boog Geschrieben 19. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2007 Hi Leute, Hab bald ne Verhandlung und wollte nen Antrag auf Gerichtskostenerstattung stellen, jeodch weiß ich nicht genau wo und wie?? Also wo genau bekomme ich die Formulare bzw. wo gebe ich diese ab?? Habt ihr einige Tips und Ratschläge die mir weiterhelfen könnten. Wäre euch sehr verbunden. mfg boob Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast kingmattes Geschrieben 19. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2007 Klick Holen musst Du Dir einen Schein beim Gericht. § 117 Antrag (1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen. (2) 1Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. 2Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden. (3) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. (4) Soweit Formulare für die Erklärung eingeführt sind, muss sich die Partei ihrer bedienen. Mit dem Schein gehst Du dann zu einem Anwalt. EDIT\ Hier gibts weitere Tips Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 19. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2007 Meinst Du Prozeßkostenerstattung oder Erstattung deiner Auslagen als Zeuge? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.