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2. Mahung ins Haus geflogen


rokco

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Habe Ende letzten Jahres eine Mahnung bekommen, ich hätte versäumt einen Tanzkurs zu bezahlen. Fakt ist, dass ich diesen Tanzkurs nicht mitgemacht hab! Rief dann dort an und sagte das dass ein Irrtum sein müsse, woraufhin ich nun die 2. Mahnung bekam! Nun machte ich es schriftlich (Einspruch) und forderte die Firma auf mir die Bestellung zukommen zu lassen (mit Unterschrift) und falls vorhanden eine Teilnahmebstätigung o.ä. die ich quittiert habe...

 

Jetzt bin ich auf deren HP gestoßen und da gibt es wohl eine Online Anmeldung zu den Tanzkursen! Denke mal da wollte mich jmd foppen und hat für mich einen Tanzkurs bestellt. Wie ist das hier mit dem Fernabsatzgesetz?

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Bei der Online-Bestellung gibt es eine Spalte AGB. Beim Klick darauf erscheint folgender Absatz:

 

AGB

 

(Gesellschafts-) Tanzkurse Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung für denen von Ihnen gewählten Kursus, bis zur ersten Unterrichtsstunde.Muß der Kursus aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, erfolgteine Gutschrift für einen späteren Kursus.Das Honorar kann jedoch nicht zurückerstattet werden. Zum Ausgleich des Kurshonorars bitten wir Sie, bei Anmeldung das Lastschrifften Feld auf der Anmeldung auszufüllen oder das Honorar auf unser unten Angegebenen Konto zu überweisen. ( Wichtig! Name des Tanzschülers! ) Bankverbindung: Name der Bank, Nr. usw...

 

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werde jetzt erst mal abwarten was da noch kommt, irgendwas müssen sie ja tun nach dem schriftlichen einspruch...

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Sag Ihnen Bescheid dass sich da wohl jemand einen Scherz erlaubt hat. Wenn Sie die Mahnung weiterverfolgen müssten sie dann zum gerichtlichen Mahnverfahren übergehen. Dem widersprichst du dann, dann müssen sie dir nachweisen dass du bestellt hast. Da du es nicht warst, nie anwesend warst und sie keine Unterschriften haben dürfte Ihnen das schwerfallen ;-)

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AGB

 

(Gesellschafts-) Tanzkurse Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung für denen von Ihnen gewählten Kursus, bis zur ersten Unterrichtsstunde.Muß der Kursus aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, erfolgteine Gutschrift für einen späteren Kursus.Das Honorar kann jedoch nicht zurückerstattet werden. Zum Ausgleich des Kurshonorars bitten wir Sie, bei Anmeldung das Lastschrifften Feld auf der Anmeldung auszufüllen oder das Honorar auf unser unten Angegebenen Konto zu überweisen. ( Wichtig! Name des Tanzschülers! ) Bankverbindung: Name der Bank, Nr. usw...

 

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werde jetzt erst mal abwarten was da noch kommt, irgendwas müssen sie ja tun nach dem schriftlichen einspruch...

Die AGB Klausel ist auf jeden Fall unwirksam, und somit nicht Bestandteil des Vertrages.

 

Ich würd mir da gar keinen Kopf machen. Du hast ja weder ne Bestätigung der Anmeldung, und außerdem hast du die Leistung (Kurs) ja gar nicht in Anspruch genommen.

Im Grunde hat jemand für dich einen Vertrag abgeschlossen, der keine Vertretungsmacht besessen hat.

 

Also nicht zahlen !!!!!

 

 

Gruss

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