  16. Welche "Marke" müsste man auch schon wissen!?
  17. Hier gibts doch alle Infos dazu: DVB-SOFT
  18. Hallo, ohne "selbst Hand anlegen" nach dem Kauf hätte dies hier wahrscheinlich nützlich sein können: --------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach §433 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Sachmangel ist in §434 BGB ausführlich definiert. Die Mangelfreiheit der Kaufsache bei der Übergabe ist eine Hauptleistungspflicht des Verkäufers. Sie gehört zum Erfüllungsanspruch des Käufers. Wird diese Pflicht vom Verkäufer nicht erfüllt, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Regelungen für Pflichtverletzungen finden sich in den Vorschriften der §§280ff. BGB, auf die §437 BGB verweist. Bei Pflichtverletzungen entsteht für den Käufer ein Schadensersatzanspruch. ---------------------------------------------------------------------------------------------------
  19. Auch in einem Stau darf mit einem Handy nur dann telefoniert werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Feil hin. Anderenfalls besteht auch hier die Gefahr, dass ein Bußgeld von 40 Euro und Punkte in Flensburg anfallen. Wer glaubt, dass er die Zeit im Stau für seine Arbeit nutzen kann, irrt ebenfalls: Auch wer sein Handy als Diktiergerät benutzt, wird von der Polizei zur Kasse gebeten. Quelle: computerpartner
  20. Reicht das auch erstmal...? Smartcards Anschauen! CU!
  21. Die sind sogar so dreist wenn Satschüsseln aufgestellt sind, zu beobachten ob eine Mehrverkabelung (Multischalter) oder ähnliches angeschlossen sind, damit ist dann klar, derjenige hat eben mehr Empfangsgeräte als 1 TV an der Satanlage zu hängen, so war es vor 2 Jahren bei uns im Haus, der wurde "richtiggehend" frech und aufdringlich, er hätte mehr als 4 Kabel gezählt, also hätten wir mindestens "4" TV-Empfänger, und sollten "sofort" an der Tür zahlen! (Multifeed, 4 Köpfe an 1 Receiver, aber das wusste der Herr ja nicht!) Weiterhin verlangte er sofort Eintritt zu unserer Wohnung, bis wir Ihm unmissverständlich klar machten, Polizei zu rufen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch, er lief dann laut schimpfend wieder ab! Als wir Ihm dann noch stasiähnliche Methoden an den Kopf warfen, drehte er vollends durch....anders kann man das ja auch nicht betiteln, oder? Eine Dreistigkeit ohne Ende, niemals in die Wohnung lassen, nicht einschüchtern lassen, man wird einfach nur abgezockt! Schon abGEZockt...? CU!
  22. Dann kann man das doch mit zu-schreiben, sonst ist "Rätselraten" angesagt, oder?
  23. Also den Stick gibts ja schon für dünnes uro, und den Rest wird man sicher auch "günstiger" bekommen, bisschen viel Kohle denk ich mal. Da sollte sich aber noch was schrauben lassen! STICK PREIS
  24. Tja, Acronis hat da manchmal so seine Tücken, hat uns schon so manche HDD ins Nirvana gesandt....zu empfehlen wäre da eher schon "Norton Ghost", ist auch für Einsteiger "easy" zu handeln! Das beste in dem Fall mal den Acronis-Support zu kontakten! CU!
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