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rechtliche Frage zum Hausverbot


q2be

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Hi,

 

ich hab da ein kleines Problem.

Ich will meine Wohnung fristlos kündigen. Ich hab mich auch bereits bei einer Anwältin diesbezüglich beraten lassen. Sie meinte, dass das aufgrund diverser mietmängel kein Problem sei. (welche mietmängel ist hier erstmal egal. das würde zu weit gehen)

Gestern abend habe ich meiner Vermieterin die fristlose Kündügung zum 31.12.2006 persönlich überreicht. Als Zeuge war mein Bekannter "X" dabei. (Er soll mir auch beim Auszug helfen. Möbel schleppen etc.)

Bei der Übergabe meinte meine Vermieterin (Auszug):

"Sie brauchen hier auch keinen Zeugen mitbringen. [...] [Zu X:] Das werden Sie noch bereuen, dass Sie da mitmachen. Das wird Folgen haben..."

X hat sich dazu selbstverständlich nicht geäußert. Er soll ja später lediglich bestätigen können, dass die Vermieterin die Kündigung erhalten hat.

 

Gegen 23 Uhr ruft X mich an und sagt mir, dass er mir beim Umzug nicht helfen kann. Meine Vermieterin habe bei ihm angerufen und auf dem AB eine Nachricht hinterlassen, in der sie ihm totales Hausverbot erteilt.

Dazu sei zu sagen, dass meine Vermieterin im gleichen Haus lebt. Es war ursprünglich mal ein großes Ein-Familien-Haus. Später wurde aus dem Dachgeschoss eine Mietwohnung, in der ich jetzt lebe.

 

Ich hab im Netz auch schon lange nach Infos gesucht. Jedoch habe ich nur herausgefunden, dass die vermieterin dem X nicht verbieten kann, in meiner Wohnung zu sein.

Wie sieht es aber mit dem Grundstück aus. Das müsste er ja zwangsläufig betreten, um in meine Wohnung zu kommen.

 

Wär echt klasse, wenn ihr dazu infos hättet. der umzug soll nämlich schon am wochenende stattfinden...

 

gruß

q2be

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Hi!

 

Geh doch einfach zur Polizei und frage dort nach??

Ist besser als hier auf ne antwort zu warten.. vorallem weil du bei der Polizei so oder so besser beraten bist...

Vorallem wenns rechtlichen folgen haben soll.. dann würd ich auf kein forum bauen!

 

cu :D

 

PS: Soll kein angriff an die wo antworten sein :D

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den AB hat er doch noch nicht abgehört? :D und sie darf erteilen was sie will, das ist aber ein sinnloses Unterfangen von Ihr, denn dann erteilt sie den nächsten Möbelpacker der bei Dir vor der Haustür steht auch wieder Hausverbot. Und da kommt sie nirgends durch, ich denk schon nicht mal mehr bei der Polizei.

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hi!

 

danke erstmal für die antworten. das ging ja fix :D

 

@dArKmAn:

ja bei der polizei will ich nach feierabend auch noch vorbeigucken.

mir ist klar, dass ich mich nicht auf aussagen innerhalb dieses boards bauen kann.

ich wollte nur wissen, ob ich mit meiner meinung nicht allein da stehe.

ich find das alles ziemlich lächerlich von meiner vermieterin...

 

@retikulum:

die anwältin werde ich auch noch kontaktieren. sie ist zur zeit leider nicht erreichbar.

deswegen hab ich hier mal das problem geschildert.

 

@powersmurf:

naja muss sie ja nicht zwangsläufig beweisen können. sie kann's ja erneut aussprechen.

 

@d_1734:

danke für den link. da werd ich nachher mal ein bisschen stöbern.

 

@fackelkind:

nee campen will er da net :D keine schöne wohngegend^^

 

@brischke:

japp das mit den möbelpackern hab ich mir auch schon gedacht...

 

 

@all:

vielen dank nochmal für die antworten. wollte mich nur vergewissern, dass meine gedankengänge nicht total aus der luft gegriffen sind...

aarg am liebsten wär ich gestern nacht noch da ausgezogen...

 

gruß

q2be

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Würde mich auch mal interessieren, worin die These mit der Begründung für ein Hausverbot begründet sein soll. In meinen Augen ist das Blödsinn. Aber dodoQQ kann die Behauptung sicherlich belegen.

 

Darum geht es in diesem Fall wohl auch nicht. Die Frage ist, ob die Vermieterin Hausverbot für die Mietsache aussprechen darf. Nur das ist zu klären. Das Ergebnis würde mich dann auch interessieren :D

Sumisu

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klick

 

Der Deutsche Mieterbund weist ergänzend darauf hin, dass das Hausrecht an der gemieteten Wohnung dem Mieter selbst zusteht und nicht dem Vermieter. Der Mieter entscheidet, wer ihn besuchen darf und wer nicht. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Na das ist ja mal wieder ne weiche Definition:

 

Nur ausnahmsweise kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangen-heit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.

 

Nun definiere mal "ausnahmsweise". Kann also wirklich dumm ausgehen...

 

Edit: Zum Edit von brischke: Dann siehts doch gut aus.

 

Sumisu

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soo...

 

hab die anwältin angerufen. die hat erstmal herzhaft gelacht.

wie schon richtig geschrieben wurde, ist es mir selbst überlassen,

wer in meine wohnung kommt und wer nicht.

der weg zum haus und damit der direkte weg zu meiner wohnung ist bestandteil

des mietvertrags...

 

die anwältin hat mir auch empfohlen, mich bei der polizei zu melden.

also bin ich da auch noch hingefahren...

der nette polizist hat mir dann gesagt, ich solle mich bei der polizei kurz vor dem

umzug telefonisch melden und sie nochmal drauf vorbereiten.

sobald dann während des umzugs irgendetwas passiert, kurz

durchklingeln und sie kommen.

da freut man sich doch als steuerzahler^^

 

falls bedarf besteht, kann ich ja nächste woche nochmal hier posten, wie die sache ausgegangen ist :D

 

gruß

q2be

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@dodo

NEIN als Privater kann ich Jedem mein Zutritt zum Grundstück verweigern ohne irgendein Grund.

Habe ich jedoch ein Mieter mit bei mir wohnen sieht das ganze ein wenig anders aus. Und bei Öffentlichen Einrichtungen magst du auch Recht haben.

Aber das ist das Hausrecht.

Insbesondere schloss das Hausrecht im Mittelalter die Tötung der beim Ehebruch ertappten Ehefrau ein, das Verheiraten der Töchter und bei Notlagen den Verkauf der Hausgenossen und Hausgenossinnen.

 

edit: mit Jedem sind die Behörden uswusf. ausgeschlossen :D nicht das wir noch Krümelkacken :D

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@dodoQQ

 

Wo bitteschön habe ich denn jemanden beleidigt? Ich habe lediglich darum gebeten, dass Du Deine - meines Erachtens falsche - Behauptung belegst. Bitte unterlasse zukünftig derartige Unterstellungen.

 

Und nun BACK TO TOPIC...

 

Sumisu

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  • 2 weeks later...

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