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Berechnung von Abgaben bei geringfügigen und


dnarnold84

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Ich bräuchte mal Rat zum Thema " 400 - Job und Co":

 

Folgende Info vorab: Ich bin "arbeitslos", beziehe aber kein Arbeitslosengeld!

 

Im Sommer diesen Jahres habe ich an einer Inventur (mit Lohnsteuerkarte) für ca. 3 Tage teilgenommen. Verdienst: knapp 200.

 

Am 11. November habe ich einen Tag an einer Inventur teilgenommen, wo ich knapp 35 verdient habe.

Beim gleichen Arbeitgeber habe ich zum 15. diesen Monats einen 400 Job aufgenommen (mit Lohnsteuerkarte). Im Zeitraum vom 15. bis Ende diesen Monats habe ich 286 Verdient.

 

Wie sieht es in meinem Fall mit Steuer- und Sozialabgaben aus?

Habe diverse Meinungen schon eingeholt, wobei ich selber aber keine Ahnung habe :D

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Ich habe auch einen 400 Euro Job. So lange du über die 400 Euro nicht drüber hinauskommst brauchst du keine Steuern bezahlen. Solltest du mehr also zb. 400,01Euro verdienen musst du steuern bezahlen. Bis 400 Euro ist steuerfrei weil der Arbeitgeber einen Teil davon bezahlt. Ich meine so um die 120 Euro.

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Ich habe auch einen 400 Euro Job. So lange du über die 400 Euro nicht drüber hinauskommst brauchst du keine Steuern bezahlen. Solltest du mehr also zb. 400,01Euro verdienen musst du steuern bezahlen. Bis 400 Euro ist steuerfrei weil der Arbeitgeber einen Teil davon bezahlt. Ich meine so um die 120 Euro.

aber wie ist das mit einem "400-Job", bei dem ich erst am 15. eines Monats anfange?

Da darf ich doch dann auch nur die Hälfte - also 200 - verdienen, oder?

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400 euro Job kannst du auch an einem Tag im Monat erledigen.

 

Richtig so ist es...

 

Du kannst das ganze in 4 Tagen verdienen.

 

Oder pro Tag ne Stunde arbeiten...

 

Du darfst halt nur nicht über 400 haben.

 

 

Unter einem bestimmten Satz bekommst du aber auch bezahlte Abgaben im Lohnsteuerjahresausgleich komplett wieder...

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Unter einem bestimmten Satz bekommst du aber auch bezahlte Abgaben im Lohnsteuerjahresausgleich komplett wieder...

1. Kannst du mir dazu mehr sagen?

 

2. Wieso meinen denn dann alle (Arbeitgeber und Minijob-Zentrale), dass man in einem halben Monat nur 200 verdienen darf?

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Gast happymetal666

also du darfst nicht mehr als 400 im monat verdienen, es steht zwar bei der minijob-zentrale nix gesondert dazu, aber es war bisher immer so, dass solche monatsbeträge tage/wochen-weise aufzuteilen sind!!!

demnach nur 200 euro bei nem halben monat. ! bei anderen meinungen wäre ne quelle sehr interressant, da ich ja bekannterweise in der branche arbeite und über news immer erfreut bin. man kann ja nicht alles wissen.

 

nochmal zu den eingangsfragen in sachen minijob.

im normalen fall, meldet dich der arbeitgeber als minijobber an und zahlt dir den lohn bis maximal 400 euro im monat brutto=netto aus.

er zahlt dann dafür zuschläge an die minijobzentrale von z zt.

13% für krankenvers., damit bist du aber nicht krankenversichert mit anspruch auf arztbehandlung etc.

15 % für rentenvers.(wovon du aber erstmal keine rentenansprüche hast, es sei denn du zahlst die differenz zum normalen rentenversicherungsbeitrag von 19,5 bzw. ab 1.1.2007 19,9% aus deinem lohn)

0,1 % umlage für lohnfortzahlung

und 2 % pauschale lohnsteuer.

anstelle der pauschalen lohnsteuer kannst du auch im ungünstigen fall für dich deine lohsnteuerkarte bzw. eine 2. lohnsteuerkarte mit steuerklasse 6 abgeben und du zahlst entsprechend der steuerklasse dann die lohnsteuer. weiterer nachteil ist dass dein lohn damit zu einkünften aus nichtselbständiger arbeit wird und zur steuererklärung gehört, also spätestens da zu versteuern ist.

 

in deinem fall wäre zu überlegen, ob du nicht anstatt 400 euro-minjobber nen niedriglohn von 410 euro annimmst. ist für den arbeitgeber billiger und du bist z.b. voll krankenversichert und zumindest zum teil rentenversichert. der nettolohn liegt zwar dann bei ca. 380-390 euro, aber die genannten vorteile sind je nach einzelfall nicht zu vernachlässigen.

 

bei fragen ruhig per pm, werd aber erst montag antworten können - guck mir das schlachtfest in münchen an, heute auf dem schlachtplan: vfl borussia mönchengladbach

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Gast happymetal666

seh da grad die antworten während meines schreibens.

@selbstmord-mitglied:

welche abgaben willst du denn von der steuer wiederhaben????

hab in meinen 14 jahren berufserfahrung keinen fall erlebt, wo jemand seine sozialversicherung vom finanzamt ende des jahres erstattet bekommt.

 

der rest steht ne etage drüber

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seh da grad die antworten während meines schreibens.

@selbstmord-mitglied:

welche abgaben willst du denn von der steuer wiederhaben????

hab in meinen 14 jahren berufserfahrung keinen fall erlebt, wo jemand seine sozialversicherung vom finanzamt ende des jahres erstattet bekommt.

 

der rest steht ne etage drüber

also bei meiner "3-Tage-Inventur" habe ich auch nicht den vollen Betrag erhalten! Hab fast 30 weniger bekommen, die ich doch dann im Januar wiederbekomme, oder?

 

...

 

Zahl ich nun für die 286 in diesem halben Monat Beiträge? Bekomm ich die mit nem Lohnsteuerjahresausgleich wieder?

 

PS: Ich habe - wie gesagt - keine sonstigen Einküfte!

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Gast happymetal666

Hi,

also so wies aussieht, zahlst du von den 286 euro abgaben, da du über die 400 euro bzw. halben betrag also 200 euro rutschst.

falls du in den nächsten monaten nicht über 400 euro rutschst, wäre es ratsam die 86 euro auf die nächsten monate zu verteilen. deinen arbeitgeber wirds freuen, er braucht dir das geld erst später zu zahlen, aber für beide seiten die billigste und unspektakulärste lösung.

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deswegen schrieb ich auch wenn er beim selben AG ist müßte es klappen. die werden doch wohl ne ordentliche Lohnbuchhaltung haben die das so hinbiegt, das es klappt und wenn sie dich halt schon seit 11. November beschäftigen. Weiss zwar nicht den Unterschied, aber die Steuerfachmänner werden schon wissen wozu die da sind. :D

Wie gesagt du kannst auch einen Arbeitsvertrag haben von Monat Juli, wo du schriftlich fixiert ein Stundenlohn von 400 euro hast und eine monatliche Arbeitsleistung von einer Stunde. Also du bist von 1. Juli bis 31. Juli bei der Firma beschäftigt. Der AG zahlt trotzdem glaube 92 +8 also 100 an den Staat(weiss ich nicht so genau, also will mich nicht festlegen) und du bekommst deine 400 auf die Hand, weil seit 2003 keine wöchentliche Arbeitszeit entscheidend ist. ab Januar 2007 zahlt der AG dafür 120 Euro.

Ich lasse mich auch gern eines anderen überzeugen.

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Gast happymetal666

so hab heut mal die kollegen gefragt und bei einem war vor ner woche lohnprüfung von der lva.

die minijob-grenze von 400 euro ist TAGE-genau aufzuteilen, also z.b. am 2. des monats angemeldet und 400 euro im monat verdient, gibt direkt nen vermerk für den betriebsprüfer, er solle bei ner prüfung die grenzen beachten

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