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double_d's Blog

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Dann mal los !


double_d

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Ein Blog [blɔg] oder auch Web-Log [ˈwɛb.lɔg], engl. [ˈwɛblɒg], Wortkreuzung aus engl. World Wide Web und Log für Logbuch, ist ein auf einer Website geführtes und damit – meist öffentlich – einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person, der Web-Logger, kurz Blogger, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert oder Gedanken niederschreibt.

 

Nach dieser Definition, weiß ich auch endlich mal, was ein Blog ist, bzw. wofür sowas überhaupt gut ist.

Habe mir nie Gedanken darüber gemacht ob ich jemals in die Verlegenheit komme selber einen Blog zu erstellen.

Naja, ich halte es für ein nettes Medium, seine Gedanken, die sonst nirgendwo hinpassen, und in einem Tagebuch, welches ich nur selber lese, völlig deplaziert sind, aufzuschreiben. Sozusagen als spätere Rückblende, um überhaupt mal einen roten Faden in seinem Leben zu entdecken und nach einiger Zeit überrascht zu sein, mit welchen trivialen Dingen man sich beschäftigt hat, oder aber um zu erkennen, dass das "Jetzt" die "gute, alte Zeit" ist, nach der wir uns in der Zukunft zurücksehnen werden.

 

Dann mal los, bin gespannt, wo das hinführt !

 

Jo, ich bin ja jemand, der sich mit Allem und Jedem beschäftigen kann, sofern es mich denn interessiert und mir es wert erscheint, meine Zeit dafür zu opfern. Kurioserweise ist es momentan die Einrichtung "Blog", die mich beschäftigt und die ich nun als Kontainer für all meinen Gedankensalat nutzen kann. Tolle Vorstellung.

 

Ich glaube ein erstes Thema für einen Blog ist wohl nicht so einfach zu finden, obwohl es millionen von würdigen Themen gäbe.

Aber mit was möchte ich mich grad wieder gedanklich beschäftigen ?

 

Am Besten etwas, mit dem ich mich sowieso grade intensiv beschäftige. Z.B. der für mich sehr aktuellen "Vater-Situation" !

Dazu muss ich allerdings erstmal beschreiben, was die "Vater-Situation" für mich ist.

 

Als "Vater-Situation" bezeichne ich die Komplexität des Status "Vater" in Bezug auf ein Kind.

Dieser Status beinhaltet neben den väterlichen Pflichten gegenüber seinem Kind, auch die kindlichen Bedürfnisse gegenüber dem Vater.

Neben den rechtlich festgelegten Pflichten wie Personensorge und Unterhalt (in finanzieller und naturaler Hinsicht), beinhaltet es für mich auch das Recht des Kindes an seinem Vater. Da sind sich eigentlich auch alle Stimmen aus Internet, Funk, Fernsehen und Ämtern einig. Mit einer Ausnahme zu meiner Auffassung, denn ich lasse das "s" in sein weg. Das Kind hat sicherlich das Recht auf seinen Vater, aber grundsätzlich hat es überhaupt ein Recht auf einen Vater.

 

Alle Gesetze, alle Richtlinien, alle Richter und alle Mitarbeiter diverser Ämter sehen das in meinen Augen nicht so. Zumindest haben sie, wenn doch die gleiche Meinung vorherrscht, keine Handlungsgewalt entgegen einer nicht mehr zeitgemäßen Regelung in Bezug auf den Status Eltern. An dieser Stelle relativiere ich mal den anfänglich benutzten Begriff "Vater", denn es kann hier genauso um eine "Mutter" gehen. Ich bleibe aber beim Vater und erwähne das nur hier einmal, damit ich nicht immer beide aufführen muss.

 

Zuerst die Frage: Wie wird man Vater oder Mutter ? Mutter zu sein ist recht leicht zu bestimmen. Die Frau, die das Kind auf die Welt gebracht hat, ist in der Regel auch die Mutter. Leihmütter und ähnliche Geburtsverträge mal ausgenommen.

Vater zu sein ist ähnlich einfach. Derjenige, der die Mutter geschwängert hat, ist im Idealfall auch der Vater. Oftmals und nicht selten, sind die potentiellen Eltern sogar schon verheiratet, was die Suche nach einem Vater sehr vereinfacht. Letztlich muss ein Vater aber noch nichteinmal seine Körpersäfte zur Zeugung beigetragen haben. Es reicht, die Vaterschaft eines Kindes bei der Geburt anzuerkennen. Macht man das, so ist man solange der leibliche Vater, bis einem ein Test das Gegenteil beweist.

 

Aber warum sollte ohne Einwände der Mutter oder dem Vorhandensein zweier Männer mit Anspruchsdenken ein Arzt, ein Richter, ein Urkundsbeamter an der Richtigkeit der Aussage zweifeln ? Somit ist man Vater oder Mutter eines Kindes. Auch hier gibt es die Idealfälle, in denen das Kind oder die Kinder im Familienverband aufwachsen und jederzeit Vater und Mutter im Zugriff haben. Allerdings darf man nicht vergessen, dass eine Beziehung, eine Ehe oder Partnerschaft mit und/oder ohne Kinder auseinander gehen kann. Sobald ein Kind da ist, ergibt sich ein Problem. Eher ein Problemchen, wenn sowohl Vater als auch Mutter weiterhin für das Kind sorgen und im Sinne ihres Elternstatus allen Ansprüchen genügen. Jetzt könnte man alle diese Regelungen für getrenntlebende Paare mit Kind aufzählen, welche im Idealfall auch dort die Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen oder gar stören. Aber um den Idealfall geht es hierbei nicht. Mir geht es z.B. um die Fälle, in denen der Vater eventuell keinen Unterhalt zahlt, oder einfach aus dem Leben des Kindes verschwindet, oder beides....das eine bedingt zwar das andere, aber man weiß ja nie. Und es gibt noch die Fälle, in denen der Vater nicht weiß was er eigentlich will. Mal ist er Bestandteil des Lebens des Kindes, mal verschwindet er für Monate, dann zahlt er mal Unterhalt und dann wieder nicht ! Diese Väter sind völlig unkontrollierbare Bestandteile im Leben von Kindern und deren Müttern.

 

Bleiben wir mal bei so einem Vater. Unabhängig der tatsächlichen Situation innerhalb der "zerbrochenen" Familie, sieht das Gesetz das unbedingte Recht eines Kindes an beiden Elternteilen. Ein Kind hat das Recht auf seine Mutter und seinen Vater. Dies wird mitunter durch den Begriff "Kindeswohl" untermauert und als unabdingbar dargestellt. Bei einer alleinerziehenden Mutter, die ständig wechselnde Partner hat mag das in etwa noch zutreffen, da dort auch der unzuverlässigste Vater eine Konstante im Leben des Kindes darstellt. Allerdings ist meine Meinung dazu, dass man bei der Entscheidung über Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhaltsrecht nicht pauschal auf einen Begriff, nämlich "Kindeswohl" setzen darf.

 

Ein Umgangsrecht ist ein sehr hohes Recht eines Elternteils an dem nicht bei ihm lebenden Kind. Selbst wenn das Kind bereits von jemand anderem adoptiert wurde, besteht für Vater oder Mutter immer noch ein Umgangsrecht. Dieses kann auf privater Ebene zwischen den Elternteilen festgelegt werden, aber ich behandel hier ja nicht den Idealfall. Weitere Festlegung des Umgangs kann durch ein Gericht bestimmt werden. Daran haben sich in der Regel beide Teile zu halten. In meinem Beispiel lebt das Kind bei der Mutter und der Vater hat ein 14tägiges Umgangsrecht. Jetzt holt auch hier im Idealfall der Vater sein Kind alle 14 Tage ab und die beiden können machen, was immer sie wollen. Hält die Mutter das Kind nicht zu den festgelegten Terminen zur Abholung bereit, kann sie mit hohen Geldstrafen und sogar mit Haftstrafen belegt werden. Natürlich nur, wenn sich jemand daran stört. Andersherum, nehmen wir mal an, der Vater holt sein Kind ständig und regelmäßig zu spät ab, oder bringt es zu spät wieder nach Hause, oder lässt einfach mal zwischendurch Termine ohne Benachrichtigung ausfallen über einen Zeitraum von mehreren Monaten, hat die Mutter kaum eine Chance dieses bei einer entsprechenden Stelle (Jugendamt, Amtsgericht) vorzutragen, weil dem Vater so einfach auch nicht mit Konsequenzen zu drohen ist.

 

Man merke...hier ist die Mutter immer in einer Zwangssituation dem Vater gegenüber alles recht und fein zu machen, da dieser, selbst bei haltlosen Vorwürfen einfach behaupten kann, die Mutter würde das Kind nicht herausgeben. Ob und inwieweit dem dann Glauben geschenkt würde, vermag ich an der Stelle nicht zu sagen, dennoch befindet sich die Mutter von da an in einer Beweislastsituation, die zumindest als reine Situation schon unangenehm ist. Abgesehen von den möglichen Konsequenzen.

 

Man merke weiterhin....der Vater kann sich aus dem Leben des Kindes entfernen, es im Stich lassen, seine Freude über einen Besuch in Traurigkeit verwandeln, ohne wirkliche Konsequenzen dafür zu fürchten, da sich die entsprechenden Stellen nicht weiter damit befassen.

Weiterhin wird das Bildnis des Vaters durch das Kind verfälscht. Kinder sind in der Lage bis zu einem gewissen Alter, für alles und jeden eine Entschuldigung zu erfinden. In ihrer Phantasie wird der "unzuverlässige" Vater auf einen virtuellen Sockel gestellt und es werden ihm Fähigkeiten angedichtet, die einer Enttäuschung beim nächsten Mal vorbeugen. Egal was der Vater tut, er wird bis zu einem bestimmten Alter immer der Held für das Kind bleiben. Erwachsen aus der eigenen Phantasie. Dem kann auch eine Mutter nichts entgegen stellen, da sie zum Einen mit dem Kind zusammenlebt und ein reales Bild für das Kind abgibt und zum Anderen wird sie sich hüten, gegenüber dem Kind den eigenen Vater schlecht zu machen. Das erzeugt Mißgunst und Unmut. Solchen Kindern kann man ausschließlich mit sehr viel Liebe und Zuneigung begegnen, allerdings auf Kosten der eigenen Bedürfnisse und mit dem stetigen Gedanken an das "Kindeswohl" von dem alle Welt spricht !

Meine Frage: Ist bereits hier nicht mehr von Kindeswohl, sondern von Kindeswohlgefährdung zu sprechen ?

 

Ok, die Frage kam zu schnell, denn ich bin ja noch lange nicht fertig. Bleiben wir einfach noch ein wenig bei der Unzuverlässigkeit im Sinne des Umgangsrecht. Man stelle sich vor, der Vater käme wie er wollte und dabei wären auch Tage, an denen er gar nicht kommt um das Kind abzuholen. Wie dies auf das Kind wirkt, habe ich gerade schon erleutert, aber welche Umstände bedingt dies für die Mutter, wenn sie sich darauf verlässt und entsprechende Termine vereinbart, die einfach mit Kind nicht machbar sind. Vorstellungsgespräche, Besuche bei Versicherungen/Banken, Arztbesuche oder oder oder....Der Mutter ist auf der einen Seite eine Haftstrafe angedroht, wenn sie das Kind nicht zur Abholung bereit hält, aber ihr ist auf der anderen Seite einfach zuzumuten, sämtliche Termine platzen zu lassen, egal mit welchen Konsequenzen, wenn der Vater einfach nicht auftaucht ?? Und dafür ist er noch nichtmal verantwortlich zu machen ? Da stimmt m.E. nach irgendetwas nicht !

 

Ich betone nochmal: Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile Dieses Recht ist bei so einem Vater eher einer Strafe gleich, als denn zum Wohle des Kindes. Warum kann es nicht heißen, "das Kind hat das Recht auf einen Vater!" Weil ein Vater, sodenn er nicht der leibliche ist, keinerlei Rechte an dem Kind hat ! Und zu allen anderen Konstellationen kennt das geltende Recht keine Ausnahmen. Dazu später mehr.

Thema Unterhalt:

Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex und demnach auch unheimlich kompliziert und dadurch sind meine Einwände gegen dieses geltende Recht auch nicht so einfach zu pauschalisieren. Aber dennoch mag ich hier mal eine (für mich) "Unsitte" in diesem Zusammenhang aufgreifen.

 

Der Unterhalt, den ein Vater seinem Kind oder seinen Kindern zu zahlen hat, richtet sich mitunter an der Anzahl der Kinder und vor allem an seinem Einkommen. Wer viel verdient, der muss viel zahlen und umgekehrt bis zu einem Mindestsatz. Das ist soweit auch in Ordnung, da nicht jeder Vater über die Bildung, das Potential oder die Intelligenz für einen gut bezahlten Job verfügt. Was diese Sache aber in meinen Augen so unverständlich macht, ist die Tatsache, dass einer Mutter für den Fall der Arbeitslosigkeit oder des Mindereinkommens des Vaters der sog. Unterhaltsvorschuß gewährt wird. Diesen gibt es auch nur zeitlich begrenzt und es staut sich natürlich auch ein entsprechender Schuldenberg für den Vater auf, da sowohl Unterhaltsvorschußkasse und auch Mutter (in Vertretung für das Kind) einen Titel besitzen. Solange der Vater aber kein Einkommen bezieht, ist von ihm auch nichts zu holen. Da nutzt einem der schönste Titel nichts. Nun kann man in Deutschland eine Lebenssicherung vom Staat beantragen und bezieht dann Geld für den eigenen Unterhalt und den Unterhalt fürs Kind vom Staat, wenn die Verdienste aus z.B. Teilzeitstelle, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß für den Lebensbehalt nicht ausreichen. Das ist nicht ungewöhnlich und auch nicht gerade selten der Fall. Eine sehr gute Einrichtung. Ich bin wohl einer der wenigen, die gerne Steuern für diesen Zweck zahlen. Nu gut...sobald die alleinerziehende Mutter allerdings einen neuen Partner an ihrer Seite hat, der auch nicht der leibliche Vater des Kindes ist, wird zur Lebenssicherung automatisch und wie selbstverständlich das Gehalt/der Lohn des Partners mit einberechnet. Bei einer Lebenspartnerschaft mit zwei Personen auch völlig in Ordnung. Sobald man sich dafür entscheidet zusammen zu leben, dann steht man auch finanziell füreinander ein. Allerdings sehe ich das in Bezug auf ein Kind, welches durch Mutter oder Vater mit in die Beziehung kommt, völlig anders. Hier ist man dem Kind gegenüber als Partner der Mutter logischerweise auch nicht unterhaltspflichtig. Dennoch wird der Lebensbehalt der Mutter mit dem Gehalt des Partners gedeckt. Dem Kind gegenüber ist die Mutter dann wieder unterhaltsverpflichtet. Somit ist der neue Partner auf Umwegen natürlich auch in der finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Kind.

 

Man verstehe mich hier nicht falsch. Natürlich kommt man mit all seinen Möglichkeiten auch für die Bedürfnisse des Kindes auf, aber es wird seitens der Ämter faktisch vorausgesetzt, wohingegen der leibliche Vater sich problemlos eine Millionärin angeln könnte und ihr Einkommen oder Vermögen nicht für die Berechnung des Kindesunterhalt angerechnet würde.

 

Man merke.....die alleinerziehende, arbeitslose oder teilzeitarbeitende Mutter muss sich sehr gut überlegen, ob und wen sie als neuen Partner auswählt, da dieser von Anfang an in die Pflicht genommen wird für das Kind zu sorgen. Nicht nur die Suche nach einem neuen Partner erschwert sich durch das Vorhandensein eines Kindes, onTop kommt für den potenziellen Partner die zusätzliche, finanzielle Belastung ins Spiel. Natürlich steht wahrer Liebe nichts im Weg, aber es macht nachdenklich, dass ein Vater sich in sämtlichen Belangen aus der Affäre ziehen kann ohne wirkliche Konsequenzen damit auf sich zu ziehen. Er muss nur mit dem Status "arbeitslos" oder "Hartz IV-Empfänger" klar kommen. Aber da gibt es ja reichlich Möglichkeiten sich zu "arrangieren" !

 

Man beachte.....es geht hier immer noch um den leiblichen Vater, der sich mal 2 bis 3 Monate nicht blicken lässt, der nicht zahlt und der somit auch keinerlei Beihilfe zur Kleidung, zur Kinderzimmerausstattung, zur Schulausstattung oder sonstigen Bedürfnissen des Kindes beiträgt.

 

Nun hat die Mutter aber trotz aller Schwierigkeiten einen Partner gefunden, der zu ihr und dem Kind steht, dem Kind ein Ersatzvater ist und sich auch finanziell nicht den Bedürfnissen beider in den Weg stellt. Vom leiblichen Vater immer noch keine Spur von Einsicht oder sonstigen positiven Veränderungen. Dieser Mann steht jetzt zwischen dem Kind und seinem Vater, wird von dem Kind allerdings bedingungslos angenommen, obwohl der Vater immer noch auf einem Sockel steht und sobald er anwesend ist, als solcher auch von dem Kind behandelt wird. Das ist was Zwischenmenschliches und muss mit dem eigenen Ego ausgemacht werden. Nach mehr als zwei Jahren spielt der Vater im Leben des Kindes auch kaum noch eine Rolle und die Anwesenheit oder auch Nichtanwesenheit wird gleichgültig aufgenommen. Der Partner der Mutter und nunmehr vollwertiges Familienmitglied im Sinne des Kindes ist tatsächlich engagiert und nimmt immer mehr die Rolle des eigentlichen Vaters ein. Soweit eine positive Entwicklung in dieser anfangs so komplizierten Beziehung....ja wenn da nicht der Begriff "Sorgerecht" in Verbindung mit "Kindeswohl" stehen würde. Egal was der Partner der Mutter macht, egal wie er zu dem Kind steht, egal ob er die Mutter ehelicht, egal ob sich der Vater nie wieder melden würde....der Partner der Mutter wird niemals in seinem Leben irgendein Recht an dem Kind haben. Mit Recht am Kind sind sorgerechtsbezogene Entscheidungen gemeint. So sehr er auch Vater für das Kind sein mag, er wird niemals eine Entscheidung "zum Wohle" des Kindes gegenüber einer anderen Stelle treffen dürfen. Er wird niemals Anteil am Sorgerecht erhalten. Nicht einmal im Gegenzug für seine Unterhaltsbereitschaft ! Das schließt Entscheidungen innerhalb des Kindergartens/der Schule in Bezug auf z.B. Klassenfahrten, Klassenpflegschaften, im gesundheitlichen Sinne z.B. bei notwendigen Operationen, dem Tragen einer Zahnspange oder allen sonstigen Dingen mit ein. Selbst eine Auskunft bei z.B. einem Elternsprechtag in der Schule könnte in seinem Beisein der Mutter verweigert werden. Im Prinzip ist der Partner oder auch Ehemann der Mutter für sämtliche Stellen im rechtlichen Sinne dem Kind gegenüber Luft ! Die Mutter kann den Teil ihres Sorgerechts noch nichteinmal auf ihn übertragen. Einzige Möglichkeit wären Vollmachten des Vaters oder eine Adoption. Beides ist aus bereits genannten Ignoranzgründen des Vaters nicht in Betracht zu ziehen, wobei bei einer Adoption auch ein erhebliches Identitätsproblem auf das Kind zukommen könnte.

 

Man beachte.....ich beziehe mich auch jetzt noch auf den Begriff "Kindeswohl", der - ich hoffe es wird deutlich - nicht einfach pauschalisiert angewendet werden dürfte, es aber immer wieder wird.

 

Ich bin ja ehrlich - eine solche Sonderstellung im Familienrecht, wie es z.B. homosexuelle Lebensgemeinschaften erfahren, sollte auch solchen Partnerschaften, die man fachbegrifflich mit "Patch-Work-Familien" bezeichnen könnte, zugestanden werden und auch mit solch einer Intensität beäugt und geprüft werden. Denn im tatsächlichen Leben und Miteinander steht man regelmäßig vor scheinbart unüberwindlichen Hürden der Gesetzgebung und lebt eigentlich ständig in der Angst, dass dem leiblichen Vater irgendwas quer kommt in seinem beschränkten Denken und man sich erneut in einer Situation befindet in der man gezwungen ist zu reagieren. Neben den erheblichen Kosten, die sicher dem "Familienetat" bereits den einen oder anderen Urlaub und manche Anschaffung verwehrt haben, sieht man sich ständig in der Position des Bücklings, der aufpassen muss bloß nichts falsches zu sagen oder zu tun. Das macht unweigerlich ein normales, glückliches Familienleben schwerer als gewünscht und fördert m.E. nach auf keinen Fall das "Kindeswohl" !

 

Der Grund, warum ich mich so ausgiebig damit beschäftige sollte klar und deutlich sein, allerdings ist er auch noch in etwas begründet, was ich von Seiten unseres Gesetzgebers nicht nachvollziehen kann. Man stelle sich vor, der leibliche Vater ist laut einem Urteil in "erhöhtem Maße" zum Unterhalt verpflichtet. Was dies im Speziellen bedeutet kann ich hier aufgrund der Menge an Informationen nicht detailliert wiedergeben. einfach ausgedrückt bedeutet es, dass der Vater alles tun muss um für den Kindesunterhalt selbst aufzukommen.

Bei solch einem Urteil müsste man glauben, die Bemühungen des Vaters würden von irgendeiner Stelle kontrolliert oder zumindest im Auge behalten, oder ? Aber weit gefehlt, trotz des Urteils zahlt die Unterhaltsvorschußkasse brav den festgelegten Betrag und kümmert sich anscheinend nicht im Geringsten für ihre eigentlich, seit Urteil unnötigen Kosten. Nicht einmal auf Nachfrage kann einem dort jemand etwas sagen.

Hier und ausschließlich in dieser Form kann ich dann manche Stimmen gegen Leistungsbezieher verstehen. Mag sich jeder selber seine Gedanken machen, wo dies in unserem System hakt !

 

Nun, bis hierhin erstmal.

Bei Veränderungen in der Situation und/oder bei plötzlichem Wachwerden von Jugendamt oder Amtsgericht habe ich dann wieder einen Grund dies hier zu ergänzen.

 

Grüüüüße vom double_d

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Ich musste es schon ein bis drei mal lesen um zu verstehen wo du damit hin willst. Ob ich es jetzt weiß? ....keine Ahnung. Auch diese geballte Ladung ist dann auch schwer verdaulich...

 

Zu meinem Statement komme ich noch, erst einmal bissle zurecht rücken deine Verse:

 

Es reicht, die Vaterschaft eines Kindes bei der Geburt anzuerkennen. Macht man das, so ist man solange der leibliche Vater, bis einem ein Test das Gegenteil beweist.

 

Soweit ich weiß nicht solange ein Test das beweist, es ist dann solange so bis man die Zustimmung zur Adoption gibt nach einer Trennung/Scheidung. Ein Test beendet dies Anerkennung nicht. Außer du meinst das jemand denkt das er der Vater ist und dann nach einem Test, der negativ ausfällt, die Emotionale Vaterschaft löst. Denn Rechtlich bleibt er immer noch der Vater.

 

Andersherum, nehmen wir mal an, der Vater holt sein Kind ständig und regelmäßig zu spät ab, oder bringt es zu spät wieder nach Hause, oder lässt einfach mal zwischendurch Termine ohne Benachrichtigung ausfallen über einen Zeitraum von mehreren Monaten, hat die Mutter kaum eine Chance dieses bei einer entsprechenden Stelle (Jugendamt, Amtsgericht) vorzutragen, weil dem Vater so einfach auch nicht mit Konsequenzen zu drohen ist.

 

Da weiß ich aus erlebten, das beide da dann das Recht haben, die Vereinbarungen des Umgangsrechtes zu beschränken oder durchzusetzen. Verfehlungen beim Umgangsrecht werden da auch nicht lange geduldet.

Man kann sogar soweit gehen das man einstweilige Verfügungen beantragen kann. Das sind einfache Anträge beim Familiengericht. Das sind halt Not- und Druckmittel der letzten Kategorie.....Kanonen auf Spatzen.

 

Dennoch wird der Lebensbehalt der Mutter mit dem Gehalt des Partners gedeckt.

 

Nur wenn man es zulässt....man kann auch eine Partnerschaft haben ohne das es angerechnet wird. Einfach aufsetzen und gut. Das geht bei Antrag auf Unterhaltsvorschuss, wie auf Unterhalt für Frau, wie auch bei Hartz4.

Man muss es nur wissen. Und das wissen die wenigsten......also wird es geschluckt und mit recht auch gemault. Aber es geht auch anders.

 

Man merke.....die alleinerziehende, arbeitslose oder teilzeitarbeitende Mutter

 

...ja du hast geschrieben aus welcher Sicht du schreibst aber ein /Vater würde gut passen denn es wird für mich langsam, gefühlt Mode wird, das sich auch Mütter aus dem Staub machen. Und die alleinerziehenden Väter werden so ignoriert.

 

Aber weit gefehlt, trotz des Urteils zahlt die Unterhaltsvorschußkasse brav den festgelegten Betrag und kümmert sich anscheinend nicht im Geringsten für ihre eigentlich, seit Urteil unnötigen Kosten. Nicht einmal auf Nachfrage kann einem dort jemand etwas sagen.

 

Doch kümmern sie sich......er wird es zurückzahlen müssen....wenn nicht jetzt dann später aber zahlen muss er, das steht fest.

 

Jetzt ist später also auch mein Statement.

 

Habe mir auch überlegt hier mal so ein Daily oder Weekly Blog zu machen aber interessiert es jemanden? Wie man die anderen Blogs hier sieht wohl eher weniger...hier hat ja auch noch keiner Stellung genommen. Evtl. willst du das ja auch nicht dann hau mein Eintrag raus....

 

...ok jetzt kommt mein Statement...

 

Grob gesagt du machst dir zu viele Gedanken darüber, manche Sachen sind so und werden wohl immer so bleiben. Und wenn man sich darüber Gedanken macht dreht man sich im Kreis. Man sollte die Situation leben und nicht vergrübeln....oder man zieht es komplett auf und macht es politisch und bringt was auf den Weg.

 

Es gibt solche und solche, Väter/Mütter......da nach einer Trennung viel verletzte Eitelkeit hochkommt wird das wichtigste, das Kind oftmals vergessen. Traurig aber wahr.

 

Im Umgangs- und Sorgerecht werden von beiden Seiten oftmals die Gründe der Trennung weiter getragen und das baden dann die beteiligten aus die daneben stehen, Kinder, neue Lebenspartner und Familienzweige wie Oma/Opa und Co.

 

Es kommt darauf an wie frisch es ist aber ein Runder Tisch mit Reden bringt oft wunder auch wenn man befürchtet das es unmöglich ist. Und was man auch wenn es schwer fällt darf man Umgang- und Sorgerecht nicht mit Unterhaltspflicht in Verbindung setzen. Das sollte man definitiv trennen und macht manches auch leichter.

 

Thema Unterhalt ist natürlich wichtig aber sehr schwer zu behandeln egal für wen, der eine der es bekommen muss der andere der es zahlt, zahlen muss.

Ich will da auch jetzt nicht seitenweise Beispiele nennen aber eines was vom Gesetz für mich geändert werden muss ist die Kategorie der Steuerklasse.

 

Während der Ehe bekommt man Erleichterung in der Steuerklasse weil man ja für die Familie sorgen muss. Ist man getrennt, muss man für die Familie auch sorgen, bekommt aber eine Steuerklasse für Singles.

Das muss nach meiner Meinung dringen geändert werden und ist einer der Gründe warum der alleinerziehende oftmals im Regen stehen. Auch wird der zuzahlende Satz damit verringert, was evtl. gar nicht im Einzelfall so gut ist weil für den alleinerziehenden die Kosten im Einzelfall höher sind.

 

Persönlich finde ich, sollte man Unterhalt und Umgangs.-Sorgerecht strickt trennen, das wird sonst immer Feuer geben. Fällt bestimmt schwer in manchen Situationen aber immer das beste.

 

Denn wenn sich ein Elternteil kümmert aber nicht zahlt, ist das ein schlechtes Elternteil?

Oder wenn er zahlt aber sich nicht oder wenig kümmert?

Schwer und muss in der einzelnen Situation gesehen werden und das frei von Vorbehalten auf beiden Seiten.

 

Das sollten die Elternteile unter sich besprechen und Regeln und sollten die neuen Lebenspartner dabei sein müssen die sehr unparteiisch sein.........

 

So das fällt mir jetzt ein......eigentlich noch mehr aber das sollte erst mal reichen.

 

Und meine Nummer haste wenn du mal in einer Sachgasse steckst.......

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Auch diese geballte Ladung ist dann auch schwer verdaulich...

Hehe...deshalb hab ich das ja auch in einen Blog getan. ;)

 

hier hat ja auch noch keiner Stellung genommen. Evtl. willst du das ja auch nicht dann hau mein Eintrag raus....

Nö, immer gerne ! Kommentare, Hinweise, Zustimmung, Ablehnung....alles hier rein !

 

...ok jetzt kommt mein Statement...

Im Grunde ist was Du geschrieben hast, genau das, was ich versucht habe zu hinterfragen, da es genau so auch von allen möglichen Stellen immer wieder kommuniziert wird. Aber ist es denn auch genau so auf jede Familien-Situation anzuwenden ? Natürlich differiert jede Situation in Art und Umfang des Unterhalts und des Umgangs mit den Kindern, aber der Grundtenor ist immer derselbe. Zum "Wohle des Kindes" wird eine Einigung erziehlt, die sowohl Vater als auch Mutter in eine gewisse Pflicht nimmt. Und dieses "Kindeswohl" macht ganz oft die zuständigen Stellen blind für die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern.

 

Ok, ich hätte den Text oben vielleicht in zwei Abschnitte aufteilen sollen.

Erstens den Teil, der sich mit der Verpflichtung, sprich dem Unterhalt und der Fürsorge für ein Kind beschäftigt und zweitens den Teil, der die Realität in Bezug auf die Gefühlslage und das tatsächliche "Wohl" des Kindes beschreibt und die "rechtliche" Machtlosigkeit von Müttern/Vätern und ihren Partnern, den getrenntlebenden anderen Elternteilen gegenüber.

 

Sprechen wir mal Klartext.

Wenn sich ein Vater zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr seines Kindes vielleicht fünfmal dazu durchringen konnte etwas mit ihm zu unternehmen und zwischendurch Kontaktpausen von bis zu "neun" Monaten eingelegt hat....

 

....die Mutter immer wieder vergeblich versucht hat, den Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen (vom Unterhalt völlig abgesehen), den Vater das aber überhaupt nicht interessiert und die Mutter quasi gezwungen wird in den Kontaktpausen das Kind anzulügen, dass sein Vater arbeiten muss, keine Zeit hat, ihn aus dem und dem Grund nicht abholen kann und all ihre Kraft da rein setzt um die Enttäuschung des Kindes zu lindern, da der Vater ja jederzeit wieder "unverhofft" auf der Matte stehen kann...

 

....dieser aber lieber beim Jugendamt vorstellig wird und behauptet die Mutter würde das Kind nicht herausgeben und nach einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt (bei dem sich i.Ü. seine Vorwürfe als völlig haltlos entpuppt haben) eine Umgangsregelung getroffen wird, die von ihm auch nur für zwei Termine eingehalten wird....

 

....und dann letztlich "vermeintlich" aus dem Leben des Kindes für 1 1/2 Jahre verschwindet, dann sehe ich alleine aus diesem Verlauf, dass ein Interesse an dem Kind absolut gegen Null geht.

 

Aber dem nicht genug. Der Vater bleibt immer mal wieder für einen Augenblick, für ein Telefonat (immer ausschließlich mit der Mutter, niemals mit dem Kind) in "Blickkontakt" !

 

Die Mutter sieht keine Veranlassung selber beim Jugendamt vorstellig zu werden, da sie dem Kind einfach weitere Enttäuschungen ersparen will und aus rein "intuitiver" Sicht geht es dem Kind ohne den Vater erheblich besser. Je größer der zeitliche Abstand zum letzten Kontakt wird, umso besser nimmt das Kind die Abwesenheit des Vaters an. Wohlgemerkt...der Kontakt zwischen Mutter und Vater besteht in der ganzen Zeit stetig. Nur, dass der Vater grundsätzlich zu Zeiten anruft, in denen das Kind schon längst im Bett ist und auf etwaige Fragen der Mutter, wann er denn vorhätte mal wieder sein Kind zu sehen oder zu sprechen, mit ausweichenden Antworten kontert.

 

....nun, wer meinst Du ruft nach einiger Zeit an und ermahnt die Mutter sich an die vereinbarten Umgangszeiten zu halten ? Richtig, das Jugendamt. Natürlich völlig haltlos, aber so wie der Vater vornherum offensichtlich seinen Teil der Vereinbarung nicht einhält, schwärzt er hintenrum die Mutter für seine Verfehlungen an. Und was macht das Jugendamt ? Nach der Erklärung und dem Nachweis (Besuchsprotokoll) der Mutter....nichts machen die, die lassen das einfach so weiterlaufen und melden sich noch nichtmal bei dem Vater. Lediglich der Hinweis das Besuchsprotokoll weiter zu führen kam als Tipp. Das könnte man irgendwann nochmal gebrauchen. Ich nehms schonmal vorweg...bis heute hat das keiner sehen wollen.

 

Bis dahin erstmal....Frustgrenze schon lange überschritten, da man sich ja im Vorfeld bereits Informationen geholt hat und die Anwälte einem ja auch schon gesagt haben, dass der im Prinzip immer so weitermachen kann wenn er denn möchte...das Sorgerecht und Umgangsrecht würde man nicht anfechten können.

 

Was macht man dann ? Man sucht den Kontakt und die Aussprache...genauso, wie es einem immer und immer wieder kommuniziert wird. Und ach was....er zeigt sich einsichtig und gibt sogar zu, dass es dem Kind nicht förderlich sein kann, wenn das so weiterläuft. Sollte es denn wirklich doch noch gut werden ? Ja am Arsch....entgegen der Absprachen, in denen auch die Mutter mal eine kleine Forderung gestellt hat und darum bat, erst in seiner neuen Familie alles zu regeln, und solange mit dem Kind "alleine" etwas zu machen, erscheint der Vater nicht nur nicht zu den Terminen, nein, er beauftragt sogar noch einen Anwalt mit dem Einklagen des Umgangsrecht.

 

Somit landet man doch tatsächlich vor Gericht und zum "Wohle" des Kindes wird entschieden. Kein Besuchsprotokoll wurde gesichtet, die vergangenen 5 Jahre wurden nicht in Betracht gezogen, die unzähligen Nächte in denen das Kind geweint hat, weil es ja eigentlich abgeholt werden sollte und doch niemand kam, wurden berücksichtigt....nichts....nichtmal die Bedenken der Mutter, dass die neue Partnerin des Vaters nach dessen eigener Aussage ein unkontrollierbarer Wutpatient ist, wurde zur Kenntnis genommen und das Urteil ist sozusagen ein Schlag ins Gesicht und erschüttert tatsächlich den Glauben an das Recht und macht den Begriff "Kindeswohl" zu einer Lachnummer sondergleichen !

 

Gut...im Namen des Volkes gibt man dann sein Kind heraus. Zurück kommt ein völlig verstörtes, rotzfreches, unzufriedenes Kind, was tatsächlich eine ganze Woche braucht um wieder in der Spur zu sein und ab da nicht mehr zu seinem Vater will. Mit gutem Zureden und Aufbauarbeit gehts dann doch nach 14 Tagen wieder dorthin in die Familie. Und wieder und wieder kommt ein verstörtes Kind zurück....man redet mit dem Vater und fragt woran es liegt...der gibt sich auch tatsächlich Mühe und es wird besser. Man traut der Sitation zurecht immer noch nicht, aber zum "Wohle" des Kindes nimmt man es hin. Schließlich "braucht" ja ein Kind seinen Vater.

Das ganze läuft so ungefähr 4 Monate....ab da fängt es wieder an unregelmäßig zu werden. Verspätungen beim Abholen des Kindes, Ausfall ganzer Termine (zuerst nach telefonischer Ansage) zuletzt ohne jeglichen Hinweis und seit geraumen 10 Wochen hat das Kind keinen Kontakt mehr zu seinem Vater gehabt !

 

Wie kann man einem Kind in die Augen sehen und ihn jetzt zu seinem "Wohle" immer noch anlügen und sagen, der Papa muss arbeiten und kann Dich nicht holen. Der Papa hat ganz wichtige Dinge zu tun, deshalb kommt er heute nicht !

 

Irgendwann nach nem weiteren halben Jahr steht er dann wieder auf der Matte und die ganze Scheiße geht wieder von vorne los. Womöglich !

 

Was ich damit einfach sagen will ist, dass sämtliche involvierten Stellen es einen Shice interessiert, was wirklich in den Familien los ist. Wie sehr man sich auch bemüht, dem bekloppten Vater stehen für immer alle Türen offen und man selbst muss sich beugen und bücken und mit jeder Situation zurecht kommen. Auch jetzt haben wir den Kontakt und die Hilfe vom Jugendamt gesucht und auch entsprechende Stellen abgekaspert, ob und in welcher Hinsicht wir denn auch mal auf der sicheren Seite stehen, wenn wir mal auf etwas hinweisen. Der Tenor aller Stellen war gleich....wir sind immer die Gearschten und er hat weiterhin alle Freiheiten, kann kommen wann er will, kann wegbleiben wie er will und so weiter.

 

Natürlich sagt man auch da, dass es nicht richtig ist und völlig daneben, aber man sagt auch, dass jeder Versuch von uns völlig vergeblich ist. Wir würden uns am Ende nur ins eigene Bein schießen. So und da erklär mir mal, was das mit "Kindeswohl" zutun hat ! ;)

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