Jump to content

Tycus

Full Member
  • Gesamte Inhalte

    3.109
  • Benutzer seit

  • Tagessiege

    7

Blogkommentare erstellt von Tycus

  1. Ich musste es schon ein bis drei mal lesen um zu verstehen wo du damit hin willst. Ob ich es jetzt weiß? ....keine Ahnung. Auch diese geballte Ladung ist dann auch schwer verdaulich...

     

    Zu meinem Statement komme ich noch, erst einmal bissle zurecht rücken deine Verse:

     

    Es reicht, die Vaterschaft eines Kindes bei der Geburt anzuerkennen. Macht man das, so ist man solange der leibliche Vater, bis einem ein Test das Gegenteil beweist.

     

    Soweit ich weiß nicht solange ein Test das beweist, es ist dann solange so bis man die Zustimmung zur Adoption gibt nach einer Trennung/Scheidung. Ein Test beendet dies Anerkennung nicht. Außer du meinst das jemand denkt das er der Vater ist und dann nach einem Test, der negativ ausfällt, die Emotionale Vaterschaft löst. Denn Rechtlich bleibt er immer noch der Vater.

     

    Andersherum, nehmen wir mal an, der Vater holt sein Kind ständig und regelmäßig zu spät ab, oder bringt es zu spät wieder nach Hause, oder lässt einfach mal zwischendurch Termine ohne Benachrichtigung ausfallen über einen Zeitraum von mehreren Monaten, hat die Mutter kaum eine Chance dieses bei einer entsprechenden Stelle (Jugendamt, Amtsgericht) vorzutragen, weil dem Vater so einfach auch nicht mit Konsequenzen zu drohen ist.

     

    Da weiß ich aus erlebten, das beide da dann das Recht haben, die Vereinbarungen des Umgangsrechtes zu beschränken oder durchzusetzen. Verfehlungen beim Umgangsrecht werden da auch nicht lange geduldet.

    Man kann sogar soweit gehen das man einstweilige Verfügungen beantragen kann. Das sind einfache Anträge beim Familiengericht. Das sind halt Not- und Druckmittel der letzten Kategorie.....Kanonen auf Spatzen.

     

    Dennoch wird der Lebensbehalt der Mutter mit dem Gehalt des Partners gedeckt.

     

    Nur wenn man es zulässt....man kann auch eine Partnerschaft haben ohne das es angerechnet wird. Einfach aufsetzen und gut. Das geht bei Antrag auf Unterhaltsvorschuss, wie auf Unterhalt für Frau, wie auch bei Hartz4.

    Man muss es nur wissen. Und das wissen die wenigsten......also wird es geschluckt und mit recht auch gemault. Aber es geht auch anders.

     

    Man merke.....die alleinerziehende, arbeitslose oder teilzeitarbeitende Mutter

     

    ...ja du hast geschrieben aus welcher Sicht du schreibst aber ein /Vater würde gut passen denn es wird für mich langsam, gefühlt Mode wird, das sich auch Mütter aus dem Staub machen. Und die alleinerziehenden Väter werden so ignoriert.

     

    Aber weit gefehlt, trotz des Urteils zahlt die Unterhaltsvorschußkasse brav den festgelegten Betrag und kümmert sich anscheinend nicht im Geringsten für ihre eigentlich, seit Urteil unnötigen Kosten. Nicht einmal auf Nachfrage kann einem dort jemand etwas sagen.

     

    Doch kümmern sie sich......er wird es zurückzahlen müssen....wenn nicht jetzt dann später aber zahlen muss er, das steht fest.

     

    Jetzt ist später also auch mein Statement.

     

    Habe mir auch überlegt hier mal so ein Daily oder Weekly Blog zu machen aber interessiert es jemanden? Wie man die anderen Blogs hier sieht wohl eher weniger...hier hat ja auch noch keiner Stellung genommen. Evtl. willst du das ja auch nicht dann hau mein Eintrag raus....

     

    ...ok jetzt kommt mein Statement...

     

    Grob gesagt du machst dir zu viele Gedanken darüber, manche Sachen sind so und werden wohl immer so bleiben. Und wenn man sich darüber Gedanken macht dreht man sich im Kreis. Man sollte die Situation leben und nicht vergrübeln....oder man zieht es komplett auf und macht es politisch und bringt was auf den Weg.

     

    Es gibt solche und solche, Väter/Mütter......da nach einer Trennung viel verletzte Eitelkeit hochkommt wird das wichtigste, das Kind oftmals vergessen. Traurig aber wahr.

     

    Im Umgangs- und Sorgerecht werden von beiden Seiten oftmals die Gründe der Trennung weiter getragen und das baden dann die beteiligten aus die daneben stehen, Kinder, neue Lebenspartner und Familienzweige wie Oma/Opa und Co.

     

    Es kommt darauf an wie frisch es ist aber ein Runder Tisch mit Reden bringt oft wunder auch wenn man befürchtet das es unmöglich ist. Und was man auch wenn es schwer fällt darf man Umgang- und Sorgerecht nicht mit Unterhaltspflicht in Verbindung setzen. Das sollte man definitiv trennen und macht manches auch leichter.

     

    Thema Unterhalt ist natürlich wichtig aber sehr schwer zu behandeln egal für wen, der eine der es bekommen muss der andere der es zahlt, zahlen muss.

    Ich will da auch jetzt nicht seitenweise Beispiele nennen aber eines was vom Gesetz für mich geändert werden muss ist die Kategorie der Steuerklasse.

     

    Während der Ehe bekommt man Erleichterung in der Steuerklasse weil man ja für die Familie sorgen muss. Ist man getrennt, muss man für die Familie auch sorgen, bekommt aber eine Steuerklasse für Singles.

    Das muss nach meiner Meinung dringen geändert werden und ist einer der Gründe warum der alleinerziehende oftmals im Regen stehen. Auch wird der zuzahlende Satz damit verringert, was evtl. gar nicht im Einzelfall so gut ist weil für den alleinerziehenden die Kosten im Einzelfall höher sind.

     

    Persönlich finde ich, sollte man Unterhalt und Umgangs.-Sorgerecht strickt trennen, das wird sonst immer Feuer geben. Fällt bestimmt schwer in manchen Situationen aber immer das beste.

     

    Denn wenn sich ein Elternteil kümmert aber nicht zahlt, ist das ein schlechtes Elternteil?

    Oder wenn er zahlt aber sich nicht oder wenig kümmert?

    Schwer und muss in der einzelnen Situation gesehen werden und das frei von Vorbehalten auf beiden Seiten.

     

    Das sollten die Elternteile unter sich besprechen und Regeln und sollten die neuen Lebenspartner dabei sein müssen die sehr unparteiisch sein.........

     

    So das fällt mir jetzt ein......eigentlich noch mehr aber das sollte erst mal reichen.

     

    Und meine Nummer haste wenn du mal in einer Sachgasse steckst.......

×
×
  • Neu erstellen...